Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über grafische Leistungen von Print- und Onlineprodukten. Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind Konzeption, redaktionelle und grafische Leistungen und (Druck-)Vorlagenerstellung von Print- und Onlineprodukten für das Ministerium. Es besteht keine Abrufverpflichtung der AG. Die Laufzeit beginnt am 1.5.2019 und endet am 30.4.2020. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate und längstens bis zum 30.4.2023, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Der zu vergebende Rahmenvertrag umfasst dabei sowohl die Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender, als auch die Konzeption und Gestaltung neuer Publikationen des BMZ. Daneben umfasst der Rahmenvertrag auch damit im Zusammenhang stehende redaktionelle Leistungen, insbesondere Korrektorats- und Lektoratsarbeiten sowie die Erstellung bzw. Überarbeitung von Textentwürfen für Publikationen.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung über grafische Gestaltungen für Print- und Onlineprodukten für das BMZ
Z14 O4080-0045/127”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über grafische Leistungen von Print- und Onlineprodukten. Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind Konzeption,...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über grafische Leistungen von Print- und Onlineprodukten. Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind Konzeption, redaktionelle und grafische Leistungen und (Druck-)Vorlagenerstellung von Print- und Onlineprodukten für das Ministerium. Es besteht keine Abrufverpflichtung der AG. Die Laufzeit beginnt am 1.5.2019 und endet am 30.4.2020. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate und längstens bis zum 30.4.2023, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Der zu vergebende Rahmenvertrag umfasst dabei sowohl die Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender, als auch die Konzeption und Gestaltung neuer Publikationen des BMZ. Daneben umfasst der Rahmenvertrag auch damit im Zusammenhang stehende redaktionelle Leistungen, insbesondere Korrektorats- und Lektoratsarbeiten sowie die Erstellung bzw. Überarbeitung von Textentwürfen für Publikationen.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 000 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptort der Ausführung ist Berlin.
Beschreibung der Beschaffung:
“Der zu vergebende Rahmenvertrag umfasst dabei sowohl die Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender (siehe auch auf der BMZ Homepage in der Mediathek...”
Beschreibung der Beschaffung
Der zu vergebende Rahmenvertrag umfasst dabei sowohl die Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender (siehe auch auf der BMZ Homepage in der Mediathek unter Publikationen), als auch die Konzeption und Gestaltung neuer Publikationen des BMZ. Daneben umfasst der Rahmenvertrag auch damit im Zusammenhang stehende redaktionelle Leistungen, insbesondere Korrektorats- und Lektoratsarbeiten sowie die Erstellung (z. B. Anzeigen, Illustrationsformate) bzw. Überarbeitung von Textentwürfen für Publikationen. Bei allen Gestaltungsaufgaben ist das Corporate Design des BMZ (CD) einzuhalten.
Der zu schließende Rahmenvertrag soll unter anderem die folgenden Leistungen beinhalten:
(1) Grafische Gestaltung von mehrfarbigen Erst- und Neuauflagen in verschiedenen DIN-Formaten nach vorliegenden Corporate-Design-Vorgaben Datei bis zur Reinzeichnung und der Erstellung einer internetfähigen PDF;
(2) Erstellung bzw. Überarbeitung von Textentwürfen für Publikationen, Lektoratsarbeiten und Korrektorat;
(3) Bildbeschaffung und evtl. Bildbearbeitung unter vorrangiger Nutzung der vom BMZ zu benennenden Bildarchive/-datenbanken;
(4) Grafische Gestaltung von Rollups, Displaywänden, Programmhefte und Einladungskarten sowie die grafische Gestaltung von Plakaten/Postern, Anzeigen, Post- und Grußkarten und sonstigen Printprodukten;
(5) Druckvorlagenherstellung bis zur druckreifen PDF-Datei;
(6) Grafische Gestaltung von optimierten Grafiken für den Einsatz im Internet;
(7) Erstellung von Icons zur Visualisierung von Themen;
(8) Konzeption und Kreation von Kinderheften, Buchbänden und weiteren Formaten zu entwicklungspolitischen Themen, u. a. Herstellung von Illustrationen;
(9) Grafische Gestaltung von Bildwortmarken und Claims;
(10) Entwicklung von Templates und Key Visuals.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate und längstens bis zum 30.4.2023, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate und längstens bis zum 30.4.2023, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung kann von jedem Vertragspartner ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einen Gewerbezentralregisterauszug des erfolgreichen Bieters fordert der Auftraggeber nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst ab.
