Ausbau und Attraktivierung Badestrand Friedrichskoog (1)
Vorbemerkung
In der Nordseegemeinde Friedrichskoog erfordert der Bau- und Ausstattungszustand von zwei, für die Tourismusfunktion der Gemeinde besonders wichtigen Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, einer grundlegenden gestalterischen, infrastrukturellen und baulichen Erneuerung:
1) Badestrand „Friedrichskoog Spitze“
2) Trischendamm
Beide Einrichtungen stehen in einem direkten, räumlich-funktionalen Zusammenhang, können jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht in einer zusammenhängenden Baumaßnahme realisiert werden.
Die Gemeinde Friedrichskoog führt daher zwei zeitlich voneinander unabhängige VgV-Verfahren für den Badestrand (1) und den Trischendamm (2) durch, um Dienstleistungsaufträge für die Planungen und Baumaßnahmen zur Attraktivierung beider Einrichtungen an qualifizierte Büros zu vergeben.
Gegenstand dieses ersten VgV-Verfahrens ist die Bekanntmachung zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für den Badestrand (Friedrichs-koog 1).
Das zweite VgV-Verfahren mit der Bekanntmachung zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für den Trischendamm (Friedrichskoog 2) wird zeitversetzt im Jahre 2018 durchgeführt.
Nachfolgend werden die Rahmenbedingungen beschrieben
Situation Badestrand (Friedrichskoog 1)
Im Nordosten der Gemeinde Friedrichskoog befindet sich der grüne Badestrand „Friedrichkoog Spitze“. Er wird landseitig durch den Küstenschutz-deich und wasserseitig durch die Nordsee begrenzt und hat in Nord-Süd Ausdehnung eine Länge von ca. 1,8 km. Für Einheimische und Touristen ist der Badestrand ein gern genutztes Angebot zum Baden und zum Erholen. Er gilt zugleich als wichtigstes touristisches Angebot der Nordsee-Gemeinde Friedrichskoog.
Unter touristischen Aspekten erfüllt das Gesamterscheinungsbild des Badestrandes mit seinen in die Jahre gekommenen infrastrukturellen Ausstattungselementen nicht mehr den Anforderungen, die an zeitgemäße, zielgruppenspezifische Tourismus-Infrastruktureinrichtungen gestellt werden müssen.
Im Rahmen der Deichverstärkung besteht für die Gemeinde Friedrichskoog jetzt die Möglichkeit, die Badestrandsituation im Sinne eines „Relaunchs“ in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH) umzusetzen und sich optisch wie angebotstechnisch von anderen Tourismusgemeinden an der Nordsee zu unterscheiden.
Situation Trischendamm (Friedrichkoog 2)
Am südlichen Ende grenzt der Badestrand unmittelbar an den „Trischen-damm“, ein in den 1930er Jahren entstandenes Küstenschutzbauwerk. Mit einer Dammlänge von ca. 2,2 km erstreckt sich der Trischendamm bis weit in den Nationalpark schleswig-holsteinisches Wattenmeer hinein und bietet Einheimischen wie Gästen ein einmaliges Naturerlebnis und Erholungsangebot.
Baubedingt und in Folge seines Zweckes ist der Trischendamm derzeit eingeschränkt begehbar und nicht barrierefrei. Zudem fehlt es an ergänzender Infrastruktur.
Küstenschutz und Deichverstärkung
Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein plant für Friedrichskoog Deichverstärkungsmaßnahmen. Die vorgesehenen Maßnahmen sind mit nachteiligen Auswirkungen auf das Gesamterscheinungsbild, die Nutzungsmöglichkeiten und die Erreichbarkeit des Badestrandes und des Trischendamms verbunden.
Um diese Nachteile zu vermeiden, muss die Gemeinde Friedrichkoog eigene Planungsvorstellungen für den Badestrand und den Trischendamm entwickeln, die im Zusammenhang und in Abstimmung mit den Küstenschutzmaßnahmen des Landesbetriebs in unterschiedlichen Zeit- und Realisierungsstufen baulich – überwiegend unter laufendem Betrieb – umzusetzen sind.
Mit den Planungen für den Badestrand und den Trischendamm verfolgt die Gemeinde Friedrichskoog das Ziel, die Tourismus- und Erholungsfunktion der Nordseegemeinde in qualitativer Hinsicht zu optimieren und sich zugleich – soweit möglich – unter Berücksichtigung der Gästezielgruppen op-tisch und angebotstechnisch von der Konkurrenz abzusetzen
Grundlagenermittlung für den Badestrand
Im Sinne einer Grundlagenermittlung hinsichtlich der anzusprechenden Zielgruppen, deren Erwartungen und der infrastrukturellen Machbarkeit hat die Gemeinde ein Konzept erarbeiten lassen. Ergänzend dazu wurden in einer Klausurtagung von Gemeindevertretern Ideen und Anforderungen zusammengetragen, die bei einer Neuplanung der Deichinfrastruktur Berücksichtigung finden sollen.
