Die Hauptbaumaßnahme betrifft:
Los 1 – Abbruch – bezogen auf die Außenkubatur des Gebäudes mit Schnittstellen zu anderen Gewerken und in Verbindung mit Schadstoffen
Los 25 – Schadstoffsanierung Dach, Notabdichtung – bezogen auf die Außenkubatur des Gebäudes mit Schnittstellen zu anderen Gewerken
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausführung Kopfbau West, Tower Los 1 und Los 25
18-B-FIN-0103
Produkte/Dienstleistungen: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Hauptbaumaßnahme betrifft:
Los 1 – Abbruch – bezogen auf die Außenkubatur des Gebäudes mit Schnittstellen zu anderen Gewerken und in Verbindung mit...”
Kurze Beschreibung
Die Hauptbaumaßnahme betrifft:
Los 1 – Abbruch – bezogen auf die Außenkubatur des Gebäudes mit Schnittstellen zu anderen Gewerken und in Verbindung mit Schadstoffen
Los 25 – Schadstoffsanierung Dach, Notabdichtung – bezogen auf die Außenkubatur des Gebäudes mit Schnittstellen zu anderen Gewerken
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Abbruch mit Schadstoffen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Vorliegend wird das Los 1 der Hauptbaumaßnahme zur Ausschreibung gebracht. Es handelt sich um Abbruchmaßnahmen, die nicht zuvor in der vorgezogenen Maßnahme...”
Beschreibung der Beschaffung
Vorliegend wird das Los 1 der Hauptbaumaßnahme zur Ausschreibung gebracht. Es handelt sich um Abbruchmaßnahmen, die nicht zuvor in der vorgezogenen Maßnahme durchgeführt wurden. Die vorgesehenen Abbrucharbeiten beziehen sich auf die Außenkubatur des Gebäudes mit Schnittstellen zu anderen Gewerken. Innerhalb dieser werden auch Maßnahmen an der schadstoffbelasteten Gebäudehülle (Dach) ausgeführt, die umfangreicher Schutzmaßnahmen bedürfen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-29 📅
Datum des Endes: 2018-12-21 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 25 Schadstoffsanierung Dach Notabdichtung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Vorliegend wird das Los 25 der Hauptbaumaßnahme zur Ausschreibung gebracht. Es handelt sich um Schadstoffsanierungsarbeiten und um Notabdichtungsarbeiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Vorliegend wird das Los 25 der Hauptbaumaßnahme zur Ausschreibung gebracht. Es handelt sich um Schadstoffsanierungsarbeiten und um Notabdichtungsarbeiten des Daches, die nicht zuvor in der vorgezogenen Maßnahme durchgeführt werden konnten.
Die in der Hauptbaumaßnahme vorgesehene Schadstoffsanierung bezieht sich auf die Außenkubatur des Gebäudes mit Schnittstellen zu anderen Gewerken.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Los 1 und Los 25:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Los 1 und Los 25:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung.
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eignung.
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung.
5) Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilung der PQL/ULV Nummer – siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf
Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Los 1 und Los 25:
Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2016, 2015, 2014 – siehe Formular Eignung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Los 1 und Los 25:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte – siehe Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1 und Los 25:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte – siehe Formular Eignung,
— Angabe von erbrachten Referenzprojekten – siehe Formular Eignung,
— Angaben zum vorgesehenen Projektleiter/zur vorgesehenen Projektleiterin – siehe Formular Eignung.
Für das Los 25:
— Sachkundenachweise: DGUV 101-004 (ehem. BGR 128)/TRGS 524 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ / TRGS 519 „Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Siehe Formular Eignung und Checkliste Mindestanforderungen
Los 1 und Los 25:
Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2016, 2015, 2014 mindestens 5...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Siehe Formular Eignung und Checkliste Mindestanforderungen
Los 1 und Los 25:
Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2016, 2015, 2014 mindestens 5 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter nachgewiesen werden.
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.
Los 25:
— Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
O mindestens 1 Referenz, bei der Asbestsanierungen auf dem Dach eines Gebäudes erbracht wurden (mit Unterdruckhaltung oder schwach gebunden oder mittels 3-4 Kammerschleuse) und
O mindestens 1 Referenz, bei der PAK-Sanierungen erbracht wurden und
O mindestens 1 Referenz, bei der eine Sanierung in denkmalgeschützem Gebäude erbracht wurde
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2013-2018 begonnen und abgeschlossen wurden.
— Als Mindestanforderung muss der/die vorgesehenen Projektleiter/Projektleiterin mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Sanierung von Asbest und PAK nachweisen.
Nachweis der Sachkunde des Projektleiters für TRGS 521, TRGS 519 und DGUV 101-004 (bisher TRGS 524 bzw. BGR 128).
Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
O mindestens 1 Referenz, bei der Asbestsanierungen auf dem Dach eines Gebäudes erbracht wurden (mit Unterdruckhaltung oder schwach gebunden oder mittels 3-4 Kammerschleuse) und
O mindestens 1 Referenz, bei der PAK-Sanierungen erbracht wurden und
O mindestens 1 Referenz, bei der eine Sanierung in denkmalgeschützem Gebäude erbracht wurde.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2013-2018 begonnen und abgeschlossen wurden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-15
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-15
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
Des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 134-304547 (2018-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausführung Kopfbau West, TowerLos 1 und Los 25
18-B-FIN-0103
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 167702.19 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 – Abbruch – bezogen auf die Außenkubatur des Gebäudes mit Schnittstellen zu anderen Gewerken und in Verbindung mit Schadstoffen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 25 – Schadstoffsanierung Dach, Notabdichtung – bezogen auf die Außenkubatur des Gebäudes mit Schnittstellen zu anderen Gewerken”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 134-304547
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 31000-045_32000-027-157.18
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Abbruch Hauptmaßnahme
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GRB Rostock GmbH
Postanschrift: Carl-Hopp-Str. 12
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38144809791📞
E-Mail: info@grbrostock.de📧
Fax: +49 38144809791 📠
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 115 966 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 91069.6 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 31000-045_32000-027-158.18
Los-Identifikationsnummer: 25
Titel: Schadstoffsanierung Dach, Notabdichtung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Fax: +49 38144809594 📠 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 93 277 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 76632.59 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@senweb.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 189-426281 (2018-10-01)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-02-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Tempelhof Projekt GmbH
URL: www.thf-berlin.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1, Abbruch Hauptbaumaßnahme
Kurze Beschreibung:
“Folgende Leistungen sollen beauftragt werden:
Unvorhersehbare Mehrleistungen im Leistungsbereich Schadstoffsanierung Dach, die zum Zeitpunkt der...”
Kurze Beschreibung
Folgende Leistungen sollen beauftragt werden:
Unvorhersehbare Mehrleistungen im Leistungsbereich Schadstoffsanierung Dach, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung in ihrem Umfang nicht erkennbar waren. Bei den erforderlich gewordenen Leistungen handelt es sich um Positionen aus dem beauftragten Leistungsverzeichnis.
Dier AN ist bestens Vorort eingewiesen und hat während ihrer Leistungen Kenntnis des Sachstandes erlangt. Auch ist sie auf Grund der ausgeschriebenen Leistungen auf dem Dach bestens darauf vorbereitet. Eine erneute Ausschreibung der fällig gewordenen Leistungen hätte zur Folge, dass sich ein weiterer Unternehmer einarbeiten müsste und separate Kosten für An- und Abfahrten, Material und Maschinen angefallen wären.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 16 473 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der fortschreitenden Bautätigkeit bei der Schadstoffsanierung Dach wurde erkennbar, dass Mehrleistungen notwendig geworden sind, die jedoch zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der fortschreitenden Bautätigkeit bei der Schadstoffsanierung Dach wurde erkennbar, dass Mehrleistungen notwendig geworden sind, die jedoch zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhersehbar waren. Die Art und der Zustand des besonderen Gebäudes lässt eine endgültige Einschätzung von Sanierungsleistungen in Verbindung mit Schadstoffen und auch abschließendem Aufbau nicht zu. Es war der AG vorab nicht möglich, die Bestandteile des Aufbaus des Daches in Gänze zu prüfen, um den genauen Aufbau feststellen zu können. Die Untersuchung des Aufbaus der Dachabdeckung wurde im Bereich des Haupttreppenhauses vorgenommen. Es war nicht erkennbar, dass der Rest des Daches einen doppelten Aufbau beherbergt und somit Mehrmengen der Leistung entstehen.
Ein Einarbeiten eines weiteren Unternehmens ist mit enormen Mehraufwand und erheblichen Mehrkosten verbunden. Die Einarbeitung würde den Terminplan der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern und so zu weiteren Folgekosten führen. Weiterhin ist es nach Erfahrung der AG unwahrscheinlich, dass zum derzeitigen Zeitpunkt ein Angebot für eine so geringe Leistung eingeht. Der AN wurde innerhalb eines Vergabeverfahrens gebunden. Die Preise entsprechen dem Markt und lagen innerhalb der Kostenschätzung.
Um die Sanierungsmaßnahmen auf dem Dach abzuschließen, sind weitere unverzügliche Leistungen erforderlich.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Es handelt sich um Mehrmengen der bereits im Hauptauftrag beauftragten Positionen. Im Zuge der fortschreitenden Bautätigkeit bei der Schadstoffsanierung...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Es handelt sich um Mehrmengen der bereits im Hauptauftrag beauftragten Positionen. Im Zuge der fortschreitenden Bautätigkeit bei der Schadstoffsanierung Dach wurde erkennbar, dass Mehrleistungen notwendig geworden sind, die jedoch zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhersehbar waren. Die Art und der Zustand des besonderen Gebäudes lässt eine endgültige Einschätzung von Sanierungsleistungen in Verbindung mit Schadstoffen und auch abschließendem Aufbau nicht zu. Es war der AG vorab nicht möglich, die Bestandteile des Aufbaus des Da-ches in Gänze zu prüfen, um den genauen Aufbau feststellen zu können. Die Untersuchung des Aufbaus der Dachabdeckung wurde im Bereich des Haupttreppenhauses vorgenommen. Es war nicht erkennbar, dass der Rest des Daches einen doppelten Aufbau beherbergt und somit Mehrmengen der Leistung entstehen.
Vorliegend kommt § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GWB in Betracht. Danach liegt eine erhebliche Auftragsänderung vor, wenn mit der Änderung der Umfang des öffentlichen Auftrags erheblich aus-geweitet wird. Die Kostenschätzung der hier zu beschaffenden Leistungen beläuft sich auf 16 473,80 EUR (18 Mio. EUR Gesamtbauvolumen) und liegt damit wesentlich über dem relevanten EU-Schwellenwert von 5 548 000 EUR. Der ursprüngliche Auftragswert des Werkvertrags mit dem Auf-tragnehmer beläuft sich auf ca. 76 632,59 EUR. Die Gesamtnachtragssumme aller Nachträge beläuft sich dann auf 22 683,76 EUR.Die neu zu beauftragenden Leistungen würden damit ca. 29,6 % der ursprünglichen Auftragssumme darstellen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 189-426281
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 76 632 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“.