Die Bieter haben die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einen Gewerbezentralregisterauszug des erfolgreichen Bieters fordert der Auftraggeber nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst ab.
Die Bieter haben die dafür erforderlichen Angaben zum Gewerbezentralregistereintrag mit dem Angebot einzureichen – für sich und alle Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen, u. a. Nachweis einer ungekündigten Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-17
10:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Bonn, Dienstsitz Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Z14 Zentrale Vergabestelle”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist der elektronische Zeitstempel des Auftraggebers. Eine öffentliche Angebotseröffnung findet nicht statt, § 55...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist der elektronische Zeitstempel des Auftraggebers. Eine öffentliche Angebotseröffnung findet nicht statt, § 55 Abs. 2 VgV.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur noch Angebote akzeptieren können, die den Formvorgaben des § 53 Abs. 1 VgV entsprechen, d. h.:
Zugelassen...”
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur noch Angebote akzeptieren können, die den Formvorgaben des § 53 Abs. 1 VgV entsprechen, d. h.:
Zugelassen sind nur noch Angebote, die mithilfe elektronischer Mittel, d.h. mittels der eVergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de), an uns übermittelt worden sind.
Angebote, die uns in Papierform, per E-Mail oder Fax erreichen, sind nicht mehr zugelassen und müssen ausgeschlossen werden.
Bitte geben Sie Angebote gemäß § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich
— per eVergabeplattform (www.evergabe-online.de) ab,
Eine Abgabe der Angebote in Papier ist nicht mehr zugelassen. Angebote, die nicht elektronisch über die angegebene eVergabeplattform abgegeben worden sind, können nicht gewertet werden.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren ist zusätzlich zur Kommunikation über die oben genannte eVergabeplattform auch
— per Fax an folgende Fax-Nr. 0228 99 10 535-3065,
— per DE-Mail an folgende DE-Mail-Adresse: zentralevergabestelle@bmz.de-mail.de möglich.
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebots können innerhalb der Angebotsfrist im Rahmen eines neuen Angebots vorgenommen werden. Sollte das Angebot ferner die von der eVergabeplattform vorgesehene Dateigröße (1 GB) überschreiten, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Angebot in 2 elektronische Angebote aufzuteilen. Die Aufspaltung von Angeboten oder die Änderung/Berichtigung Ihres Angebotes ist von Ihnen jeweils ausreichend kenntlich zu machen.
Siehe dazu unsere Hinweise in den Teilnahmebedingungen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundekartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß fristgerecht, d.h. innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 III Nr. 1 GWB), jedoch spätestens bis Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Reagiert der Auftraggeber innerhalb von 15 Kalendertagen nicht oder hilft der Rüge nicht ab, kann das betroffene Unternehmen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 I 1 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 I GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.
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Quelle: OJS 2018/S 234-535134 (2018-12-03)
Ergänzende Angaben (2019-01-09)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 234-535134
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-01-17 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-01-21 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-01-17 📅
Zeit: 10:01
Neuer Wert
Datum: 2019-01-21 📅
Zeit: 10:01
Quelle: OJS 2019/S 008-014995 (2019-01-09)
Ergänzende Angaben (2019-01-15)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-01-21 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-01-28 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-03-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-04-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-01-21 📅
Zeit: 10:01
Neuer Wert
Datum: 2019-01-28 📅
Zeit: 10:01
Quelle: OJS 2019/S 012-024921 (2019-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der zu vergebende Rahmenvertrag umfasst dabei sowohl die Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender (siehe auch auf der BMZ Homepage in der Mediathek...”
Beschreibung der Beschaffung
Der zu vergebende Rahmenvertrag umfasst dabei sowohl die Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender (siehe auch auf der BMZ Homepage in der Mediathek unter Publikationen), als auch die Konzeption und Gestaltung neuer Publikationen des BMZ. Daneben umfasst der Rahmenvertrag auch damit im Zusammenhang stehende redaktionelle Leistungen, insbesondere Korrektorats- und Lektoratsarbeiten sowie die Erstellung (z.B. Anzeigen, Illustrationsformate) bzw. Überarbeitung von Textentwürfen für Publikationen. Bei allen Gestaltungsaufgaben ist das Corporate Design des BMZ (CD) einzuhalten.
