Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung in den Linienbündeln Diepholz Südost und Diepholz Südwest

Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (ZVBN)

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Diepholz Südost (Los 1) und Diepholz Südwest (Los 2) im Landkreis Diepholz ab dem 1.8.2019. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen in Los 1 (Linienbündel Diepholz Südost) die Linien 122, 123, 126,127, 128, 132,133, 134, 135, 136, 138 und 158 und in Los 2 (Linienbündel Diepholz Südwest) die Linien 125, 129,131,137,140, 141, 142, 143, 144, 145, 146,159, 161,162, 167, 168, 169, 170, 171 und 172. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst derzeit in Los 1 (Linienbündel Diepholz Südost) rund 1 565 000 Fahrplan-km/Jahr und in Los 2 (Linienbündel Diepholz Südwest) rund 1 260 000 Fahrplan-km/Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-30 Auftragsbekanntmachung
2019-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Diepholz Südost (Los 1) und Diepholz Südwest (Los 2) im Landkreis Diepholz ab dem 1.8.2019. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen in Los 1 (Linienbündel Diepholz Südost) die Linien 122, 123, 126,127, 128, 132,133, 134, 135, 136, 138 und 158 und in Los 2 (Linienbündel Diepholz Südwest) die Linien 125, 129,131,137,140, 141, 142, 143, 144, 145, 146,159, 161,162, 167, 168, 169, 170, 171 und 172. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst derzeit in Los 1 (Linienbündel Diepholz Südost) rund 1 565 000 Fahrplan-km/Jahr und in Los 2 (Linienbündel Diepholz Südwest) rund 1 260 000 Fahrplan-km/Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Diepholz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (ZVBN)
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Postleitzahl: 28215
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvbn.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@zvbn.de 📧
Telefon: +49 42146052920 📞
Fax: +49 42146052999 📠
URL der Dokumente: http://www.zvbn.de/ausschreibung/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 190-429727
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 187-383838
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu Ziffer II.2.5): Liegt ein Bieter für beide Lose an erster Stelle, so wird der Zuschlag aufgrund der Loslimitierung auf die Angebote erteilt, die die geringste Haushaltsbelastung über beide Lose für den Auftraggeber zur Folge haben.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Linienverkehr im Linienbündel Diepholz Südost
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Diepholz Südost im Landkreis Diepholz ab dem 1.8.2019. Die Leistungen umfassen die Linien 122, 123, 126,127, 128, 132,133, 134, 135, 136, 138 und 158 mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 1 565 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
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Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
Ergänzung zu Ziffer II.2.5): Liegt ein Bieter für beide Lose an erster Stelle, so wird der Zuschlag aufgrund der Loslimitierung auf die Angebote erteilt, die die geringste Haushaltsbelastung über beide Lose für den Auftraggeber zur Folge haben.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Linienverkehr im Linienbündel Diepholz Südwest
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Diepholz Südwest im Landkreis Diepholz ab dem 1.8.2019. Die Leistungen umfassen die Linien 125, 129,131,137,140, 141, 142, 143, 144, 145, 146,159, 161,162, 167, 168, 169, 170, 171 und 172 mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 1 260 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Diepholz mit abgehenden Linienabschnitten in die Landkreise Nienburg/Weser und Minden-Lübbecke.
Landkreis Diepholz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 19.08.2018 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
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Ergänzung zu III.2.2):
Der Bieter hat sich gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das hierfür in Niedersachsen in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen und Änderungen während der Ausführungslaufzeit des jeweiligen Dienstleistungsauftrages nachzuvollziehen. Dieses gilt auch beim Einsatz von Subunternehmern. Für den öffentlichen Personenverkehr auf der Straße sind der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Nds.) und der Manteltarifvertrag Verkehrsbetriebe Niedersachsen vom 8.11.2016 in Verbindung mit dem Entgelttarifvertrag Verkehrsbetriebe Niedersachsen vom 8.11.2016 als repräsentative Tarifverträge vorgegeben. Das in diesen Tarifverträgen vorgesehene Entgelt ist auch dann unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen, wenn vor der Betriebsaufnahme oder während der Vertragslaufzeit ein oder mehrere andere Tarifverträge in Niedersachsen für repräsentativ erklärt werden sollten.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
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2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
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3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
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5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
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7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte;
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9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist;
11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
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12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
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B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
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Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Reiner Bick
Internetadresse: www.zvbn.de 🌏
Dokumente URL: www.zvbn.de/ausschreibung/ 🌏
URL der Dokumente: www.zvbn.de/ausschreibung/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
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B) Neben der unter Ziffer IV.2.1) genannten besteht zu diesem Verfahren noch eine weitere frühere Bekanntmachung (Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt: 2017/S 187-383839).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen – Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 42136110333 📞
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 190-429727 (2018-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 006-009659
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 190-429727
ABl. S-Ausgabe: 6

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Diepholz.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-10 📅
Name: Gerhard Wilmering GmbH & Co. KG
Postanschrift: Marschstraße 45
Postort: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland 🇩🇪
Vechta 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Borchers Reisen GmbH & Co.KG
Postanschrift: Große Straße 8
Postort: Twistringen
Postleitzahl: 27239 /
Land: Diepholz 🏙️
Name: H. Rittmeyer GmbH
Postanschrift: Flessenmoor 1
Postort: Drebber
Postleitzahl: 49457
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
Quelle: OJS 2019/S 006-009659 (2019-01-05)
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