Ausführung von ambulanten Jugendhilfeleistungen in Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt die Erbringung von Leistungen der Hilfen zur Erziehung – Ausführung von ambulanten Jugendhilfeleistungen- in Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§§ 30, 31 und 35 SGB VIII) in 5 Losen zu vergeben (unterschiedliche Stundenkontingente in zwei verschiedenen örtlichen Gebieten, weitere Angaben zu den Losen siehe Abschnitt II.2.)). Nähere Angaben zu den einzelnen Hilfeformen sind aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt die Erbringung von Leistungen der Hilfen zur Erziehung – Ausführung von ambulanten Jugendhilfeleistungen- in Form der...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt die Erbringung von Leistungen der Hilfen zur Erziehung – Ausführung von ambulanten Jugendhilfeleistungen- in Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§§ 30, 31 und 35 SGB VIII) in 5 Losen zu vergeben (unterschiedliche Stundenkontingente in zwei verschiedenen örtlichen Gebieten, weitere Angaben zu den Losen siehe Abschnitt II.2.)). Nähere Angaben zu den einzelnen Hilfeformen sind aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Neu-Ulm, dieser vertreten durch den Landrat Thorsten Freudenberger
Postanschrift: Kantstraße 8
Postleitzahl: 89231
Postort: Neu-Ulm
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis.neu-ulm.de🌏
E-Mail: vergabestelle@lra.neu-ulm.de📧
Telefon: +49 7317040-3301📞
Fax: +49 7317040-3399 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-08 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 027-059051
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
“Der Zuschlag wird auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wegen des gesetzlichen Wunsch- und Wahlrechts der...”
Der Zuschlag wird auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wegen des gesetzlichen Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 5 SGB VIII wird ein Bieter, der auf ein umfangreicheres Los den Zuschlag erhält, bei der Vergabe der weiteren Lose nicht berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2018/S 027-059051 (2018-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von ambulanten Jugendhilfeleistungen i. F. der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von ambulanten Jugendhilfeleistungen i. F. der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer in 5 Losen mit unterschiedlichen Stundenkontingenten in zwei verschiedenen örtlichen Gebieten.
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Gesamtwert des Auftrags: 4 068 750 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Zuschlag wird auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftichste Angebot erteilt. Wegen des gesetzlichen Wunsch-u. Wahlrechts der...”
Zuschlag wird auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftichste Angebot erteilt. Wegen des gesetzlichen Wunsch-u. Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 5 SGB VIII wird ein Bieter, der auf ein umfangreicheres Los den Zuschlag erhält, bei der Vergabe der weiteren Lose nicht berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2018/S 093-211868 (2018-05-16)