Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Managed Service VDI-, Client- und weitere Services

BwFuhrparkService GmbH

Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Managed Service VDI-, Client- und weitere Services für die BwFuhrparkService GmbH

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-14 Auftragsbekanntmachung
2018-08-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 18/VDI/01
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Managed Service VDI-, Client- und weitere Services für die BwFuhrparkService GmbH
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BwFuhrparkService GmbH
Postanschrift: Postfach 3195
Postleitzahl: 53831
Postort: Troisdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwfuhrpark.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bwfuhrprk.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHUYK1P 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHUYK1P 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-15 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 113-257484
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUYK1P.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung bezweckt die BwFuhrparkService GmbH den Abschluss eines Rahmenvertrages für den Betrieb einer „Virtual Desktop Infrastructure“ als Managed Service.
Auf Basis des Rahmenvertrags werden Dienstleistungen für Betrieb und Support (Incidents, Problems, Service Requests, Monitoring, Service Reviews) sowie Dienstleistungen für die Weiterentwicklung der Umgebung (Change-Umsetzungen, Design und Implementierung von Anforderungen) abgerufen.
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Die geforderte Unterstützung bezieht sich auf folgende Hauptaufgaben:
— Bereitstellung und Betrieb einer „Virtual Desktop Infrastructure“ als Standard IT-Arbeitsplatz. Dieser ist als Managed Service („dedicated“) im Datacenter des Auftragnehmers mit entsprechender Datenanbindung an das von der BwFuhrparkService GmbH genutzte Rechenzentrum zu erbringen,
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— Support zur Aufrechterhaltung des gesamten VDI-Betriebs inklusive Support, Entstörung, Wartungen, Weiterentwicklung sowie die Konzeption, Realisierung, Test und Produktivsetzung von Updates und Upgrades,
— Bereitstellung von Fat-Clients inklusive Hardware, Betriebssystem, Patchmanagement und Softwareverteilung,
— Bereitstellung und Aktualisierung der benötigten Applikationen zur Nutzung in der VDI-Umgebung und lokal auf den Fat-Clients,
— Die Unterstützung erfolgt auf Basis der definierten Serviceprozesse Incident-, Problem-, Change-Management, Requirements Engineering, Service Validation & Testing, Eventmanagement und Request Fulfilment unter Einhaltung der Richtlinien der BwFuhrparkService GmbH,
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— Für die Ressourcenplanung und -bereitstellung ist der Auftragnehmer verantwortlich. Hierfür können die Budget-, Umsetzungs- und Projektplanung der BwFuhrparkService GmbH als Grundlage dienen,
— Deutschlandweite Rollout-Unterstützung für die Bereitstellung von Notebooks in den Niederlassungen der BwFuhrparkService GmbH,
— Bereitstellung eines 2-Faktor-Authentifizierung-Service inklusive Token-Ausgabe.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 30.9.2022 befristet.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal einmal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 30.9.2023 endet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamte Bundesrepublik Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
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Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen.
Unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck).
— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
— Unterbeauftragung von Leistungen.
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.).
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §
123 GWB.
124 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz und den Jahresumsatz im Bereich Managed Desktop- und Clientservices in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017),
— Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit ausreichender Deckung.
Mindeststandards:
— Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche
für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 jeweils einen Mindestjahresumsatz von 1 200 000 EUR brutto, bezogen auf den ausschreibungsrelevanten Bereich, nachweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung des Umsatzes in der dafür vorgesehenen Tabelle unter Ziffer 2.4 des Angebotsformulars.
das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen nachweisen können oder die Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen können, dass diese Versicherungsgesellschaft im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer abschließt.
Personen- und Sachschäden je Schadensereignis: 1 000 000 EUR.
Vermögensschäden je Schadensereignis: 100 000 EUR.
Die vorstehend genannten Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Der Nachweis ist als Anlage B, wie unter Ziffer 2.5 des Angebotsformulars beschrieben, vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis des Bestehens eines Qualitätsmanagementsystems, z. B. durch Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff.. Ausreichend ist auch eine detaillierte Erläuterung des bestehenden Systems im Rahmen einer Eigenerklärung,
— Nachweis, dass das Unternehmen und die Infrastruktur DIN EN ISO/IEC 27001:2013 zertifiziert ist. Als Nachweis ist dem Angebot eine Kopie des gültigen DIN EN ISO/IEC 27001:2013 Zertifikates als Anlage C beizufügen,
— Nachweis, das dass Unternehmen im Bereich IT-Servicemanagement nach den Prinzipien von ITILv3 operiert und über ein DIN EN ISO/IEC 20000-1:2011 Zertifikat verfügt. Als Nachweis ist eine Kopie des gültigen DIN EN ISO/IEC 20000-1:2011 Zertifikates dem Angebot als Anlage D beizufügen,
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— Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Managed VDI Services aus den letzten 3 Jahren.
Mindeststandards:
— Die Geschäftssprache ist Deutsch. Daher werden fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift vom Auftragnehmer und von seinem mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals erwartet,
— Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, die nachweisen können, dass das Unternehmen und dessen Infrastruktur dem BSI Grundschutz entsprechen und DIN EN ISO/IEC 27001:2013 zertifiziert ist. Der Nachweis erfolgt, wie unter Ziffer 2.7 des Angebotsformulars beschrieben, anhand einer Kopie eines gültigen ISO/IEC 27001:2013 Zertifikates, welches als Anlage C dem Angebot beizufügen ist,
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— Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche
im Bereich IT-Servicemanagement nach den Prinzipien von ITILv3 operieren und daher über eine ISO/IEC 20000-1:2011 Zertifizierung verfügen. Als Nachweis ist, wie unter Ziffer 2.8 des Angebotsformulars beschrieben, eine Kopie des gültigen ISO/IEC 20000-1:2011 Zertifikates als Anlage D beizufügen,
mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren über erbrachte Leistungen im Bereich VDI Desktop- und Clientservices nachweisen können. Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten:
1) Bezeichnung des Auftrags;
2) kurze Beschreibung des Leistungsumfangs;
3) Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner;
4) Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Nachweis ist unter Verwendung des Vordrucks, wie unter Ziffer 2.9 des Angebotsformulars aufgeführt, als Anlage E zu erbringen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: BwFuhrparkService GmbH
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHUYK1P 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar.
Die Angebotsfrist ist daher gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Mehr anzeigen
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUYK1P.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
Quelle: OJS 2018/S 113-257484 (2018-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 163-373031
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 113-257484
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUYJ0U

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages für den Betrieb einer „Virtual Desktop Infrastructure“ als Managed Service

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): L 1.1 / Technische/Fachliche Kriterien Anforderungskatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 500
Kostenkriterium (Name): L 1.2 / Preise
Kostenkriterium (Gewichtung): 500

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-23 📅
Name: regio IT gesellschaft für informationstechnologie mbh
Postort: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
es gelten die Fristen gemäß § 160 GWB sowie §§ 134 und 135 GWB. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI 4.3 der EU-weiten Bekanntmachung vom 14.6.2018. Nummer: 2018/S 113-257484
Quelle: OJS 2018/S 163-373031 (2018-08-24)