Ausschreibung von Subunternehmerleistungen im Regionalbusverkehr im Landkreis Elbe-Elster

VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH

Gegenstand der Ausschreibung sind Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Regionalbusverkehr im Landkreis Elbe-Elster mit einem voraussichtlichen Umfang von ca. 0,25 Mio. Fpl-km/Jahr zuzüglich umlaufbedingter Leerfahrten. Die Betriebsaufnahme ist für den 4.8.2019 vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-04 Auftragsbekanntmachung
2018-09-27 Ergänzende Angaben
2019-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Regionalbusverkehr im Landkreis Elbe-Elster mit einem voraussichtlichen Umfang von ca. 0,25 Mio. Fpl-km/Jahr zuzüglich umlaufbedingter Leerfahrten. Die Betriebsaufnahme ist für den 4.8.2019 vorgesehen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Elbe-Elster 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH
Postanschrift: Nach dem Horst 43
Postleitzahl: 03238
Postort: Finsterwalde
Kontakt
Internetadresse: http://verkehrsmanagement-elbeelster.de/ 🌏
E-Mail: info@verkehrsmanagement-elbeelster.de 📧
Telefon: +49 353165000 📞
Fax: +49 353161733 📠
URL der Dokumente: http://www.plan-mobil.de/ausschreibung/elbe-elster/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 171-389388
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
a) [Beginn der Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) begonnenen Auflistung] 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. [Ende der Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) begonnenen Auflistung] b) Alternativ zu den unter den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Abgabe der Teilnahmeanträge als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht! c) Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Die näheren Einzelheiten hierzu sind in den Teilnahmeunterlagen geregelt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. d) Hinweis zur Losaufteilung: Es können in der Angebotsphase entsprechend der Angabe in Ziffer II.1.6) auf alle Lose Angebote abgegeben werden; jeder Bieter kann aber nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Liegt ein Bieter bei mehr als zwei Losen vorne, wird die bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung für den Auftraggeber günstigste Angebotskombination bezuschlagt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schönewalde
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Regionalbusverkehr im Raum Herzberg – Schönewalde.
Dauer: 97 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat in jedem Los die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums um 4 Jahre bis zum 31.8.2031. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 9 Monate vor dem Ablauf des Verkehrsvertrags durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
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Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Trebbus
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Regionalbusverkehr im Raum Herzberg – Trebbus.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat in jedem Los die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums um vier Jahre bis zum 31.8.2031. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 9 Monate vor dem Ablauf des Verkehrsvertrags durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Elbe-Elster

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Interessierte Unternehmen bewerben sich per an die oben unter Ziffer I.3 genannte Stelle (Fa. plan:mobil in Kassel) zu richtendem Teilnahmeantrag um die Teilnahme am hiesigen Verhandlungsverfahren. Hierbei sind die vom Auftraggeber zu beziehenden Vordruck-Unterlagen zwingend zu verwenden. Der Bewerber stellt seinen Teilnahmeantrag in einem verschlossenen, als „-Teilnahmeantrag – vertraulich-“ gekennzeichneten Umschlag. In seinem Antrag benennt er eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist.
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2) Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs gemäß der hiesigen Ziffer 5 sowie der in III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise sind dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bewerber zu tragen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
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3) Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere
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— den Teilnahmeantrag zu stellen,
— die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,
— Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen,
— Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit Wirkung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzuschließen.
Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft unterschrieben abzugeben
4) Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach der hiesigen Ziffer 5 sowie den III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
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5) Von den Bewerbern ist ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 05.07.2018 datieren. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags
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1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
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2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
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3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;
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5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;
6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
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7) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
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9) dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;
11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
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[Auflistung wird unter Ziffer VI.3) fortgesetzt]
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre. Die Bieter müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über mindestens eine Genehmigung für Linienverkehr nach §§ 42, 43 PBefG oder für Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen nach §§ 47 oder 49 PBefG verfügen und diese in Kopie ihrem Teilnahmeantrag beifügen.
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Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Subunternehmerleistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Vorschriften des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG). Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, ihre bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten mindestens nach dem hierfür jeweils geltenden einschlägigen und repräsentativen Entgelttarifvertrag zu entlohnen und auch seinen auf das Entgelt bezogenen eigenen, gegebenenfalls weitergehenden tariflichen Pflichten in der gesamten Laufzeit des zu vergebenden Verkehrsvertrages ordnungsgemäß nachzukommen. Repräsentativer Tarifvertrag ist der Tarifvertrag Nahverkehr Brandenburg (TV-N BRB).
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Auftragnehmer nach den Vergabeunterlagen bei der Auftragsdurchführung zwingend ein hohes Qualitätsniveau sicherzustellen haben. Dies betrifft sowohl die Qualität der Fahrzeuge als auch die Qualifikation des Fahrpersonals (z. B. im Hinblick auf Netz-, Tarifs- und Ortskenntnis).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: www.plan-mobil.de/ausschreibung/elbe-elster/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: plan:mobil Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 8
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Telefon: +49 5617084102 📞
E-Mail: vergabe@plan-mobil.de 📧
Fax: +49 5617084104 📠
Land: Kassel 🏙️
Internetadresse: www.plan-mobil.de 🌏
Kontaktperson: Frau Natalie Schneider
Telefon: +49 56140090555 📞
URL der Dokumente: www.plan-mobil.de/ausschreibung/elbe-elster/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) [Beginn der Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) begonnenen Auflistung]
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
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[Ende der Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) begonnenen Auflistung]
b) Alternativ zu den unter den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Abgabe der Teilnahmeanträge als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht!
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c) Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Die näheren Einzelheiten hierzu sind in den Teilnahmeunterlagen geregelt.
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Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
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Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
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d) Hinweis zur Losaufteilung: Es können in der Angebotsphase entsprechend der Angabe in Ziffer II.1.6) auf alle Lose Angebote abgegeben werden; jeder Bieter kann aber nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Liegt ein Bieter bei mehr als zwei Losen vorne, wird die bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung für den Auftraggeber günstigste Angebotskombination bezuschlagt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 171-389388 (2018-09-04)
Ergänzende Angaben (2018-09-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 189-428423
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 171-389388
ABl. S-Ausgabe: 189
Quelle: OJS 2018/S 189-428423 (2018-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 005-008146
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 38 Abs. 6 SektVO auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Elbe-Elster.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-17 📅
Name: Walter Jaich GmbH
Postanschrift: Falkenberger Str. 20
Postort: Großrössen
Postleitzahl: 04895
Land: Deutschland 🇩🇪
Elbe-Elster 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Quelle: OJS 2019/S 005-008146 (2019-01-05)
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