Ausschreibung einer Dienstleistung für Konzeption und Durchführung einer Kommunikationskampagne Neue Mobilität 2018-2021 und „Blühende Kreisverkehre und Rastplätze“

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der für die Jahre 2018-2021 eine Kommunikationskampagne zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Land durchführt (Los 1) sowie für die Jahre 2018 und 2019 eine Kampagne zur Auszeichnung und Beschilderung ökologisch hochwertiger, blühender Kreisverkehre und Rastplätze im Land durchführt (Los 2).
Nähere Informationen vgl. Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-26 Auftragsbekanntmachung
2018-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbekampagnen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 061-136124
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen. 3. Ausschreibungsbedingungen 3.1 Grundlagen Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren ist notwendig, weil es sich im Wesentlichen um Leistungen handelt, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden (Werbekampagne im Sinne der Kategorie 13 des Anhangs I Teil A der ehemaligen VOF). Der Auftraggeber muss die gestalterische Intonation und die werblichen Inhalte mit dem Auftragnehmer erörtern. Schritt 1: Teilnahmewettbewerb. Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 GWB durchgeführt. Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Konzept abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter je Los für Schritt 2 auswählen. Schritt 2: Abgabe eines Angebots. Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 21 des Jahres 2018 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation in der KW 27 eingeladen. Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Schritt 3: Verhandlungsverfahren und Vertragsabschluss. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren und diese Bieter – ggf. nach Durchführung der Verhandlungsgespräche – zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes aufzufordern. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des VM sowie der weiteren Ressorts der Landesregierung, der Kommunen und weiterer Partner Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das VM alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum. Montag, 7.5.2018, 12.00. In dreifacher identischer Ausführung in Papierform (1 Original und Kopien) sowie einfach in digitaler Form (USB Stick oder CD-ROM) bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH. Vergabestelle. Wilhelmsplatz 11. 70182 Stuttgart Vorliegen. Der Antrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Neue Mobilität 2018-2021 – NICHT ÖFFNEN“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen. Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Mittwoch, 25.4.2018, 12.00. Auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten. 3.6 Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von. Angebot Los 1: je 4 000 EUR (brutto) Angebot Los 2: je 500 EUR (brutto) 4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beiliegen Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Inhalt Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten: Teil 1: — Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen, — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse), — Bestätigung der Bindefrist, — Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden, — Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an das VM überträgt. Der Bieter wird hierzu mit Vertragsschluss eine entsprechende Lizenzvereinbarung unterzeichnen, — Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet, — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. Teil 2: Nachweis der Eignung. — die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert, — die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen, — Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen), — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen). Teil 3: Konzept. — Los 1: Konzept zur Kampagne „Neue Mobilität“: Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein erstes Konzept erstellen. Dieses soll höchstens 10 DIN-A4 – Seiten umfassen und folgendes beinhalten: Wichtige Inhalte der Kommunikationskampagne: — Strategisch ausgerichtete Gesamtkonzeption. —— Vorschläge für die strategische Definition von Teilzielgruppen, die eine fachlich fundierte Differenzierung der in der Leistungsbeschreibung genannten übergeordneten Zielgruppen vornimmt. Hierbei soll auch auf das Spannungsverhältnis zwischen den konkurrierenden Anforderungen a) eine hohe Reichweite zu erzielen und b) gleichzeitig eine ausreichende Tiefe in der Ansprache zu ermöglichen, eingegangen werden. Es werden Lösungsvorschläge erbeten, wie mit diesem Zielkonflikt im Rahmen der Kampagne sinnvoll umgegangen werden soll. —— Ableitung eines Kampagnenkonzepts von der Ziel- und der Zielgruppendefinition. — Beschreibung konkreter Kampagnenelemente. —— Beispielhafte