Der zu schließende Rahmenvertrag soll unter anderem die folgenden Leistungen beinhalten:
(1) Grafische Gestaltung von mehrfarbigen Erst- und Neuauflagen in verschiedenen DIN-Formaten nach vorliegenden Corporate-Design-Vorgaben Datei bis zur Reinzeichnung und der Erstellung einer internetfähigen PDF;
(2) Erstellung bzw. Überarbeitung von Textentwürfen für Publikationen, Lektoratsarbeiten und Korrektorat;
(3) Bildbeschaffung und evtl. Bildbearbeitung unter vorrangiger Nutzung der vom BMZ zu benennenden Bildarchive/-datenbanken;
(4) Grafische Gestaltung von Rollups, Displaywänden, Programmhefte und Einladungskarten sowie die grafische Gestaltung von Plakaten/Postern, Anzeigen, Post- und Grußkarten und sonstigen Printprodukten;
(5) Druckvorlagenherstellung bis zur druckreifen PDF-Datei;
(6) Grafische Gestaltung von optimierten Grafiken für den Einsatz im Internet;
(7) Erstellung von Icons zur Visualisierung von Themen;
(8) Konzeption und Kreation von Kinderheften, Buchbänden und weiteren Formaten zu entwicklungspolitischen Themen, u. a. Herstellung von Illustrationen;
(9) Grafische Gestaltung von Bildwortmarken und Claims;
(10) Entwicklung von Templates und Key Visuals;
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe 1 – Anzeige Tageszeitung Kinderarbeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe 2 – Erstellung einer A5 Broschüre Wasser
Kostenkriterium (Name): 8 mal Kosten Informationsbooklet A6
Kostenkriterium (Gewichtung): 6
Kostenkriterium (Name): 5 mal Kosten InformationsbroschüreA5
Kostenkriterium (Name): 5 mal Kosten Informationsbroschüre A4
Kostenkriterium (Gewichtung): 4
Kostenkriterium (Name): 12 mal Kosten BMZ Papier
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): 8 mal Kosten Plakat
Kostenkriterium (Name): 4 mal Kosten Anzeige
Kostenkriterium (Name): 4 mal Kosten Postkarte
Kostenkriterium (Gewichtung): 2
Kostenkriterium (Name): 2 mal Kosten illustrierte Publikationen
Kostenkriterium (Name): 10 mal Kosten One Pager
Kostenkriterium (Name): Stundensatz Grafik/Layout
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 234-535134
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z14 O4080-0045/127
Titel:
“Ausschreibung über grafische Gestaltungen für Print- und Onlineprodukten für das BMZ”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 14
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: wbv Media GmbH & Co.KG
Postort: Bielefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur noch Angebote akzeptieren können, die den Formvorgaben des § 53 Abs. 1 VgV entsprechen, d. h.:
Zugelassen...”
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur noch Angebote akzeptieren können, die den Formvorgaben des § 53 Abs. 1 VgV entsprechen, d. h.:
Zugelassen sind nur noch Angebote, die mithilfe elektronischer Mittel, d. h. mittels der eVergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de), an uns übermittelt worden sind.
Angebote, die uns in Papierform, per E-Mail oder Fax erreichen, sind nicht mehr zugelassen und müssen ausgeschlossen werden.
Bitte geben Sie Angebote gemäß § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich
— per eVergabeplattform (www.evergabe-online.de) ab.
Eine Abgabe der Angebote in Papier ist nicht mehr zugelassen. Angebote, die nicht elektronisch über die angegebene eVergabeplattform abgegeben worden sind, können nicht gewertet werden.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren ist zusätzlich zur Kommunikation über die oben genannte eVergabeplattform auch
— per Fax an folgende Fax-Nr. 0228 99 10 535-3065,
—per DE-Mail an folgende DE-Mail-Adresse: zentralevergabestelle@bmz.de-mail.de möglich.
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebots können innerhalb der Angebotsfrist im Rahmen eines neuen Angebots vorgenommen werden. Sollte das Angebot ferner die von der eVergabeplattform vorgesehene Dateigröße (1 GB) überschreiten, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Angebot in zwei elektronische Angebote aufzuteilen. Die Aufspaltung von Angeboten oder die Änderung/Berichtigung Ihres Angebotes ist von Ihnen jeweils ausreichend kenntlich zu machen.
Siehe dazu unsere Hinweise in den Teilnahmebedingungen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß fristgerecht, d. h. innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 III Nr. 1 GWB), jedoch spätestens bis Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Reagiert der Auftraggeber innerhalb von 15 Kalendertagen nicht oder hilft der Rüge nicht ab, kann das betroffene Unternehmen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 I 1 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 I GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 062-144748 (2019-03-26)