Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel C „Minden und Umgebung“ in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke ab dem 1.12.2019 mit einem Umfang von derzeit insgesamt ca. 2.480.000 Fahrplankilometern pro Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-20.
Öffentlicher Auftraggeber
E-Mail: info@mew.de📧
URL: www.mew.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96134353🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft mbH (mhv)
Postanschrift: Herforder Straße 45
Postort: Bad Oeynhausen
Postleitzahl: 32545
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Lars Hesse
Telefon: +49 57318420418📞
E-Mail: lars.hesse@mhv-info.de📧
Fax: +49 57318420444 📠
Region: Minden-Lübbecke🏙️
URL: www.mhv-info.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E96134353🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel C „Minden und Umgebung“
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel C „Minden und Umgebung“ in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke ab dem 1.12.2019 mit einem Umfang...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel C „Minden und Umgebung“ in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke ab dem 1.12.2019 mit einem Umfang von derzeit insgesamt ca. 2.480.000 Fahrplankilometern pro Jahr.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Die Abgabe von Kombinationsangeboten über 2 Lose und/oder eines Gesamtangebots über alle 3 Lose ist zulässig. Bei Abgabe von Kombinations- oder...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Die Abgabe von Kombinationsangeboten über 2 Lose und/oder eines Gesamtangebots über alle 3 Lose ist zulässig. Bei Abgabe von Kombinations- oder Gesamtangeboten sind zwingend auch Einzelangebote für die hiervon betroffenen Lose abzugeben. Bei der Abgabe eines Gesamtangebots sind zudem zwingend auch für alle denkbaren Kombinationen der 3 betroffenen Lose Kombinationsangebote abzugeben
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienlos C1 „Stadtverkehr Minden“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Minden-Lübbecke🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienlos C1 „Stadtverkehr“ Im Kreis Minden-Lübbecke ab dem 1.12.2019 mit einem Umfang von derzeit ca. 1 100 000...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienlos C1 „Stadtverkehr“ Im Kreis Minden-Lübbecke ab dem 1.12.2019 mit einem Umfang von derzeit ca. 1 100 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 115
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den Auftragswert (unter...”
Beschreibung der Optionen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung) vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienlos C2 „Regionalverkehr Porta Westfalica“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Abweichend von der technisch bedingten ungenauen Angabe unter II.2.3 ist weiterer Hauptort der Ausführung neben dem Kreis Minden-Lübbecke auch der Kreis...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Abweichend von der technisch bedingten ungenauen Angabe unter II.2.3 ist weiterer Hauptort der Ausführung neben dem Kreis Minden-Lübbecke auch der Kreis Herford (NUTS-Code DEA43).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienlos C2 „Regionalverkehr Porta Westfalica“ im Linienbündel C in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke ab dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienlos C2 „Regionalverkehr Porta Westfalica“ im Linienbündel C in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke ab dem 1.12.2019 mit einem Umfang von derzeit ca. 730 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienlos C3 „Minden – Porta Westfalica – Petershagen – Bad Oeynhausen“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienlos C3 „Minden – Porta Westfalica – Petershagen – Bad Oeynhausen“ im Linienbündel C „Minden und Umgebung" in...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienlos C3 „Minden – Porta Westfalica – Petershagen – Bad Oeynhausen“ im Linienbündel C „Minden und Umgebung" in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke ab dem 1.12.2019 mit einem Umfang von derzeit ca. 650 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 14.11.2018 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 14.11.2018 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Gemäß § 2 Abs. 7 TVgG NRW werden nachfolgend die für die in den Vergabeunterlagen enthaltenen speziellen Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
1) Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001, zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di] zusammen mit Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001, zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und DBB-Tarifunion);
2) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di) zusammen mit Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di) zusammen mit.
Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband NordrheinWestfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di) zusammen mit.
Ergänzungstarifvertrag zu § 24 (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015, § 6 (3) Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 und § 6 (3) Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten des privaten Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 15.12.2015 vom 4.2.2016 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.
V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht;
Der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist;
11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass...”
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW ergebenden speziellen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW ergebenden speziellen Vertragsbedingungen sind Bestandteile dieses Vertrags.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 243-507963
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-14
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
“A) Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich...”
A) Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Im Übrigen wird darauf ausdrücklich hingewiesen, dass aufgrund der technischen Ausgestaltung der unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link zu findenden Vergabeplattform zwar durch eine entsprechende Meldung der Eindruck entstehen könnte, dass für den Abruf der Vergabeunterlagen eine vorherige Anmeldung/Registrierung erforderlich sein könnte. Dies ist indes nicht der Fall, vielmehr stehen alle von der Vergabestelle eingestellten Dateien in der Vergabeplattform auch ohne Registrierung zum Abruf zur Verfügung;
B) Es wird darauf hingewiesen, dass die beiden oben im Abschnitt I.1 zuletzt genannten Auftraggeber (die Stadt Minden und die Mindener Verkehrs GmbH) ausschließlich (gemeinsame) Auftraggeber für das Los 1 sind, während die beiden dort zuerst genannten Auftraggeber (der Kreis Minden-Lübbecke und der Kreis Herford) (gemeinsame) Auftraggeber ausschließlich für das Los 2 sind. Der Kreis Minden-Lübbecke ist sodann zusätzlich (alleiniger) Auftraggeber für das Los 3;
C) Neben der oben im Abschnitt IV.2.1 genannten besteht noch eine weitere frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 243-507960).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514113514📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 247-569695 (2018-12-20)
Ergänzende Angaben (2019-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel C „Minden und Umgebung" in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke ab dem 1.12.2019 mit einem Umfang...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel C „Minden und Umgebung" in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke ab dem 1.12.2019 mit einem Umfang von derzeit insgesamt ca. 2 480 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 247-569695
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-02-21 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-02-26 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-02-21 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2019-02-26 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2019/S 035-079579 (2019-02-14)