Beschreibung von zielgruppengerechten Maßnahmen, abgeleitet aus der Gesamtkonzeption. — Umgang mit vorgegebenen Rahmenbedingungen: —— Auswahl und Zusammenarbeit mit Partnern zur landesweiten Bereitstellung von Modulen zum Erleben und Ausprobieren (z.B. Testfahrt E-Auto, Testfahrt E-Lastenrad, Quartiers-Spaziergänge). —— Herleitung wichtiger Kennzahlen zur Reichweitenmessung der Kampagnenaktivitäten und deren strategische Einbindung. —— Erläuterung, wie hohe Reichweiten sichergestellt werden. — Zeitplan. —— Es ist ein Zeitplan für das Kampagnenjahr 2018/19 vorzulegen. (als Anlage zum Konzeptvorschlag). Da zum Zeitpunkt des Zuschlages das Kalenderjahr 2018 bereits weit fortgeschritten sein wird, sind bei der Konzeption die Kampagnenjahre 2018 und 2019 zusammen zu entwickeln/zu denken. — Stunden- und Tagessätze. —— Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation. Der Bieter hat eine vorgesehene Gewichtung der einzelnen Sätze vorzunehmen. Diese Gewichtung wird Vertragsbestandteil. —— Alle Preise sind netto und brutto in EUR anzugeben. — Los 1: Arbeitsproben: Der Bieter soll zwei Textproben und einen Entwurf für einen Werbeträger erstellen. Die Textproben sollen jeweils zwei A4-Seiten nicht überschreiten - inklusive einer Erläuterung zum Kontext der Kampagne. Der Werbeträger ist einseitig und besteht aus Text- und Grafikelementen. Jeder Arbeitsprobe ist voranzustellen, in welchem Kanal und medialen Umfeld sie veröffentlicht werden soll, welche strategische und operative Zielerreichung mit der jeweiligen Aktivität verknüpft wird, wie das Produkt an die Zielgruppe angepasst wurde und wie die Aktivität in die Gesamtkampagne eingebettet sein könnte. — Textprobe 1: Der Bieter verfasst eine Pressemitteilung, die sich an BürgerInnen richtet. Die Hauptbotschaft des Textes lautet „Nutze vernetzte Verkehrsträger!“, — Textprobe 2: Der Bieter verfasst ein Grußwort, das der Minister bei einer Fachveranstaltung halten soll. Teilnehmer der Veranstaltung sind Expertinnen und Experten, kommunale Entscheidungsträger sowie weitere Stakeholder. Das Thema des Vortrags lautet „Chancen und Risiken des automatisierten und des autonomen Fahrens“, — Entwurf für einen beliebigen Werbeträger: Der visuelle Werbeträger setzt die Botschaft der 1. Textprobe auf einem Werbeträger um, — Los 2: Konzept zur Kampagne „Blühende Kreisverkehre und Rastplätze“: Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein erstes Konzept erstellen. Dieses soll höchstens vier DIN-A4 - Seiten umfassen und folgendes beinhalten: Wichtige Inhalte der Kommunikationskampagne: — Strategisch ausgerichtete Gesamtkonzeption. —— Inhaltlicher Ausgangspunkt und Idee. —— Anreize zur Teilnahme. —— Ausschreibungsprozess und Distribution. —— Auswahlkriterien und Auswahlprozess. —— Konzeption, Organisation und Durchführung der Preisverleihung / Auszeichnung. —— Kommunikation der Leistungen der ausgewählten Land- und Stadtkreise sowie Kommunen. —— Einbezug der Medien. — Zeitplan. —— Es ist ein Zeitplan für das Kampagnenjahr 2018/19 vorzulegen. (als Anlage zum Konzeptvorschlag). Da zum Zeitpunkt des Zuschlages das Kalenderjahr 2018 bereits weit fortgeschritten sein wird, sind bei der Konzeption die Kampagnenjahre 2018 und 2019 zusammen zu entwickeln/zu denken. — Stunden- und Tagessätze. —— Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation. Der Bieter hat eine vorgesehene Gewichtung der einzelnen Sätze vorzunehmen. Diese Gewichtung wird Vertragsbestandteil. —— Alle Preise sind netto und brutto in EUR anzugeben. — Los 2: Arbeitsproben: Der Bieter soll eine Textprobe und einen Entwurf für einen Werbeträger erstellen. Die Textprobe soll eine A4-Seite nicht überschreiten - inklusive einer Erläuterung zum Kontext der Kampagne. — Textprobe: Der Bieter verfasst eine Pressemitteilung, die sich an BürgerInnen richtet. Die Hauptbotschaft des Textes lautet „Der Kreis / die Gemeinde XY leistet durch die Umgestaltung / ökologische Aufwertung eines Kreisverkehres / eines Rastplatzes einen Beitrag zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Die Umgestaltung wird vom Verkehrsministerium als vorbildlich ausgezeichnet.“, — Entwurf eines Werbeträgers: Der Werbeträger setzt die Botschaft der Textprobe auf einem Informationsschild um. 4.3 Vollständigkeit des Antrages Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. 4.4 Bindefrist Die Bindefrist läuft bis 31.8.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Antrag, bzw. an sein Angebot, gebunden. 4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 5.6 Nachweise Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der für die Jahre 2018-2021 eine Kommunikationskampagne zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Land durchführt (Los 1) sowie für die Jahre 2018 und 2019 eine Kampagne zur Auszeichnung und Beschilderung ökologisch hochwertiger, blühender Kreisverkehre und Rastplätze im Land durchführt (Los 2).
