Erbringund von Unterhalts- und Grundreinigung für das Wilhelm-Busch Gymnasium in der Schachtstr. 53
31655 Stadthagen im Landkreis Schaumburg.
Reinigungsfläche beträgt ca. 9 300 m
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen für das Wilhelm-Busch Gymnasium im Landkreis Schaumburg. Vertragsbeginn ist der 1.4.2019”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringund von Unterhalts- und Grundreinigung für das Wilhelm-Busch Gymnasium in der Schachtstr. 53
31655 Stadthagen im Landkreis...”
Kurze Beschreibung
Erbringund von Unterhalts- und Grundreinigung für das Wilhelm-Busch Gymnasium in der Schachtstr. 53
31655 Stadthagen im Landkreis Schaumburg.
Reinigungsfläche beträgt ca. 9 300 m
1️⃣
Ort der Leistung: Schaumburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schachtstr. 53
31655 Stadthagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringund von Unterhalts- und Grundreinigung für das Wilhelm-Busch Gymnasium in der Schachtstr. 53
31655 Stadthagen im Landkreis...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringund von Unterhalts- und Grundreinigung für das Wilhelm-Busch Gymnasium in der Schachtstr. 53
31655 Stadthagen im Landkreis Schaumburg.
Reinigungsfläche beträgt ca. 9 300 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufwandskalkulation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die AGin hat das Recht, die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Verlängerungsoption einmalig um ein Jahr bis zum 31.3.2023 zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eintragung im Handels- und Berufsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-24
09:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-24
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“https://www.deutsche-evergabe.de/
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch auf der Plattform der Deutschen eVergabe.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: kein Eintrag
Postort: kein Eintrag
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften einSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehrenenthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Quelle: OJS 2018/S 247-569442 (2018-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Erbringund von Unterhalts- und Grundreinigung für das Wilhelm-Busch Gymnasium in der Schachtstr. 53
31655 Stadthagen im Landkreis...”
Kurze Beschreibung
Erbringund von Unterhalts- und Grundreinigung für das Wilhelm-Busch Gymnasium in der Schachtstr. 53
31655 Stadthagen im Landkreis Schaumburg.
Reinigungsfläche beträgt ca. 9 300 m.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 95711.37 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringund von Unterhalts- und Grundreinigung für das Wilhelm-Busch Gymnasium in der Schachtstr. 53
31655 Stadthagen im Landkreis...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringund von Unterhalts- und Grundreinigung für das Wilhelm-Busch Gymnasium in der Schachtstr. 53
31655 Stadthagen im Landkreis Schaumburg.
Reinigungsfläche beträgt ca. 9 300 m.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 247-569442
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen für das Wilhelm-Busch Gymnasium im Landkreis Schaumburg. Vertragsbeginn ist der 1.4.2019”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pegasus Servicepool GmbH
Postanschrift: Bückeburger Str.6
Postort: Ahnsen
Postleitzahl: 31708
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Schaumburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 95711.37 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 057-132219 (2019-03-19)