Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung/persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung/persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung.
Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“).
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung/persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung.
Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“).
Je Los wird mit bis zu drei Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 3-Partnersystem).
Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 Bieter.
Es gelten im Übrigen folgende Regelungen:
Ein Zuschlag auf das drittplatzierte Angebot wird nur erteilt, wenn bezogen auf die Wertungssumme der Abstand zwischen dem zweit- und dem drittplatzierten Angebot die Schwelle von 15 % nicht überschreitet.
Vergabe der Einzelaufträge im 3-Partnersystem:
Die KKH wird den Versicherten ein freies Wahlrecht unter den Vertragspartnern einräumen und den Einzelauftrag jeweils dem Auftragnehmer erteilen, der vom Versicherten ausgewählt worden ist, vgl. § 33 Abs. 6 Satz 4 SGB V.
Je Los wird mit bis zu drei Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 3-Partnersystem).
Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 Bieter.
Es gelten im Übrigen folgende Regelungen:
Ein Zuschlag auf das drittplatzierte Angebot wird nur erteilt, wenn bezogen auf die Wertungssumme der Abstand zwischen dem zweit- und dem drittplatzierten Angebot die Schwelle von 15 % nicht überschreitet.
Vergabe der Einzelaufträge im 3-Partnersystem:
Die KKH wird den Versicherten ein freies Wahlrecht unter den Vertragspartnern einräumen und den Einzelauftrag jeweils dem Auftragnehmer erteilen, der vom Versicherten ausgewählt worden ist, vgl. § 33 Abs. 6 Satz 4 SGB V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung/persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung/persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung.
Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“).
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein/Hamburg
Losnummer: 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalig um 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Niedersachsen-Bremen
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Berlin
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen I
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen II
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen III
Losnummer: 7
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalig 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Hessen
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Rheinland-Pfalz/Saarland
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Sachsen-Anhalt/Thüringen
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Sachsen
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Baden-Württemberg I
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Baden-Württemberg II
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Bayern I
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Bayern II
Losnummer: 15
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
2) Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Hilfsmitteln gemäß der Anlage 07: „Eigenerklärung über dieEignung zur Versorgung“ nebst Präqualifizierungsnachweis;
3) Unterzeichnete Eigenerklärung gem. Anlage 08: „Eigenerklärung über die personellen und fachlichen(Mindest-) Anforderungen“;
4) Anlage 08a: „Eigenerklärung Referenzen für durchgeführte Neuversorgungen“.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gemäß Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Je Los wird mit bis zu drei Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 3-Partnersystem).
Je Los wird mit bis zu drei Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 3-Partnersystem).
Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 Bieter.
Es gelten im Übrigen folgende Regelungen:
Ein Zuschlag auf das drittplatzierte Angebot wird nur erteilt, wenn bezogen auf die Wertungssumme der Abstand zwischen dem zweit- und dem drittplatzierten Angebot die Schwelle von 15 % nicht überschreitet.
Vergabe der Einzelaufträge im 3-Partnersystem:
Die KKH wird den Versicherten ein freies Wahlrecht unter den Vertragspartnern einräumen und den Einzelauftrag jeweils dem Auftragnehmer erteilen, der vom Versicherten ausgewählt worden ist, vgl. § 33 Abs. 6 Satz 4 SGB V.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 227-518875 (2018-11-21)
Ergänzende Angaben (2019-01-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 012-023953
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 227-518875
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist aufgrund von technischen Problemen
Quelle: OJS 2019/S 012-023953 (2019-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisun persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung.
Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“).
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisun persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung.
Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“).
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 511/28024999 📠
Je Los wird mit bis zu 3 Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 3-Partnersystem).
Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 Bieter.
Es gelten im Übrigen folgende Regelungen:
Ein Zuschlag auf das drittplatzierte Angebot wird nur erteilt, wenn bezogen auf die Wertungssumme der Abstand zwischen dem zweit- und dem drittplatzierten Angebot die Schwelle von 15 % nicht überschreitet.
Vergabe der Einzelaufträge im 3-Partnersystem:
Die KKH wird den Versicherten ein freies Wahlrecht unter den Vertragspartnern einräumen und den Einzelauftrag jeweils dem Auftragnehmer erteilen, der vom Versicherten ausgewählt worden ist, vgl. § 33 Abs. 6 Satz 4 SGB V.
Je Los wird mit bis zu 3 Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 3-Partnersystem).
Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 Bieter.
Es gelten im Übrigen folgende Regelungen:
Ein Zuschlag auf das drittplatzierte Angebot wird nur erteilt, wenn bezogen auf die Wertungssumme der Abstand zwischen dem zweit- und dem drittplatzierten Angebot die Schwelle von 15 % nicht überschreitet.
Vergabe der Einzelaufträge im 3-Partnersystem:
Die KKH wird den Versicherten ein freies Wahlrecht unter den Vertragspartnern einräumen und den Einzelauftrag jeweils dem Auftragnehmer erteilen, der vom Versicherten ausgewählt worden ist, vgl. § 33 Abs. 6 Satz 4 SGB V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisun persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisun persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung.
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein / Hamburg
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung.
Bezeichnung des Loses: Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung.
Bezeichnung des Loses: Rheinland-Pfalz / Saarland
Sachsen-Anhalt / Thüringen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-26 📅
Name: Coloplast GmbH Coloplast Homecare
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Medi-Markt Home Care Service GmbH
Postort: Mannheim
Name: GHD GesundHeits GmbH Deutschland
Postort: Ahrensburg
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Luttermann GmbH
Postort: Essen
Name: TransCare Service GmbH
Postort: Neuwied
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
12
10
15
13
11
14
17
Referenz Zusätzliche Informationen
Je Los wird mit bis zu 3 Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 3-Partnersystem).
Je Los wird mit bis zu 3 Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 3-Partnersystem).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,