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Nähere Informationen vgl. Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Kommunikationskampagne „Neue Mobilität“
Kurze Beschreibung:
Die Kommunikationskampagne „Neue Mobilität“ soll an die 2015 gestartete Kampagne „Neue Mobilität: bewegt nachhaltig“ anschließen. Dabei geht es nicht um eine einfache Fortführung der Kampagne. Mit der Neuausschreibung sollen neue Impulse gesetzt
werden.Ziel der Kampagne ist es, dazu beizutragen, eine neue Mobilitätskultur im Land zu entwickeln und weiter zu stärken. Die Menschen sollen für ein neues Verständnis von Mobilität sensibilisiert und dazu bewegt werden, in ihrem Alltag ganz selbstverständlich nachhaltig(er) unterwegs zu sein. Längerfristig werden eine dauerhafte Veränderung des Mobilitätsverhaltens im Land und eine Steigerung nachhaltig zurückgelegter Wege am Gesamtverkehr angestrebt. Wichtigster Ansatzpunkt der Kampagne ist die Ansprache von Menschen, die dem Themenkomplex nachhaltiger Mobilität grundsätzlich Offenheit entgegenbringen und sich in Lebensumbruchssituationen befinden. Interessierte Menschen und Menschen in Lebensumbruchssituationen sind als Hauptzielgruppe zu verstehen. Aus diesem strategischen Ansatz heraus ist die Kampagne zu entwickeln. Daneben sollen weitere Gruppen angesprochen werden (siehe Abschnitt zu „Zielgruppen“).
werden.
Ziel der Kampagne ist es, dazu beizutragen, eine neue Mobilitätskultur im Land zu entwickeln und weiter zu stärken. Die Menschen sollen für ein neues Verständnis von Mobilität sensibilisiert und dazu bewegt werden, in ihrem Alltag ganz selbstverständlich nachhaltig(er) unterwegs zu sein. Längerfristig werden eine dauerhafte Veränderung des Mobilitätsverhaltens im Land und eine Steigerung nachhaltig zurückgelegter Wege am Gesamtverkehr angestrebt. Wichtigster Ansatzpunkt der Kampagne ist die Ansprache von Menschen, die dem Themenkomplex nachhaltiger Mobilität grundsätzlich Offenheit entgegenbringen und sich in Lebensumbruchssituationen befinden. Interessierte Menschen und Menschen in Lebensumbruchssituationen sind als Hauptzielgruppe zu verstehen. Aus diesem strategischen Ansatz heraus ist die Kampagne zu entwickeln. Daneben sollen weitere Gruppen angesprochen werden (siehe Abschnitt zu „Zielgruppen“).
