Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid

Stadt Remscheid

Die Stadt Remscheid beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession zur Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid (Rathausplatz Innenstadt) zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-15 Auftragsbekanntmachung
2018-08-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Event-Organisation
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Event-Organisation 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Remscheid
Postanschrift: Theodor-Heuss-Platz 1
Postleitzahl: 42853
Postort: Remscheid
Kontakt
Internetadresse: http://www.remscheid.de 🌏
E-Mail: andreas.meike@remscheid.de đź“§
Telefon: +49 2191-162939 📞
Fax: +49 2191-1612939 đź“ 

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-15 đź“…
Einreichungsfrist: 2018-02-27 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 011-021972
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
— Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb des Schwellenwertes, die mittels eines transparenten diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben wird. Das Verfahren unterliegt weder den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien (EU-Richtlinie 2014/23/EU) noch dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB, KonzVgV). Insofern wird die Vergabe wie ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gestaltet. Der Konzessionsgeber bindet sich jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der KonzVgV. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Konzessionsgebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz, — Die Verwendung der Formulare für Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt erfolgt lediglich freiwillig zwecks Herstellung unionsweiter Transparenz, — Die Stadt Remscheid übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in anderen Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht werden, — Die vorliegende Konzessionsbekanntmachung enthält alle für die Bewerbung erforderlichen Informationen, — Eingehende Bewerbungen werden mit Eingangsvermerk versehen und bis zum Öffnungstermin ungeöffnet unter Verschluss genommen. Bei der Aufbewahrung der ungeöffneten Bewerbungen werden die Integrität und die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet, — Bewerbungen können bis zum Einreichungstermin schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden; danach ist der Bewerber an sein Angebot gebunden, — Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Honorare oder Kostenersatz werden weder für Ausarbeitungen/Nachweise zum Bewerberantrag noch für die Erstellung der Bewerbungen geleistet, — Zur Öffnung der Bewerbungen sind Bewerber nicht zugelassen, — Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungsanträge werden erst nach Ablauf der Frist für ihre Einreichung auf Vollständigkeit geprüft. Fehlende Unterlagen werden nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachgefordert, — Das Auswahlverfahren findet unter Beteiligung der Rechnungsprüfung und der Vergabestelle statt, — Bei Vorliegen von Ausschlussgründen von Unterauftragnehmern kann der Konzessionsgeber verlangen, dass der Unterauftragnehmer ersetzt wird, — Der Konzessionsgeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber sind ausgeschlossen, — Form der Angebote: Die rechtsverbindlich unterschriebene Bewerbung muss bis zum o. g. Termin schriftlich im verschlossenen Umschlag bei der unter 4b) genannten Dienststelle eingehen. Der Umschlag ist außen mit den Absenderangaben und der Angabe „Bewerbung Remscheider Winter“ zu versehen. Elektronische Angebote sind nicht möglich, — Zuschlags- und Bindefrist endet am: 30.4.2018.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Remscheid beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession zur Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid (Rathausplatz Innenstadt) zu vergeben.
Art und Umfang der Leistungen:
— Veranstaltungszeitraum ist von 2018-2021 (alljährlich mindestens vier Wochen inkl. mindestens vier Wochenenden (am Totensonntag keine Öffnungszeiten)) bis Heiligabend; die tägliche Kernbetriebszeit liegt zwischen 12.00-20.00 Uhr, an Freitagen und Samstagen 21 Uhr,
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— Das Recht der Ausrichtung wird für vier Jahre eingeräumt. Die Option der Verlängerung um ein Jahr bedarf der übereinstimmenden Erklärung beider Vertragspartner,
— Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich, wenn ein Investitions- und Finanzierungskonzept vorliegt, aus welchem eine entsprechend hohe Investitionstätigkeit hervorgeht und die damit zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Weihnachtsmarktes entscheidend beiträgt,
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— Die Veranstaltung wird als Spezialmarkt auf der Grundlage der §§ 68 folgende der Gewerbeordnung festgesetzt,
— Für die Durchführung des Remscheider Winters steht der gesamte Rathausplatz zur Verfügung; wichtig für Aufbauten und Befahrung ist die Einschränkung auf ein tatsächliches Gesamtgewicht von 12 t pro Fahrzeug. Der Bewerber hat sich persönlich vor Ort von den tatsächlich verfügbaren Flächen zu überzeugen. Darüber hinaus sind Rettungswege und Zufahrten mit der Stadtverwaltung und der Feuerwehr abzustimmen,
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— Die Nutzungsfläche für den Rathausplatz beträgt ca. 3 000 Quadratmeter. Die zu erhebenden Gebühren werden nach der aktuellen Sondernutzungssatzung der Stadt Remscheid erhoben und ist abhängig von der Größe der insgesamt belegten Fläche,
— Hauptbestandteil des Remscheider Winters ist die Durchführung und der vollständige, eigenverantwortliche Betrieb einer Eislaufbahn (echtes Eis, kein Kunsteis, keine Kunststoffplatten o. ä.) mit einer Gesamtlaufzeit analog dem Weihnachtsmarkt. Die Eisbahn muss mindestens 600 m
