Ausführung von ambulanten Jugendhilfeleistungen in Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Landkreis Neu-Ulm, dieser vertreten durch den Landrat Thorsten Freudenberger

Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt die Erbringung von Leistungen der Hilfen zur Erziehung – Ausführung von ambulanten Jugendhilfeleistungen- in Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§§ 30, 31 und 35 SGB VIII) in 5 Losen zu vergeben (unterschiedliche Stundenkontingente in zwei verschiedenen örtlichen Gebieten, weitere Angaben zu den Losen siehe Abschnitt II.2.)). Nähere Angaben zu den einzelnen Hilfeformen sind aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-07 Auftragsbekanntmachung
2018-05-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt die Erbringung von Leistungen der Hilfen zur Erziehung – Ausführung von ambulanten Jugendhilfeleistungen- in Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§§ 30, 31 und 35 SGB VIII) in 5 Losen zu vergeben (unterschiedliche Stundenkontingente in zwei verschiedenen örtlichen Gebieten, weitere Angaben zu den Losen siehe Abschnitt II.2.)). Nähere Angaben zu den einzelnen Hilfeformen sind aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Orientierungs- und Beratungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neu-Ulm 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Neu-Ulm, dieser vertreten durch den Landrat Thorsten Freudenberger
Postanschrift: Kantstraße 8
Postleitzahl: 89231
Postort: Neu-Ulm
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis.neu-ulm.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lra.neu-ulm.de 📧
Telefon: +49 7317040-3301 📞
Fax: +49 7317040-3399 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-08 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 027-059051
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wegen des gesetzlichen Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 5 SGB VIII wird ein Bieter, der auf ein umfangreicheres Los den Zuschlag erhält, bei der Vergabe der weiteren Lose nicht berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: 28 000 Std./Laufzeit für das Gebiet des Landkreises Neu-Ulm ohne das Gebiet der Stadt Neu-Ulm
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Zu den zu erbringenden Leistungen gehört die Ausführung von ambulanten Jugendhilfeleistungen in Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Erziehungsbeistandschaft sowie Betreuungshelfer (§§ 30, 31 und 35 SGB VIII) gemäß den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Hilfeformen, die in den Vergabeunterlagen enthalten sind.
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Zusätzliche Informationen:
Der Zuschlag wird auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wegen des gesetzlichen Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 5 SGB VIII wird ein Bieter, der auf ein umfangreicheres Los den Zuschlag erhält, bei der Vergabe der weiteren Lose nicht berücksichtigt.
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Bezeichnung des Loses: 19 000 Std./Laufzeit für das Gebiet des Landkreises Neu-Ulm ohne das Gebiet der Stadt Neu-Ulm
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 10 000 Std./Laufzeit für das Gebiet des Landkreises ohne das Gebiet der Stadt Neu-Ulm
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: 24.000 Std./Laufzeit für das Gebiet der Stadt Neu-Ulm
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: 19 000 Std./Laufzeit für das Gebiet der Stadt Neu-Ulm
Losnummer: 5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Neu-Ulm ohne Gebiet der Stadt Neu-Ulm.
Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Neu-Ulm.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Nachweis für die technische, berufliche, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit werden geeignete Referenzen über vergleichbare Dienstleistungsaufträge verlangt. Dazu wertet der Auftraggeber das Angebotsschreiben sowie die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Formblatt L 124 EU Seite 3) aus. Der Bieter benennt in der Eigenerklärung vergleichbare Referenzprojekte der letzten 3 Geschäftsjahre. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer etc.) im Wesentlichen entspricht.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorlage des Anerkennungsbescheids als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (soweit vorhanden).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Zimmer 200.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FB 33 – Vergabestelle
Internetadresse: www.landkreis.neu-ulm.de 🌏
Dokumente URL: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wegen des gesetzlichen Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 5 SGB VIII wird ein Bieter, der auf ein umfangreicheres Los den Zuschlag erhält, bei der Vergabe der weiteren Lose nicht berücksichtigt. Es ist möglich, ein Gebot für ein oder mehrere Lose abzugeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2018/S 027-059051 (2018-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe von ambulanten Jugendhilfeleistungen i. F. der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer in 5 Losen mit unterschiedlichen Stundenkontingenten in zwei verschiedenen örtlichen Gebieten.
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Gesamtwert des Auftrags: 4 068 750 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: D 89231

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 093-211868
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 027-059051
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Zuschlag wird auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftichste Angebot erteilt. Wegen des gesetzlichen Wunsch-u. Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 5 SGB VIII wird ein Bieter, der auf ein umfangreicheres Los den Zuschlag erhält, bei der Vergabe der weiteren Lose nicht berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 28000 Std/Laufzeit für das Gebiet des Landkreises Neu-Ulm ohne das Gebiet der Stadt Neu-Ulm
Kurze Beschreibung:
Ausführung von ambulanten Jugendhilfeleistungen i. F.v. Sozialpädagogischen Familienhilfe, Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Erziehungsbeistandschaft sowie Betreuungshelfer (§§ 30, 31 u. 35 SGB VIII) gem. den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Hilfeformen.
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Zusätzliche Informationen:
Zuschlag wird auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftichste Angebot erteilt. Wegen des gesetzlichen Wunsch-u. Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 5 SGB VIII wird ein Bieter, der auf ein umfangreicheres Los den Zuschlag erhält, bei der Vergabe der weiteren Lose nicht berücksichtigt.
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Bezeichnung des Loses: 10 000 Std./Laufzeit für das Gebiet des Landkreises Neu-Ulm ohne das Gebiet der Stadt Neu-Ulm
24 000 Std./Laufzeit für das Gebiet der Stadt Neu-Ulm
Kurze Beschreibung:
Ausführung von ambulanten Jugendhilfeleistungen i. F.v. Sozialpädagogischen Familienhilfe, Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Erziehungsbeistandschaft sowie Betreuungshelfer (§§ 30, 31 u. 35 SGB VIII) gem. den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Hilfeformen
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Neu-Ulm ohne Gebiet der Stadt Neu-Ulm
Stadtgebiet der großen Kreisstadt Neu-Ulm

Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Der Zuschlag wird auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wegen des gesetzlichen Wunsch- u. Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 5 SGB VIII wird ein Bieter, der auf ein umfangreichers Los den Zuschlag erhält, bei der Vergabe der weiteren Lose nicht berücksichtigt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1 Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2018/S 093-211868 (2018-05-16)