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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Euskirchen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES) (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) schreibt die Stromlieferung an ihre Abnahmestellen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES) (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) schreibt die Stromlieferung an ihre Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2019 im Offenen Verfahren aus. Lieferung über 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr; Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablaufvon 5 Jahren (31.12.2023), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferbeginn: 1.1.2019
Ca. 16 Abnahmestellen, jährlich ca. 2 624 MWh.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Angaben zur Eintragung im Handelsregister (gemäß Ziffer 5 Angebotsschreiben),
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (gemäß Ziffer 6 Angebotsschreiben),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Angaben zur Eintragung im Handelsregister (gemäß Ziffer 5 Angebotsschreiben),
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (gemäß Ziffer 6 Angebotsschreiben),
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt (s. Nr. 1.8 Teil 1/Angebotsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
— Angabe/Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe zum ausgeschriebenen Leistungsumfang (gemäß Ziffer 7 Angebotsschreiben).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt (s. Nr. 1.4 Teil 1/ Angebotsunterlagen),
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt (s. Nr....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt (s. Nr. 1.4 Teil 1/ Angebotsunterlagen),
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt (s. Nr. 1.7 Teil 1/Angebotsunterlagen),
— Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden mit Ansprechpartnern, mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste, s. Nr. 1.5 Teil 1/Angebotsunterlagen). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
— Nachweis über die Ökostromlieferung (bei Angeboten zur Ökostromlieferung) an vergleichbare Kunden mit Ansprechpartnern, mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom, Nr. 1.6 Teil 1/Angebotsunterlagen). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
— bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt (s. Nr. 1.2 Teil 1/Angebotsunterlagen). Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption gemäß Nr. 1.9 Teil 1/Angebotsunterlagen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt (s. Nr. 1.1 Teil 1/Angebotsunterlagen).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Eine Belieferung zum 1.1.2019 wäre ohne beschleunigtes Verfahren nicht möglich.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-29
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-29
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehendes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S.2 GWB bleibt unberührt.
Die Frist zur etwaigen Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. §135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 198-447395 (2018-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Ausschreibung Strom WVV Euskirchen-Swisttal (WES) 2019-2020.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 984087.48 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES) (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) schreibt die Stromlieferung an ihre Abnahmestellen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES) (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) schreibt die Stromlieferung an ihre Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2019 im Offenen Verfahren aus. Lieferung über 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr; Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablaufvon 5 Jahren (31.12.2023), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferbeginn: 1.1.2019
ca. 16 Abnahmestellen, jährlich ca. 2 624 MWh.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 198-447395
Auftragsvergabe
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Titel: Ausschreibung Strom WVV Euskirchen-Swisttal (WES) 2019-2020
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: e-regio GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rheinbacher Weg 10
Postort: Euskirchen
Postleitzahl: 53881
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Euskirchen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 984087.48 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehendes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.1 S.2 GWB bleibt unberührt.
Die Frist zur etwaigen Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. §135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 043-097896 (2019-02-27)