— Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb des Schwellenwertes, die mittels eines transparenten diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben wird. Das Verfahren unterliegt weder den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien (EU-Richtlinie 2014/23/EU) noch dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB, KonzVgV). Insofern wird die Vergabe wie ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gestaltet. Der Konzessionsgeber bindet sich jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der KonzVgV. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Konzessionsgebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz,