Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
— Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die Leistung, die Gegenstand des jeweiligen Loses ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen. (Eignungskriterien: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen (Verwertung von Bioabfällen) wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes (in EUR) bzw. des Leistungsumfangs (in Mg), des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Darstellung des geplanten Verwertungskonzeptes unter Angabe der voraussichtlichen Mengenströme und der vorgesehenen Verwertungsanlagen. Aufzuklären sind alle Mengenströme bis zur endgültigen energetischen Verwertung oder bis zur Erzeugung eines gütezertifizierten Düngemittels oder bis zur Herstellung eines Brennstoffprodukts oder bis zur Beseitigung der Störstoffe. (Eignungskriterium: technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Bezüglich der Sonderregelung (Ziffer 4.2): der Bieter hat mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen, falls er die Sonderregelung nutzen möchte, weil Vergärungsanlagen zum Angebotszeitpunkt noch nicht existieren, noch nicht genehmigt sind oder noch nicht den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen entsprechen:
— Falls der Bieter beabsichtigt, die Sonderregelung zu nutzen: Vorlage eines Anlagenkonzepts für eine geplante Anlage, aus der die Erreichung der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen ersichtlich wird (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Falls der Bieter beabsichtigt, die Sonderregelung zu nutzen: Vorlage eines Zeitplans für die Realisierung der geplanten Anlage inklusive sämtlicher noch ausstehender Genehmigungen, aus dem ersichtlich wird, dass die Anlage spätestens zum 1.1.2021 fertig gestellt und vollständig genehmigt sein wird. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).