Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbau PKW mit Sondertechnik
24.25-2912-230/2-2018
Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Ausbau von 16 Audi A3 und 15 Skoda Octavia mit polizeilicher Sondertechnik (Funk und Sondersignalanlage) für die Thüringer Polizei.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Audi A3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausbau von 16 Audi A3 mit polizeilicher Sondertechnik (Funk und Sondersignalanlage) für die Thüringer Polizei.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-08 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Skoda Octavia
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausbau von 15 Skoda Octavia mit polizeilicher Sondertechnik (Funk und Sondersignalanlage) für die Thüringer Polizei.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
2) Eigenerklärung (Vordruck) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
2) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
2) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG;
3) Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 179-405186
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-09
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter...”
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im
Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737254📞
E-Mail: vergabekammer@tlwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-37739354 📠
URL: http://www.thueringen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
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Quelle: OJS 2018/S 234-534426 (2018-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 338 644 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 234-534426
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 24.25-2912-230/2-2018
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Audi A3
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Haberl Electronic GmbH & Co. KG.
Postort: Arnstorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 174 944 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 196 800 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Skoda Octavia
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Haberl Electronic GmbH & Co. KG
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 163 860 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 184 532 💰
“Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter...”
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
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Quelle: OJS 2019/S 047-107428 (2019-03-04)