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— Der weitere Remscheider Winter besteht konzeptionell aus einer ausgewogenen Mischung kulinarischer Angebote und vielfältigen Getränken. Wünschenswert ist es, langjährige in Remscheid gastierende Händler gegen ein marktgerechtes Standgeld weiterhin zuzulassen; dies gilt insbesondere für kulinarische Anbieter,
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— Die Aufbauten sind möglichst einheitlich zu gestalten und mit weihnachtlicher Außen- und Innendekoration zu versehen,
— Die Gestaltung der Aufbauten muss so erfolgen, dass jederzeit eine Querung des Platzes für die Fußgänger möglich ist,
— Die jeweilige Eröffnungsveranstaltung soll dabei traditionell in besonderer Form erfolgen,
— Es sind werbewirksame Aktionen durchzuführen, die das Ziel haben, die Attraktivität des Besuches des Weihnachtsmarktes zu steigern,
— Den Anforderungen der Feuerwehr, Polizei und Ordnungsbehörden in Bezug auf Rettungswege, Sicherheitsvorkehrungen (auch vor terroristischer Bedrohung) Anleiterflächen etc. ist selbstverständlich uneingeschränkt nachzukommen,
— Alle für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlichen Anträge wie z. B. nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW, der Straßenverkehrsordnung, dem Gaststättengesetz, dem Landesimmissionsschutzgesetz und der Sondernutzungssatzung sind vom Veranstalter rechtzeitig vorher bei den jeweils zuständigen Behörden zu stellen. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Insbesondere können weitere Genehmigungen aufgrund anderer rechtlicher Bestimmungen erforderlich sein oder werden, die jeweils vom Veranstalter eigenverantwortlich einzuholen und zu beachten sind,
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— Die jeweils einzureichenden Antragsunterlagen orientieren sich am Kommunalen Handlungsleitfaden zum Umgang mit Veranstaltungen im Stadtgebiet Remscheid. Die Kosten für die Anfertigung und Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen sowie für die Durchführung aller Einzelveranstaltungen trägt der Veranstalter,
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— Der Ausschank von Glühwein, alkoholischen und alkoholhaltigen Heißgetränken sowie alkoholfreien Heißgetränken darf nur unter Verwendung von einheitlichen Weihnachtstassen erfolgen. Der Preis für ein gängiges alkoholfreies Getränk, z. B. Mineralwasser, muss unter den Preisen für alkoholische Getränke liegen. Neben einem reichhaltigen Angebot von Speisen sind weihnachtliche Backwaren und sonstige Süßspeisen zulässig,
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— Es sind, mit Ausnahme von Kinderfahrgeschäften, keine Schaustellerfahrgeschäfte zugelassen,
— Es ist nur eine weihnachtliche und zentral gesteuerte Hintergrundmusik zulässig. Ein Bühnenprogramm muss weihnachtlich geprägt und entsprechend ausgerichtet sein,
— Nicht zugelassen sind Handelstätigkeiten, die nach Art und Weise geeignet sind, dem Veranstaltungszweck zu widersprechen. Hierzu zählen u. a. die unentgeltliche Abgabe von Warenproben und marktschreierische Anpreisungen von Waren,
— Die Aufbauzeiten der Veranstaltung dürfen 10 Werktage nicht überschreiten,
— Während der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauarbeiten ist der Erlaubnisbehörde eine verantwortliche Person als Ansprechpartnerin bzw. als Ansprechpartner zu benennen bzw. eine Hotline einzurichten,
— Übernahme der Verkehrssicherungspflichten auf dem Veranstaltungsplatz während der Veranstaltungen inkl. der Auf- und Abbauzeiten,
— Aufbau- und Abbauzeiten sind vorab mit dem Stadtmarketing bezüglich der Verlegung des Wochenmarktes abzustimmen.
Sonstige besondere Bedingungen an die AuftragsausfĂĽhrung:
— Der Vertrag wird nur mit einem Bewerber geschlossen. Der Konzessionsnehmer erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung. Eine Kostenbeteiligung der Stadt Remscheid an allen Veranstaltungen und Erbringung sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Leistungen und Aufwendungen des Veranstalters erfolgt nicht. Für die Durchführung der Veranstaltungen und Erbringung sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Leistungen und Aufwendungen erhält der Konzessionsnehmer das Recht zur kommerziellen Nutzung. Die Standgelder werden von ihm erhoben. Der Konzessionsnehmer trägt dabei das wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko,
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— Rechtsform einer etwaigen Bietergemeinschaft, mit der ein Konzessionsvertrag geschlossen würde: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
— Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr,
— Der Konzessionsnehmer hat jährlich einen von ihm zu benennenden Betrag (Gebot) an das Stadtmarketing der Stadt Remscheid zu leisten und erhält dafür nachfolgend aufgeführte Gegenleistungen:
— Exklusives Namensrecht und das Recht zur Durchführung der Veranstaltung zu den vorgenannten Bedingungen,
— Zurverfügungstellung aller vorhandener Materialien des Stadtmarketings aus vergangenen Veranstaltungen, unter anderem:
— Schlittschuhregale und Schlittschuhe (soweit vorhanden) für die Durchführung der Eisbahn,
— Weihnachtsdekoration nach Besichtigung,
— Kleinmaterial wie Schneeschaufeln, Schneefräse, Gasöfen, Kabelmatten, Stromkabel etc.,
— Diese Gegenstände sind einen Monat nach Zuschlagserteilung aus dem jetzigen Lager abzuholen und bis zum Ende der Vertragslaufzeit vom Bieter auf seine Kosten zu lagern und instand zu halten,
— Nennung auf der städtischen Internetseite www.remscheid.de,
— Nutzung der Domain www.weihnachtsmarkt-remscheid.de,
— Exklusive Vergabe eines mehrwöchigen Weihnachtsmarktes in der Innenstadt Remscheid.
Referenznummer: 18-18-0005-41
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: 42853 Remscheid