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Menge oder Umfang: Siehe Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Siehe Leistungsbeschreibung
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kampagne „Blühende Kreisverkehre und Rastplätze“
Kurze Beschreibung:
Die Kampagne „Blühende Kreisverkehre und Rastplätze“ ist Teil eines Maßnahmenpaketes, das vom Verkehrsministerium im Rahmen des „Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ umgesetzt wird. Im Rahmen der Kampagne sollen Land- und Stadtkreise sowie Gemeinden dafür gewonnen werden, auf Kreisverkehren und Rastplätzen an Kreis- und Gemeindestraßen strukturreiche Blühflächen mit hohem Nektar- und Pollenangebot anzulegen. Ziel ist, auf diesen Flächen Lebensräume insbesondere für Bienen und weitere Insekten zu schaffen. Zugleich soll die ökologische Aufwertung von Kreisverkehren und Rastplätzen als öffentlichkeitswirksame Maßnahme die Bevölkerung für die Problematik des Artenrückgangs sensibilisieren. Als Anreiz für die Teilnahme sollen vorbildliche Anlagen öffentlichkeitswirksam ausgezeichnet und mit Informationsschildern versehen
werden.Für die Kampagne soll ein gesondertes Kommunikationskonzept erstellt werden. Die beauftragte Agentur erstellt ein solches Konzept und unterstützt maßgeblich dabei, auch Pressetermine vorzubereiten.Im Rahmen dieses Konzeptes erbringt die Agentur auch Kreativleistungen wie grafische und textliche Arbeiten. So kann innerhalb des Konzeptes ggf. eine eigene grafische Linie etabliert sowie ein entsprechendes Wording kreiert werden. Darüber hinaus kümmert sich die Agentur um die Herstellung und den Versand der Informationsschilder.Die zu entwickelnde und durchzuführende Kampagne soll in deutlicher visueller Verwandtschaft zu den anderen Kampagnen des Verkehrsministeriums stehen. Durch visuelle Gemeinsamkeiten z.B. bei Schriftarten, grafischen Elementen bei der Seitengestaltung und der Fotosprache mit den anderen Kampagnen des Hauses, fügt sich die neue Kampagne deutlich in das bestehende Design-Repertoire ein. Es soll kein neuer visueller Charakter und keine neue visuelle Linie geschaffen werden.
werden.
Für die Kampagne soll ein gesondertes Kommunikationskonzept erstellt werden. Die beauftragte Agentur erstellt ein solches Konzept und unterstützt maßgeblich dabei, auch Pressetermine vorzubereiten.
Im Rahmen dieses Konzeptes erbringt die Agentur auch Kreativleistungen wie grafische und textliche Arbeiten. So kann innerhalb des Konzeptes ggf. eine eigene grafische Linie etabliert sowie ein entsprechendes Wording kreiert werden. Darüber hinaus kümmert sich die Agentur um die Herstellung und den Versand der Informationsschilder.
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Die zu entwickelnde und durchzuführende Kampagne soll in deutlicher visueller Verwandtschaft zu den anderen Kampagnen des Verkehrsministeriums stehen. Durch visuelle Gemeinsamkeiten z.B. bei Schriftarten, grafischen Elementen bei der Seitengestaltung und der Fotosprache mit den anderen Kampagnen des Hauses, fügt sich die neue Kampagne deutlich in das bestehende Design-Repertoire ein. Es soll kein neuer visueller Charakter und keine neue visuelle Linie geschaffen werden.
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Beschreibung der Optionen: vgl. Leistungsbeschreibung
Referenznummer: Ausschr. Neue Mobilität

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Es sind folgende Bereiche abzudecken:
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Los 1: Strategie, Konzeption, Text, methodisches Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Fachexpertise im Themenfeld Nachhaltiger Mobilität, Online-Marketing und PR, Social Media, Marketingcontrolling, Webdesign, Grafik, Event-Management
Los 2: Strategie, Konzeption, Text, Grafik, Public Relations, Projektmanagement, Event-Management
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Die Vergütung wird wie folgt fällig:
Los 1:
1. Teilzahlung (Ende erstes Quartal) 25 % der (jährlichen) Auftragssumme
2. Teilzahlung (Ende zweites Quartal) 25 % der (jährlichen) Auftragssumme
3. Teilzahlung (Ende drittes Quartal) 25 % der (jährlichen) Auftragssumme
4. Abschlusszahlung (Ende viertes Quartal) 20 % der (jährlichen) Auftragssumme
(jeweils spätestens zum 15.12.)