Die aus dem Jahre 2010 stammende Grundlagenermittlung diente zur Führung von Vorgesprächen mit potenziellen Fördergebern, Landesämtern und Genehmigungsbehörden des Landes Schleswig-Holstein um generelle Fragen der Machbarkeit und Förderfähigkeit einer Umgestaltung des Badestrandes zu erörtern. Seinerzeit ging eine Grobkostenschätzung für die Umgestaltung des Badestrandes von Gesamtkosten in Höhe von etwa 8 Mio. EUR aus.
Anforderung der Bewerbungsunterlagen
Interessierte Bewerber können die Grundlagenermittlung für den Badestrand (entsprechend § 7 VgV / Vorbefassung) sowie die Ergebnisse der gemeindlichen Klausurtagung für die Einreichung von Teilnahmeanträgen per Mail von der Kontaktstelle (Ziffer I.1) der Bekanntmachung) anfordern.
(E-Mail-Adresse Kontaktstelle:
zahn@plusfuenf.de).
Beauftragung
Die Gemeinde Friedrichskoog beabsichtigt für alle im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung der Umgestaltung des Badestrandes stehenden HOAI-Leistungen eine fachlich qualifizierte, erfahrene und leistungsfähige
Bewerbergemeinschaft eines Landschaftsarchitekten mit Fachingenieuren (Fachrichtungen Architektur/Tragwerk/TGA)
einen Landschaftsarchitekten als Generalplaner (mit Fachingenieuren der Fachrichtungen Architektur / Tragwerk /TGA) – bzw.
ein Generalplanungsunternehmen (mit Fachingenieuren der Fachrich-tungen Landschaftsplanung/Architektur/Tragwerk / TGA) im Unternehmen
Zu beauftragen.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der LPH 1-3, LPH 4, LPH 5-9 HOAI und eine abschnittsweise Realisierung der Maßnahmen für den Badestrand unter laufendem Betrieb.
Anforderungen
Im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung zur Umgestaltung des Badestrandes stellt die Gemeinde Friedrichskoog hohe Anforderungen an
die Funktions-, Freiraum- und Ausführungsqualität; die Wirtschaftlichkeit von Planungs-/Baumaßnahmen; die örtliche Präsens der zu beauftragenden Bewerbergemeinschaft/des generalplanenden Landschaftsarchitekten/des Generalplanungsunternehmens.
Darüber hinaus wird besonderer Wert auf eine wirtschaftliche Verwendung der für die Planungs- und Baumaßnahmen in den Haushalt der Gemeinde Friedrichskoog einzustellenden anteiligen kommunalen Eigenmittel gelegt. Insbesondere die Anforderungen an
Qualifizierte Planungs- und Durchführungserfahrungen von Freiraum-/Landschaftsplanungen am Wasser,
Freiraum-/Landschafts-/Gestalt-/Funktionsqualität in Verbindung mit Bauerfahrungen in Bauabschnitten unter laufendem Strandbetrieb,
Leistungsfähigkeit, Erfahrungen und fachliche Eignung des Landschaftsarchitekten der Bewerbergemeinschaft / dem Generalplaner / dem Generalplanungsunternehmen in Verbindung mit Küstenschutzmaßnahmen sowie die Beteiligung von Bauherrn, Ehrenamt und Tourismusbeteiligten der Gemeinde
Werden die wesentlichen Grundlagen für die Auswahl der zu beauftragen-den Bewerbergemeinschaft/dem Generalplaner/dem Generalplanungsunternehmen darstellen.
Für den zu vergebenden Dienstleistungsauftrag sucht die Gemeinde Friedrichskoog einen fachlich qualifizierten, leistungsstarken und zuverlässigen Auftragnehmer als Bewerbergemeinschaft/Generalplaner/Generalplanungsunternehmen mit fundierten Erfahrungen in der Planung und Realisierung der beschriebenen Aufgabe.
Der künftige Auftragnehmer soll in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Gemeinde, dem Ehrenamt und den Tourismusbeteiligten die Planungen und Baumaßnahmen für den Badestrand qualitäts- und nutzerorientiert, termin- und kostengerecht durchführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-23.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2018-07-23
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Auftragsbekanntmachung
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