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit der Bewerbung sind zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit Angaben zu machen. Mit der Bewerbung sind daher – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – vorzulegen:
a) Unternehmensdarstellung mit mindestens folgenden Angaben: Name, Anschrift, Rechtsform, Erreichbarkeit mit Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse;
b) Erklärungen darüber, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW vorliegen. Ein möglicher Vordruck ist unter https://www.vergabe.nrw.de/formulare erhältlich;
c) Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben vorzulegen:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters, und
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Konzessionsgeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
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d) Angaben des Auftragsanteils, für den der Bewerber möglicherweise Unteraufträge zu erteilen beabsichtigt. In diesem Fall sind die Angaben, Nachweise und Unterlagen nach a) bis b) auch von Unterauftragnehmern beizubringen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Zur Bewertung in qualitativer und logistischer Hinsicht (Gestaltung, Erfahrung, Finanzierung, Präsentation, Gastronomieangebot, Aktionen, Waren, Ver-/Entsorgung, Werbung) sind mit der Bewerbung folgende Unterlagen einzureichen: (1)
2. — Bauliches Veranstaltungskonzept (inkl. eines Zeitplanes für den Auf- und Abbau und Plänen im Maßstab 1:250 analog des Baugenehmigungsverfahrens) (1)
3. — Lageplan (bezogen auf die Platzfläche mit sämtlichen Aufbauten, einschließlich der Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr und der Fluchtwege) (1)
4. — Reinigungs- und Sanitärkonzept (1)
5. — Gestaltungsplan mit umfangreicher Dokumentation bzgl. des geplanten und beabsichtigten Erscheinungsbildes des Remscheider Winters (z. B. durch eine Power Point Präsentation oder eine andere digitale Darstellung) (1)
6. — Finanzierungskonzept / -planung einschl. Gebot (Leistungen an den Konzessionsgeber) (1)
7. — Benennung und Beschreibung der geplanten Aktionen (1)
8. — Praktische Erfahrungen über die Ausrichtung mindestens eines Weihnachtsmarktes über mindestens drei Jahre für eine Stadt mit mindestens 100 000 EW werden erwartet. Zur Überprüfung sind Referenzen (einschl. Nennung von Ansprechpartnern inkl. Telefonnummern) anzugeben, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind (1)
9. Eine genehmigungsfähige Bewerbung zur Durchführung der Veranstaltung ist Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Die Stadt Remscheid behält sich vor, bei Zweifeln über die Bewerbungsinhalte Aufklärungsgespräche zu führen (1)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FD 4.41 Kulturmanagement Abtl. 4.41.5 Stadtmarketing
Herr Meike
Internetadresse: www.remscheid.de 🌏
Name: Stadt Remscheid
Kontaktperson: FD 0.18.2 Interne Dienste Abtl. Materialwirtschaft
URL der Teilnahme: www.remscheid.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 18-18-0005-41
Zusätzliche Informationen
— Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb des Schwellenwertes, die mittels eines transparenten diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben wird. Das Verfahren unterliegt weder den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien (EU-Richtlinie 2014/23/EU) noch dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB, KonzVgV). Insofern wird die Vergabe wie ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gestaltet. Der Konzessionsgeber bindet sich jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der KonzVgV. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Konzessionsgebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz,
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— Die Verwendung der Formulare für Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt erfolgt lediglich freiwillig zwecks Herstellung unionsweiter Transparenz,
— Die Stadt Remscheid übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in anderen Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht werden,
— Die vorliegende Konzessionsbekanntmachung enthält alle für die Bewerbung erforderlichen Informationen,
— Eingehende Bewerbungen werden mit Eingangsvermerk versehen und bis zum Öffnungstermin ungeöffnet unter Verschluss genommen. Bei der Aufbewahrung der ungeöffneten Bewerbungen werden die Integrität und die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet,
— Bewerbungen können bis zum Einreichungstermin schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden; danach ist der Bewerber an sein Angebot gebunden,
— Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Honorare oder Kostenersatz werden weder für Ausarbeitungen/Nachweise zum Bewerberantrag noch für die Erstellung der Bewerbungen geleistet,
— Zur Öffnung der Bewerbungen sind Bewerber nicht zugelassen,
— Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungsanträge werden erst nach Ablauf der Frist für ihre Einreichung auf Vollständigkeit geprüft. Fehlende Unterlagen werden nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachgefordert,
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— Das Auswahlverfahren findet unter Beteiligung der Rechnungsprüfung und der Vergabestelle statt,
— Bei Vorliegen von Ausschlussgründen von Unterauftragnehmern kann der Konzessionsgeber verlangen, dass der Unterauftragnehmer ersetzt wird,
— Der Konzessionsgeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber sind ausgeschlossen,
— Form der Angebote: Die rechtsverbindlich unterschriebene Bewerbung muss bis zum o. g. Termin schriftlich im verschlossenen Umschlag bei der unter 4b) genannten Dienststelle eingehen. Der Umschlag ist außen mit den Absenderangaben und der Angabe „Bewerbung Remscheider Winter“ zu versehen. Elektronische Angebote sind nicht möglich,
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— Zuschlags- und Bindefrist endet am: 30.4.2018.
Quelle: OJS 2018/S 011-021972 (2018-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 011-021972
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungskonzession zur Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid (Rathausplatz Innenstadt).
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Remscheid, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: ausschreibung@remscheid.de đź“§
Telefon: +49 2191-162777 📞
Fax: +49 2191-1612777 đź“ 

