Ausschreibung eines Pilotprojekts zur Analyse von Radverkehrsströmen auf Landesradfernwegen in Baden-Württemberg

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Das radtouristische Wegenetz Baden-Württembergs besteht aus den 19 Landesradfernwegen sowie den touristischen Radrouten der Kommunen und regionalen Tourismusverbände. Die überregionalen Landesradfernwege sind das Rückgrat des radtouristischen Angebotes. Sie haben eine Gesamtlänge von ca. 4 000 Kilometern und sind Bestandteil des RadNETZ Baden-Württemberg.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung einer Nutzungs- und Potentialanalyse für ausgewählte Abschnitte der Landesradfernwege in Baden-Württemberg.
Um Investitionen in die Qualität und Vermarktung der Landesradfernwege in Baden-Württemberg künftig besser priorisieren und begründen zu können, sollen die Radverkehrsströme sowie die Gästestruktur entlang der Landesradfernwege an noch festzulegenden Querschnitten im Rahmen eines Pilotprojekts beispielhaft erhoben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-21 Auftragsbekanntmachung
2018-06-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Analysen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Analysen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheestraße 8
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 038-084091
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen 3) Ausschreibungsbedingungen: 3.1) Grundlagen: Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB nicht überschreitet. Der Auftrag soll als Öffentliche Ausschreibung freiwillig im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 3.2) Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote: Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Donnerstag, 22.3.2018, 12.00 Uhr. In dreifacher identischer Ausführung in Papierform (1 Original und 2 Kopien) sowie einfach in digitaler Form (CD-ROM) bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH. Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen. Das Angebot muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Radverkehrsanalyse“ – Nicht öffnen) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen. Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 3.3) Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen: Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Montag, 12.3.2018, 12.00 Uhr. Auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten. 3.5) Nebenangebote und Änderungsvorschläge: Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Änderungsvorschläge im Rahmen der zusätzlichen Empfehlungen des Dienstleisters sind zulässig. 3.6) Erstattung von Aufwendungen: Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. 4) Formale Anforderungen an die Angebote: 4.1) Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2) Notwendiger Inhalt: Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten: Teil 1: — Das Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen, — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse), — Bestätigung der Bindefrist, — Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden, — Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an das VM überträgt, — Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet, — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. Teil 2: Nachweis der Eignung: — die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert, — die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen, — Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen), — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen). Teil 3: Konzept: Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein Angebot erstellen. Das Angebot soll Folgendes beinhalten: — Im Angebot ist eine Kalkulation zu allen Leistungsbestandteilen abzugeben. In beigefügtem Kalkulationsblatt (siehe Anlage) sind Preise zu allen im Kalkulationsblatt benannten Kostenpunkten anzugeben. Im Angebot sind diese im Kalkulationsblatt zusammengefassten Punkte separat detaillierter aufzuführen, — Es ist nachvollziehbar darzustellen, wie die geforderten Aufgaben und Arbeiten fachlich und organisatorisch umgesetzt werden sollen und welche Zeitbedarfe für die einzelnen Schritte als erforderlich angesehen werden (Näheres siehe Teil B), — Falls ein Bieter zusätzliche Schritte als erforderlich ansieht, sind diese im Angebot zu benennen und hervorzuheben. Die dafür angesetzten Kosten sind im Kalkulationsblatt an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen, — Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation, — Alle Preise sind netto in Euro anzugeben. 4.3) Vollständigkeit des Angebots: Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss alle Untersuchungsinhalte und Leistungsbestandteile der Leistungsbeschreibung, die Veranstaltungen und Preise sowie die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend. 4.4) Bindefrist: Die Bindefrist läuft bis 29.6.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 4.5) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 5.6) Nachweise: Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das radtouristische Wegenetz Baden-Württembergs besteht aus den 19 Landesradfernwegen sowie den touristischen Radrouten der Kommunen und regionalen Tourismusverbände. Die überregionalen Landesradfernwege sind das Rückgrat des radtouristischen Angebotes. Sie haben eine Gesamtlänge von ca. 4 000 Kilometern und sind Bestandteil des RadNETZ Baden-Württemberg.
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung einer Nutzungs- und Potentialanalyse für ausgewählte Abschnitte der Landesradfernwege in Baden-Württemberg.
Um Investitionen in die Qualität und Vermarktung der Landesradfernwege in Baden-Württemberg künftig besser priorisieren und begründen zu können, sollen die Radverkehrsströme sowie die Gästestruktur entlang der Landesradfernwege an noch festzulegenden Querschnitten im Rahmen eines Pilotprojekts beispielhaft erhoben werden.
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Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
Referenznummer: Ausschr. Radverkehrsanalyse BW