5. Schlusszahlung nach Abschluss aller Nacharbeiten (5 % der gesamten Auftragssumme)
Los 2:
Die Agenturleistungen werden auf Grundlage des Stunden- bzw. Tagessatzbasis jeweils jährlich im abgestimmten Konzept mit Budgetplan festgelegt. Es erfolgt keine Abrechnung nach Aufwand, sondern nach den festgelegten Pauschalen. Reisekosten, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers entstehen, werden bei der Jahreskalkulation in den Honorarkosten-Pauschalen eingepreist und nicht gesondert als Sachkosten abgerechnet.
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Die Abrechnungen umfassen eine Aufschlüsselung der geleisteten Tätigkeiten gemäß dem abgestimmten Jahreskonzept und Budgetplan, getrennt nach Agenturleistungen und Umsetzungsbudget. Die Abrechnungen beschreiben die durchgeführten Tätigkeiten, die je Aufgabe eingesetzten Personalstunden differenziert nach Funktion/Qualifikation und Dienstleister (wenn Bietergemeinschaft) (Agenturhonorar) sowie die Rechnungen für Fremdleistungen (Belege und Belegexemplare werden beigefügt) (Umsetzungsbudget). Für die Einholung von Angeboten für Fremdleistungen im Sinne der Ausschreibung erfolgt ein Nachweis.
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Bei der Beauftragung von Fremdleistungen prüft der Auftragnehmer zudem eigenverantwortlich, ob für diese eine Künstlersozialabgabe abgeführt werden muss und trägt in diesem Falle die Kosten. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung, die Kosten sind entsprechend einzupreisen.
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Sollte im Rahmen der Kampagne zusätzliches Budget durch die Beteiligung Dritter generiert werden (z.B. durch den Weiterverkauf von Give Aways), verbleibt die finanzielle Abwicklung vollständig beim Auftragnehmer. Dadurch kann sich das Auftragsvolumen erhöhen. Es ist darauf zu achten, dass Beteiligungen im betreffenden Leistungsbaustein maximal so groß sind wie die jeweils entstehenden Fremdkosten. Durch die „Einnahmen“ dürfen keine Gewinne erzielt werden.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften.
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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Subunternehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (Fremdleistungen) nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen bzw. den rechtlichen Vorgaben des Ministeriums für Verkehr zu verfahren.
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Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: siehe Leistungsbeschreibung
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschr. Neue Mobilität
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren ist notwendig, weil es sich im Wesentlichen um Leistungen handelt, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden (Werbekampagne im Sinne der Kategorie 13 des Anhangs I Teil A der ehemaligen VOF). Der Auftraggeber muss die gestalterische Intonation und die werblichen Inhalte mit dem Auftragnehmer erörtern.
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Schritt 1: Teilnahmewettbewerb.
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 GWB durchgeführt. Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Konzept abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter je Los für Schritt 2 auswählen.
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Schritt 2: Abgabe eines Angebots.
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 21 des Jahres 2018 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation in der KW 27 eingeladen. Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
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Schritt 3: Verhandlungsverfahren und Vertragsabschluss.
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren und diese Bieter – ggf. nach Durchführung der Verhandlungsgespräche – zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes aufzufordern.
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Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des VM sowie der weiteren Ressorts der Landesregierung, der Kommunen und weiterer Partner Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das VM alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum.
Montag, 7.5.2018, 12.00.
In dreifacher identischer Ausführung in Papierform (1 Original und Kopien) sowie einfach in digitaler Form (USB Stick oder CD-ROM) bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH.
Vergabestelle.
Wilhelmsplatz 11.
70182 Stuttgart
Vorliegen.
Der Antrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Neue Mobilität 2018-2021 – NICHT ÖFFNEN“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Mittwoch, 25.4.2018, 12.00.
Auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
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3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von.
Angebot Los 1: je 4 000 EUR (brutto)
Angebot Los 2: je 500 EUR (brutto)
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beiliegen Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
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4.2 Notwendiger Inhalt
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1:
— Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen,
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— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse),
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an das VM überträgt. Der Bieter wird hierzu mit Vertragsschluss eine entsprechende Lizenzvereinbarung unterzeichnen,
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— Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet,
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung.
— die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert,
— die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen,
— Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
Teil 3: Konzept.
— Los 1: Konzept zur Kampagne „Neue Mobilität“:
Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein erstes Konzept erstellen. Dieses soll höchstens 10 DIN-A4 – Seiten umfassen und folgendes beinhalten:
Wichtige Inhalte der Kommunikationskampagne:
— Strategisch ausgerichtete Gesamtkonzeption.
—— Vorschläge für die strategische Definition von Teilzielgruppen, die eine fachlich fundierte Differenzierung der in der Leistungsbeschreibung genannten übergeordneten Zielgruppen vornimmt. Hierbei soll auch auf das Spannungsverhältnis zwischen den konkurrierenden Anforderungen a) eine hohe Reichweite zu erzielen und b) gleichzeitig eine ausreichende Tiefe in der Ansprache zu ermöglichen, eingegangen werden. Es werden Lösungsvorschläge erbeten, wie mit diesem Zielkonflikt im Rahmen der Kampagne sinnvoll umgegangen werden soll.
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—— Ableitung eines Kampagnenkonzepts von der Ziel- und der Zielgruppendefinition.
— Beschreibung konkreter Kampagnenelemente.
—— Beispielhafte Beschreibung von zielgruppengerechten Maßnahmen, abgeleitet aus der Gesamtkonzeption.
— Umgang mit vorgegebenen Rahmenbedingungen:
—— Auswahl und Zusammenarbeit mit Partnern zur landesweiten Bereitstellung von Modulen zum Erleben und Ausprobieren (z.B. Testfahrt E-Auto, Testfahrt E-Lastenrad, Quartiers-Spaziergänge).
—— Herleitung wichtiger Kennzahlen zur Reichweitenmessung der Kampagnenaktivitäten und deren strategische Einbindung.
—— Erläuterung, wie hohe Reichweiten sichergestellt werden.
— Zeitplan.
—— Es ist ein Zeitplan für das Kampagnenjahr 2018/19 vorzulegen. (als Anlage zum Konzeptvorschlag). Da zum Zeitpunkt des Zuschlages das Kalenderjahr 2018 bereits weit fortgeschritten sein wird, sind bei der Konzeption die Kampagnenjahre 2018 und 2019 zusammen zu entwickeln/zu denken.
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— Stunden- und Tagessätze.
—— Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation. Der Bieter hat eine vorgesehene Gewichtung der einzelnen Sätze vorzunehmen. Diese Gewichtung wird Vertragsbestandteil.
—— Alle Preise sind netto und brutto in EUR anzugeben.
— Los 1: Arbeitsproben:
Der Bieter soll zwei Textproben und einen Entwurf für einen Werbeträger erstellen. Die Textproben sollen jeweils zwei A4-Seiten nicht überschreiten - inklusive einer Erläuterung zum Kontext der Kampagne. Der Werbeträger ist einseitig und besteht aus Text- und Grafikelementen. Jeder Arbeitsprobe ist voranzustellen, in welchem Kanal und medialen Umfeld sie veröffentlicht werden soll, welche strategische und operative Zielerreichung mit der jeweiligen Aktivität verknüpft wird, wie das Produkt an die Zielgruppe angepasst wurde und wie die Aktivität in die Gesamtkampagne eingebettet sein könnte.
