Ausschreibung Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Husum 2019-2022
Stadt Husum
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Husum
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-13.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-08-13 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-12-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Straßenbeleuchtungen
Referenznummer: Vergabe-Nr. 2018/023
Kurze Beschreibung: Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Husum
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Straßenbeleuchtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordfriesland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Husum
Postanschrift: Zingel 10
Postleitzahl: 25813
Postort: Husum
Kontakt
Internetadresse: http://www.husum.de 🌏
E-Mail: mirco.petersen@husum.de 📧
Telefon: +49 4841-666-623 📞
Fax: +49 4841-666-600 📠
URL der Dokumente: http://www.husum.de/Rathaus-Politik/Verwaltung/Ver%C3%B6ffentlichungen/Ausschreibungen-und-Vergaben 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-17 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 157-360058
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Husum
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-29 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.husum.de 🌏
Dokumente URL: http://www.husum.de/Rathaus-Politik/Verwaltung/Ver%C3%B6ffentlichungen/Ausschreibungen-und-Vergaben 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 157-360058 (2018-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Straßenbeleuchtungen
Referenznummer: Vergabe-Nr. 2018/023
Kurze Beschreibung: Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Husum
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Straßenbeleuchtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordfriesland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Husum
Postanschrift: Zingel 10
Postleitzahl: 25813
Postort: Husum
Kontakt
Internetadresse: http://www.husum.de 🌏
E-Mail: mirco.petersen@husum.de 📧
Telefon: +49 4841-666-623 📞
Fax: +49 4841-666-600 📠
URL der Dokumente: http://www.husum.de/Rathaus-Politik/Verwaltung/Ver%C3%B6ffentlichungen/Ausschreibungen-und-Vergaben 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-17 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 157-360058
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist
http://www.husum.de/Rathaus-Politik/Verwaltung/Ver%C3 %B6ffentlichungen/ Ausschreibungen-und-Vergaben/
Per E-Mail / schriftlich oder Telefax. Das gilt auch für Bewerber-/Bieteranfragen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen unter der vorbenannten Internetadresse über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Internetseite selbständig zu informieren.
Die Teilnahmeanträge sind in Schriftform einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Husum.
Die Straßenbeleuchtungsanlage besteht derzeit aus ca. 2 700 Leuchtstellen.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um 4 weitere Jahre, sofern er nicht 12 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Husum
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Eintragung im Handelsregister (gemäß Teilnahmeantragsschreiben).
Angaben zur Berufsgenossenschaft (gemäß Teilnahmeantragsschreiben).
Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB gemäß Formblatt
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
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Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung.
Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt.
Nachweis über die Straßenbeleuchtungsleistungen für vergleichbare Kunden (Referenzliste gemäß Bewerbungsunterlagen mit Ansprechpartnern) Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
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Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt (s. Nr. 1.2 d. Antragsunterlagen). Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vor Auftragserteilung wird die Beibringung folgender Sicherheitsleistung(en) gefordert: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der erwarteten Brutto-Kosten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt (s. Nr. 1.1 Bewerbungsunterlagen).
Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein, Formblatt…
… 5 – Erklärung zu Auftragssperren
… 2 – Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-29 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.husum.de 🌏
Dokumente URL: http://www.husum.de/Rathaus-Politik/Verwaltung/Ver%C3%B6ffentlichungen/Ausschreibungen-und-Vergaben 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist
http://www.husum.de/Rathaus-Politik/Verwaltung/Ver%C3 %B6ffentlichungen/ Ausschreibungen-und-Vergaben/
Per E-Mail / schriftlich oder Telefax. Das gilt auch für Bewerber-/Bieteranfragen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen unter der vorbenannten Internetadresse über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Internetseite selbständig zu informieren.
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Die Teilnahmeanträge sind in Schriftform einzureichen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erste 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 183103.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 242-553280
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 157-360058
ABl. S-Ausgabe: 242
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-27 📅
Name: SPIE SAG GmbH
Postanschrift: Friedrichstädter Straße 69-71
Postort: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland 🇩🇪
Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 183103.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 242-553280 (2018-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 183103.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 242-553280
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 157-360058
ABl. S-Ausgabe: 242
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-27 📅
Name: SPIE SAG GmbH
Postanschrift: Friedrichstädter Straße 69-71
Postort: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland 🇩🇪
Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 183103.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erste 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
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