Der prognostizierte Anstieg des Güterverkehrs in den kommenden Jahren stellt nicht nur die Infrastruktur der Verkehrsträger vor großen Herausforderungen, sondern die Verkehrszunahme führt auch zu unmittelbaren Auswirkungen auf die Umweltbelastung. Vor diesem Hintergrund muss der Straßengüterverkehr ökologischer gestaltet werden, insbesondere soll auch ein Anreiz. Zur Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene und das Binnenschiff gegeben werden. Daher sollen die einzelnen Verkehrsträger betrachtet, analysiert und bewertet, ihre individuellen Stärken herausgestellt und ihr Potential für eine nachhaltige Gütermobilität genutzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de📧
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Ein Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote ist ausdrücklich vorgesehen. Diese werden voraussichtlich in der KW 17 stattfinden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum.
Dienstag, 10.4.2018, 12.00 Uhr.
In dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH,
Vergabestelle,
Wilhelmsplatz 11,
70182 Stuttgart vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Güterverkehrskonzept Baden-Württemberg – Nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Mittwoch, 21.3.2018, 12.00 Uhr.
Auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung im Angebot einzuhalten:
Teil 1:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen,
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen,
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber überträgt,
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
— Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert,
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2,
— Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
Teil 3: Leistung
— Der Auftragnehmer wird gebeten, ein Angebot je Los abzugeben,
— Erläuterungen zum Angebot:
Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern. Insbesondere muss beschrieben werden, in welchen organisatorischen und zeitlichen Schritten der Auftrag durchgeführt wird, wobei die erforderliche Rückkopplung mit dem Verkehrsministerium zu integrieren ist. Ein Zeitplan über den gesamten Ablauf der Maßnahme (Hauptangebot und ergänzend über den Ablauf der Optionen) wird im Angebot erwartet.
Kalkulationsblatt: Die Verwendung des beigefügten Kalkulationsblattes zur Darlegung des Angebots ist zwingend.
Die dargelegten Arbeitspakete sind Kalkulationsgrundlage, um die Leistungen der Bieter vergleichen zu können. Die Bieter tragen ihr Angebot daher bitte in das beigefügte Kalkulationsblatt ein, dabei ist nach Eigenleistung und Drittkosten zu unterscheiden. Des Weiteren ist ein Zeitplan für die Abschlagszahlungen vorzulegen, der sich am Zeitplan der Arbeitspakete orientiert.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
— Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion,
— Alle Preise sind in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis 7.6.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6 Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Ein Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote ist ausdrücklich vorgesehen. Diese werden voraussichtlich in der KW 17 stattfinden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum.
Dienstag, 10.4.2018, 12.00 Uhr.
In dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH,
Vergabestelle,
Wilhelmsplatz 11,
70182 Stuttgart vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Güterverkehrskonzept Baden-Württemberg – Nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Mittwoch, 21.3.2018, 12.00 Uhr.
Auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung im Angebot einzuhalten:
Teil 1:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen,
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen,
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber überträgt,
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
— Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert,
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2,
— Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
Teil 3: Leistung
— Der Auftragnehmer wird gebeten, ein Angebot je Los abzugeben,
— Erläuterungen zum Angebot:
Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern. Insbesondere muss beschrieben werden, in welchen organisatorischen und zeitlichen Schritten der Auftrag durchgeführt wird, wobei die erforderliche Rückkopplung mit dem Verkehrsministerium zu integrieren ist. Ein Zeitplan über den gesamten Ablauf der Maßnahme (Hauptangebot und ergänzend über den Ablauf der Optionen) wird im Angebot erwartet.
Kalkulationsblatt: Die Verwendung des beigefügten Kalkulationsblattes zur Darlegung des Angebots ist zwingend.
Die dargelegten Arbeitspakete sind Kalkulationsgrundlage, um die Leistungen der Bieter vergleichen zu können. Die Bieter tragen ihr Angebot daher bitte in das beigefügte Kalkulationsblatt ein, dabei ist nach Eigenleistung und Drittkosten zu unterscheiden. Des Weiteren ist ein Zeitplan für die Abschlagszahlungen vorzulegen, der sich am Zeitplan der Arbeitspakete orientiert.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
— Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion,
— Alle Preise sind in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis 7.6.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6 Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der prognostizierte Anstieg des Güterverkehrs in den kommenden Jahren stellt nicht nur die Infrastruktur der Verkehrsträger vor großen Herausforderungen, sondern die Verkehrszunahme führt auch zu unmittelbaren Auswirkungen auf die Umweltbelastung.
Vor diesem Hintergrund muss der Straßengüterverkehr ökologischer gestaltet werden, insbesondere soll auch ein Anreiz.
Zur Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene und das Binnenschiff gegeben werden. Daher sollen die einzelnen Verkehrsträger betrachtet, analysiert und bewertet, ihre individuellen Stärken herausgestellt und ihr Potential für eine nachhaltige Gütermobilität genutzt werden.
Zur Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene und das Binnenschiff gegeben werden. Daher sollen die einzelnen Verkehrsträger betrachtet, analysiert und bewertet, ihre individuellen Stärken herausgestellt und ihr Potential für eine nachhaltige Gütermobilität genutzt werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Theorie- und Praxisbezogene Leistungen (inkl. optionale Leistungen)
Kurze Beschreibung:
Im ersten Teil des Güterverkehrskonzeptes soll der Auftragnehmer sämtliche Güterströme (Relationen und Gütermengen in Tonnen und Ladeeinheiten) erfassen, die entweder im Transit Baden-Württemberg passieren oder aber ihren Ziel- und/oder Quellort in Baden-Württemberg haben.
Im ersten Teil des Güterverkehrskonzeptes soll der Auftragnehmer sämtliche Güterströme (Relationen und Gütermengen in Tonnen und Ladeeinheiten) erfassen, die entweder im Transit Baden-Württemberg passieren oder aber ihren Ziel- und/oder Quellort in Baden-Württemberg haben.
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Siehe Leistungsbeschreibung
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Digitale Plattform KV (inkl. optionale Leistungen);
Kurze Beschreibung:
Im Los „2“ dieser Ausschreibung geht es um die die Erstellung einer digitalen Plattform, die die Zielstellung verfolgt, die heutigen Straßengüterfernverkehre zunehmend auf die alternativen Verkehrsträger Schiene und Binnenschifffahrt zu verlagern.
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
Referenznummer: Ausschr. Güterverkehrskonzept
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter des Loses 1.
a) über Sachkunde und praktische Erfahrungen in der Konzeption, Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen verfügt;
b) Kenntnis über den Güterverkehr in Baden-Württemberg hat und bereits im Feld der Daten- und Verkehrsstromerhebung aktiv ist oder war;
c) fundierte aktuelle Fachkenntnisse und langjährige Praxiserfahrungen im Themenfeld des kombinierten Verkehrs, des Straßengüterverkehrs und der City-Logistik, vorzugsweise mit baden-württembergischen Bezug, hat;
d) bereits mit Unternehmen und Akteuren des Güterverkehrs und dessen Infrastrukturbetreiber als auch Kommunen und Behörden vernetzt ist;
e) in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen vollumfänglich zu erfüllen.
Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter des Loses 2.
a) über Sachkunde und praktische Erfahrungen in der Konzeption, Programmierung und Erstellung von Online-Plattformen hat;
b) fundierte aktuelle Fachkenntnisse und langjährige Praxiserfahrungen im Themenfeld des kombinierten Verkehrs, vorzugsweise mit baden-württembergischen Bezug, hat;
c) bereits mit Unternehmen und Akteuren des Güter- und kombinierten Verkehrs und dessen Infrastrukturbetreiber als auch Kommunen und Behörden vernetzt ist;
d) in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen vollumfänglich zu erfüllen.
Zudem soll der Bieter des Loses 2 erläutern, welche Anforderungen und Vorgaben er an die technische Ausstattung seitens der IT Baden-Württemberg (BITBW) stellt, um die Plattform erstellen und anbieten zu können.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Die Vergütung ist für Los 1 wie folgt fällig:
1. Teilzahlung bei Vertragsabschluss 20 % der Auftragssumme;
2. Teilzahlung nach Workshop Zwischenbericht 20 % der Auftragssumme;
3. Teilzahlung am 31.12.2018 30 % der Auftragssumme;
4. Teilzahlung bei Fertigstellung des Abschlussberichts und 20 % der Auftragssumme;
5. Abschlusszahlung nach Ende des Auftrags 10 % der Auftragssumme.
Ergänzende Aufträge werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet.
Für Los 2 ist die Vergütung wie folgt fällig:
2. Teilzahlung nach Workshop Zwischenbericht 25 % der Auftragssumme;
4. Teilzahlung bei Fertigstellung und Vorstellung 25 % der Auftragssumme;
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-10 📅
Öffnungsort: Stuttgart
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-06-07 📅
Datum des Endes: 2020-08-06 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschr. Güterverkehrskonzept
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Ein Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote ist ausdrücklich vorgesehen. Diese werden voraussichtlich in der KW 17 stattfinden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum.
Dienstag, 10.4.2018, 12.00 Uhr.
In dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH,
Vergabestelle,
Wilhelmsplatz 11,
70182 Stuttgart vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Güterverkehrskonzept Baden-Württemberg – Nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Güterverkehrskonzept Baden-Württemberg – Nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Mittwoch, 21.3.2018, 12.00 Uhr.
Auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung im Angebot einzuhalten:
Teil 1:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen,
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen,
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen,
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber überträgt,
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
— Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert,
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2,
— Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
Teil 3: Leistung
— Der Auftragnehmer wird gebeten, ein Angebot je Los abzugeben,
— Erläuterungen zum Angebot:
Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern. Insbesondere muss beschrieben werden, in welchen organisatorischen und zeitlichen Schritten der Auftrag durchgeführt wird, wobei die erforderliche Rückkopplung mit dem Verkehrsministerium zu integrieren ist. Ein Zeitplan über den gesamten Ablauf der Maßnahme (Hauptangebot und ergänzend über den Ablauf der Optionen) wird im Angebot erwartet.
Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern. Insbesondere muss beschrieben werden, in welchen organisatorischen und zeitlichen Schritten der Auftrag durchgeführt wird, wobei die erforderliche Rückkopplung mit dem Verkehrsministerium zu integrieren ist. Ein Zeitplan über den gesamten Ablauf der Maßnahme (Hauptangebot und ergänzend über den Ablauf der Optionen) wird im Angebot erwartet.
Kalkulationsblatt: Die Verwendung des beigefügten Kalkulationsblattes zur Darlegung des Angebots ist zwingend.
Die dargelegten Arbeitspakete sind Kalkulationsgrundlage, um die Leistungen der Bieter vergleichen zu können. Die Bieter tragen ihr Angebot daher bitte in das beigefügte Kalkulationsblatt ein, dabei ist nach Eigenleistung und Drittkosten zu unterscheiden. Des Weiteren ist ein Zeitplan für die Abschlagszahlungen vorzulegen, der sich am Zeitplan der Arbeitspakete orientiert.
Die dargelegten Arbeitspakete sind Kalkulationsgrundlage, um die Leistungen der Bieter vergleichen zu können. Die Bieter tragen ihr Angebot daher bitte in das beigefügte Kalkulationsblatt ein, dabei ist nach Eigenleistung und Drittkosten zu unterscheiden. Des Weiteren ist ein Zeitplan für die Abschlagszahlungen vorzulegen, der sich am Zeitplan der Arbeitspakete orientiert.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
— Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion,
— Alle Preise sind in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis 7.6.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6 Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2018/S 037-081782 (2018-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.