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— Textprobe 1: Der Bieter verfasst eine Pressemitteilung, die sich an BürgerInnen richtet. Die Hauptbotschaft des Textes lautet „Nutze vernetzte Verkehrsträger!“,
— Textprobe 2: Der Bieter verfasst ein Grußwort, das der Minister bei einer Fachveranstaltung halten soll. Teilnehmer der Veranstaltung sind Expertinnen und Experten, kommunale Entscheidungsträger sowie weitere Stakeholder. Das Thema des Vortrags lautet „Chancen und Risiken des automatisierten und des autonomen Fahrens“,
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— Entwurf für einen beliebigen Werbeträger: Der visuelle Werbeträger setzt die Botschaft der 1. Textprobe auf einem Werbeträger um,
— Los 2: Konzept zur Kampagne „Blühende Kreisverkehre und Rastplätze“:
Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein erstes Konzept erstellen. Dieses soll höchstens vier DIN-A4 - Seiten umfassen und folgendes beinhalten:
—— Inhaltlicher Ausgangspunkt und Idee.
—— Anreize zur Teilnahme.
—— Ausschreibungsprozess und Distribution.
—— Auswahlkriterien und Auswahlprozess.
—— Konzeption, Organisation und Durchführung der Preisverleihung / Auszeichnung.
—— Kommunikation der Leistungen der ausgewählten Land- und Stadtkreise sowie Kommunen.
—— Einbezug der Medien.
— Los 2: Arbeitsproben:
Der Bieter soll eine Textprobe und einen Entwurf für einen Werbeträger erstellen. Die Textprobe soll eine A4-Seite nicht überschreiten - inklusive einer Erläuterung zum Kontext der Kampagne.
— Textprobe: Der Bieter verfasst eine Pressemitteilung, die sich an BürgerInnen richtet. Die Hauptbotschaft des Textes lautet „Der Kreis / die Gemeinde XY leistet durch die Umgestaltung / ökologische Aufwertung eines Kreisverkehres / eines Rastplatzes einen Beitrag zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Die Umgestaltung wird vom Verkehrsministerium als vorbildlich ausgezeichnet.“,
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— Entwurf eines Werbeträgers: Der Werbeträger setzt die Botschaft der Textprobe auf einem Informationsschild um.
4.3 Vollständigkeit des Antrages
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 31.8.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Antrag, bzw. an sein Angebot, gebunden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6 Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2018/S 061-136124 (2018-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 061-136124
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung war es, einen Dienstleister zu beauftragen, der für die Jahre 2018-2021 eine Kommunikationskampagne zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Land durchführt (Los 1) sowie für die Jahre 2018 und 2019 eine Kampagne zur Auszeichnung und Beschilderung ökologisch hochwertiger, blühender Kreisverkehre und Rastplätze im Land durchführt (Los 2).
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Gesamtwert des Auftrags: 2 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Werbekampagnen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvbw.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 240-548721
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 061-136124
ABl. S-Ausgabe: 240

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Dienstleistung für Konzeption und Durchführung einer Kommunikationskampagne Neue Mobilität 2018-2021
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der für die Jahre 2018-2021 eine Kommunikationskampagne zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Land durchführt (Los 1) sowie für die Jahre 2018 und 2019 eine Kampagne zur Auszeichnung und Beschilderung ökologisch hochwertiger, blühender Kreisverkehre und Rastplätze im Land durchführt (Los 2). Nähere Informationen vgl. Leistungsbeschreibung
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Beschreibung der Optionen: Vgl. Leistungsbeschreibung
Bezeichnung des Loses: Dienstleistung für Konzeption und Durchführung einer Kommunikationskampagne „Blühende Kreisverkehre und Rastplätze“

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Leistungsbeschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): siehe Leistungsbeschreibung
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-27 📅
Name: Bietergemeinschaft Cheil Germany GmbH und HELIOS sustainable communications GmbH
Postanschrift: Am Kronenberger Hang 8
Postort: Schwalbach am Taunus
Postleitzahl: 65824
Land: Deutschland 🇩🇪
Postanschrift: Gotzinger Straße 48
Postort: München
Postleitzahl: 81371
Gesamtwert des Auftrags: 2 200 000 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-21 📅
Name: tippingpoints GmbH
Postanschrift: Weiherstraße 38
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Gesamtwert des Auftrags: 100 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.nvbw.de 🌏

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 240-548721 (2018-12-11)