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Darin enthalten sein sollten Referenzen über Erfahrungen in der automatisierten Erfassung und Befragung von Radfahrerströmen sowie deren Auswertung zum Zwecke der Erstellung einer Nutzungs- und Potentialanalyse für Radfernwege.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung und nach Rechnungsstellung quartalsweise erfolgen. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet.
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Für die Umsetzung der Arbeiten (ohne Optionen) steht ein Budget in Höhe von 80 000 EUR brutto zur Verfügung. Der angebotene Leistungsumfang soll diesen Wert nicht übersteigen. Durch die Optionen oder durch Angebotsvarianten ist eine Erweiterung des Budgets möglich.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (Fremdleistungen) nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen bzw. den rechtlichen Vorgaben des Ministeriums für Verkehr zu verfahren.
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Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe beiliegend).
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-22 📅
Öffnungsort: Stuttgart
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-06-29 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschr. Radverkehrsanalyse BW
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen
3) Ausschreibungsbedingungen:
3.1) Grundlagen:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB nicht überschreitet. Der Auftrag soll als Öffentliche Ausschreibung freiwillig im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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3.2) Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote:
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Donnerstag, 22.3.2018, 12.00 Uhr.
In dreifacher identischer Ausführung in Papierform (1 Original und 2 Kopien) sowie einfach in digitaler Form (CD-ROM) bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH.
Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Das Angebot muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Radverkehrsanalyse“ – Nicht öffnen) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3) Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Montag, 12.3.2018, 12.00 Uhr.
Auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
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3.5) Nebenangebote und Änderungsvorschläge:
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Änderungsvorschläge im Rahmen der zusätzlichen Empfehlungen des Dienstleisters sind zulässig.
3.6) Erstattung von Aufwendungen:
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4) Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1) Abgabe in deutscher Sprache:
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
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4.2) Notwendiger Inhalt:
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1:
— Das Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen,
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— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse),
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an das VM überträgt,
— Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet,
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung:
— die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert,
— die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen,
— Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
Teil 3: Konzept:
Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein Angebot erstellen. Das Angebot soll Folgendes beinhalten:
— Im Angebot ist eine Kalkulation zu allen Leistungsbestandteilen abzugeben. In beigefügtem Kalkulationsblatt (siehe Anlage) sind Preise zu allen im Kalkulationsblatt benannten Kostenpunkten anzugeben. Im Angebot sind diese im Kalkulationsblatt zusammengefassten Punkte separat detaillierter aufzuführen,
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— Es ist nachvollziehbar darzustellen, wie die geforderten Aufgaben und Arbeiten fachlich und organisatorisch umgesetzt werden sollen und welche Zeitbedarfe für die einzelnen Schritte als erforderlich angesehen werden (Näheres siehe Teil B),
— Falls ein Bieter zusätzliche Schritte als erforderlich ansieht, sind diese im Angebot zu benennen und hervorzuheben. Die dafür angesetzten Kosten sind im Kalkulationsblatt an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen,
— Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation,
— Alle Preise sind netto in Euro anzugeben.
4.3) Vollständigkeit des Angebots:
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss alle Untersuchungsinhalte und Leistungsbestandteile der Leistungsbeschreibung, die Veranstaltungen und Preise sowie die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
4.4) Bindefrist:
Die Bindefrist läuft bis 29.6.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
4.5) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6) Nachweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2018/S 038-084091 (2018-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 126-288523
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 038-084091
ABl. S-Ausgabe: 126

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-27 📅
Name: IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH
Postanschrift: Hammfelddamm 6
Postort: Neues
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 126-288523 (2018-06-29)