Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Husum 2019-2022
Vergabe-Nr. 2018/023”
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Straßenbeleuchtungen📦
Kurze Beschreibung: Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Husum
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen📦
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Husum
Beschreibung der Beschaffung:
“Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Husum.
Die Straßenbeleuchtungsanlage besteht derzeit aus ca. 2 700 Leuchtstellen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um 4 weitere Jahre, sofern er nicht 12 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums durch den Auftraggeber oder...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um 4 weitere Jahre, sofern er nicht 12 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Eintragung im Handelsregister (gemäß Teilnahmeantragsschreiben).
Angaben zur Berufsgenossenschaft (gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben zur Eintragung im Handelsregister (gemäß Teilnahmeantragsschreiben).
Angaben zur Berufsgenossenschaft (gemäß Teilnahmeantragsschreiben).
Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB gemäß Formblatt
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt.
Nachweis über die Straßenbeleuchtungsleistungen für vergleichbare Kunden (Referenzliste gemäß Bewerbungsunterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt.
Nachweis über die Straßenbeleuchtungsleistungen für vergleichbare Kunden (Referenzliste gemäß Bewerbungsunterlagen mit Ansprechpartnern) Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt (s. Nr. 1.2 d. Antragsunterlagen). Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vor Auftragserteilung wird die Beibringung folgender Sicherheitsleistung(en) gefordert: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der erwarteten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vor Auftragserteilung wird die Beibringung folgender Sicherheitsleistung(en) gefordert: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der erwarteten Brutto-Kosten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt (s. Nr. 1.1 Bewerbungsunterlagen).
Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein, Formblatt 5 – Erklärung zu Auftragssperren
Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein, Formblatt 2 – Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-13
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-09-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-29 📅
“Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas...”
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist
http://www.husum.de/Rathaus-Politik/Verwaltung/Ver%C3 %B6ffentlichungen/ Ausschreibungen-und-Vergaben/
Per E-Mail / schriftlich oder Telefax. Das gilt auch für Bewerber-/Bieteranfragen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen unter der vorbenannten Internetadresse über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Internetseite selbständig zu informieren.
Die Teilnahmeanträge sind in Schriftform einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erste 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 157-360058 (2018-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 183103.20 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 157-360058
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Ausschreibung Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Husum 2019-2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SPIE SAG GmbH
Postanschrift: Friedrichstädter Straße 69-71
Postort: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 183103.20 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erste 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 242-553280 (2018-12-13)