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-28 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 165-377340
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 011-021972
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb des Schwellenwertes, die mittels eines transparenten diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben wird. Das Verfahren unterliegt weder den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien (EU-Richtlinie 2014/23/EU) noch dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB, KonzVgV).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Veranstaltungszeitraum ist von 2018 – 2021 (alljährlich mindestens 4 Wochen inkl. mindestens vier Wochenenden (am Totensonntag keine Öffnungszeiten)) bis Heiligabend; die tägliche Kernbetriebszeit liegt zwischen 12.00 – 20.00 Uhr, an Freitagen und Samstagen 21 Uhr,
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— das Recht der Ausrichtung wird für vier Jahre eingeräumt. Die Option der Verlängerung um 1 Jahr bedarf der übereinstimmenden Erklärung beider Vertragspartner,
— eine Verlängerung um 1 Jahr ist möglich, wenn ein Investitions- und Finanzierungskonzept vorliegt, aus welchem eine entsprechend hohe Investitionstätigkeit hervorgeht und die damit zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Weihnachtsmarktes entscheidend beiträgt.
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Zusätzliche Informationen:
Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb des Schwellenwertes, die mittels eines transparenten diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben wird. Das Verfahren unterliegt weder den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien (EU-Richtlinie 2014/23/EU) noch dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB, KonzVgV).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: 42853 Remscheid, Theodor-Heuss-Platz

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verschiedene Kriterien gemäß Auftragsbekanntmachung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Gebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 0

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-16 đź“…
Name: Marcel MĂĽller
Postanschrift: Borsigring 63
Postort: Sehnde/Hannover
Postleitzahl: 31319
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR đź’°
Informationen ĂĽber Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Interne Dienste, Materialwirtschaft

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung DĂĽsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: DĂĽsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 165-377340 (2018-08-28)