Lieferung von Strom an die Gemeinde Alfter;
Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung;
Ca. 89 Abnahmestellen, jährlich ca. 1,57 Mio. kWh;
Lieferbeginn: 1.1.2019.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Alfter – Der Bürgermeister
Postanschrift: Am Rathaus 7
Postort: Alfter
Postleitzahl: 53347
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: 02 Recht und Vergabestelle
Telefon: +49 2286484130📞
E-Mail: vergabestelle@alfter.de📧
Fax: +49 2286484199 📠
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
URL: www.alfter.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung Stromlieferung 2019ff Gemeinde Alfter
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Strom an die Gemeinde Alfter;
Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung;
Ca. 89 Abnahmestellen, jährlich ca. 1,57 Mio....”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Strom an die Gemeinde Alfter;
Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung;
Ca. 89 Abnahmestellen, jährlich ca. 1,57 Mio. kWh;
Lieferbeginn: 1.1.2019
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 919225.41 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Alfter
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 89 Abnahmestellen, jährlich ca. 1,57 Mio. kWh
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 071-156931
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Ausschreibung Stromlieferung 2019ff Gemeinde Alfter
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: e-regio GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rheinbacher Weg 10
Postort: Euskirchen
Postleitzahl: 53881
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Euskirchen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 919225.41 💰
“Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.subreport.de/E36185769. Das gilt auch für...”
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.subreport.de/E36185769. Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zustellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 133-302493 (2018-07-11)