Auslobung von Beihilfen zum Zwecke der Einrichtung und des Betriebes einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten der Stadt Lünen
Zur Unterstützung des NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt die Stadt Lünen sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes NRW in Anspruch zu nehmen. Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015. Die Ko-Förderung durch das Land NRW erfolgt auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW vom 29.2.2016. Vor diesem Hintergrund hat der Begünstigte neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Beihilferechts auch die Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes NRW zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-20.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2018-06-20
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Auftragsbekanntmachung
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2018-06-25
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Ergänzende Angaben
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