Los 1, Abfuhrlogistik für die Stadt Stadtallendorf (Stadtwerke), vertreten durch den Magistrat:
Abfuhr von Restmüll im 2 wöchentlichen Rhythmus, für einige 60l-Gefäße alle 4 Wochen, Abfuhr von Bioabfall im 14 tägigen Rhythmus, im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres jeweils zusätzlich ein weiterer Abfuhrtermin. Abfuhr von Altpapier monatlich im Abstand von max. 5 Wochen, Abfuhr von Sperrmüll nach dem Abrufsystem binnen max. 4 Wochen, Andienung der vom AN eingesammelten Abfälle an die vom AG bzw. der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) benannten Anlagen.
Los 2, Abfuhrlogistik für die Gemeinde Weimar:
Abfuhr von Restmüll im 4wöchentlichen Rhythmus, Abfuhr von Bioabfall im 14 tägigen Rhythmus, Abfuhr von Altpapier 4wöchentlich, Abfuhr von Sperrmüll nach dem Abrufsystem binnen max. 2 Monaten, Andienung der vom AN eingesammelten Abfälle an die vom AG bzw. der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) benannten Anlagen.
Alle Daten und Angaben siehe https://www.subreport.de/E99479241.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung der Abfuhrlogistik für die Kommunen Stadtallendorf und Weimar (Lahn)”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Los 1, Abfuhrlogistik für die Stadt Stadtallendorf (Stadtwerke), vertreten durch den Magistrat:
Abfuhr von Restmüll im 2 wöchentlichen Rhythmus, für einige...”
Kurze Beschreibung
Los 1, Abfuhrlogistik für die Stadt Stadtallendorf (Stadtwerke), vertreten durch den Magistrat:
Abfuhr von Restmüll im 2 wöchentlichen Rhythmus, für einige 60l-Gefäße alle 4 Wochen, Abfuhr von Bioabfall im 14 tägigen Rhythmus, im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres jeweils zusätzlich ein weiterer Abfuhrtermin. Abfuhr von Altpapier monatlich im Abstand von max. 5 Wochen, Abfuhr von Sperrmüll nach dem Abrufsystem binnen max. 4 Wochen, Andienung der vom AN eingesammelten Abfälle an die vom AG bzw. der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) benannten Anlagen.
Los 2, Abfuhrlogistik für die Gemeinde Weimar (Lahn):
Abfuhr von Restmüll im 4 wöchentlichen Rhythmus, Abfuhr von Bioabfall im 14 tägigen Rhythmus, Abfuhr von Altpapier 4 wöchentlich, Abfuhr von Sperrmüll nach dem Abrufsystem binnen max. 2 Monaten, Andienung der vom AN eingesammelten Abfälle an die vom AG bzw. der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) benannten Anlagen.
Alle Daten und Angaben siehe https://www.subreport.de/E99479241
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einsammlung von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll für die Stadt Stadtallendorf” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllsammlung📦
Ort der Leistung: Marburg-Biedenkopf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtgebiet der Stadt Stadtallendorf und die vom AG bzw. der ALF benannten Anlagen (Umschlag- und Entsorgungsanlagen)”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Nr. II.1.4
Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll für die Gemeinde Weimar (Lahn)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gebiet der Gemeinde Weimar und die vom AG bzw. der ALF benannten Anlagen (Umschlag- und Entsorgungsanlagen)”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 037-080948
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Einsammlung von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll für die Stadt Stadtallendorf”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Weisgerber Umweltservice GmbH
Postort: Wächtersbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll für die Gemeinde Weimar (Lahn)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-11 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Marburger Entsorgungs-GmbH
Postort: Marburg
Region: Marburg-Biedenkopf🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.2/.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
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Quelle: OJS 2018/S 202-459995 (2018-10-16)