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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Will ein Bieter Angebote auf mehrere Lose abgeben, ist die Leistungsfähigkeit als gewährleistet anzusehen, wenn sie für die Erbringung der Leistungen in den angebotenen Losen in Summe gegeben ist.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt die Auftraggeberin nachfolgend bezeichnete Angaben und Unterlagen mit dem Angebot:
(1) Umsatzangaben: Der Bieter haben Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens zu machen. Hierzu hat der Bieter mit seinem Angebot den Gesamtumsatz seines Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Zusätzlich ist auch der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für den Tätigkeitsbereich anzugeben, der Gegenstand des Auftrags ist, sofern das Unternehmen noch Umsätze aus anderen Tätigkeitsbereichen erzielt. Als andere Tätigkeitsbereiche versteht die Auftraggeberin solche, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Erbringung von Verkehrsleistungen stehen. Die Umsatzangaben sind durch das vollständige Ausfüllen und Einreichen des Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucks (Anlage A 4 –Vordruck Eignungsanforderungen) zu leisten;
(2) Jahresabschlüsse: Der Bieter hat seinem Angebot die vollständigen Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie beizufügen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist die Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben,hat der Bieter stattdessen (a) eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Veröffentlichung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist (b) die Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie beizufügen sowie (c) eine Einnahmen-/Überschussrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beizufügen.
Ist eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann ein Bieter zudem die Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie (kumulativ dazu) eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht vorlegen, so hat er alternativ folgendes vorzulegen:
Alternative 1:
(a) Eine aktuelle Vermögensübersicht, die folgende Angaben enthalten muss:
(aa) Sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen bilanziert und bewertet gemäß §§ 238 ff. HGB (bb) Eigenkapital zu Buchwerten (cc) Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB (b) Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Alternative 2:
(a) Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (b) Gewinn und Verlust-Rechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (3) Bankerklärung: Der Bieter hat durch die Erklärung einer Bank oder eines anderen Kreditinstituts nachzuweisen, dass im Zuschlagsfall die vertraglich geforderte Vertragserfüllungsbürgschaft für alle angebotenen Lose gewährt werden wird.
Näheres siehe Ausschreibungsbedingungen (Vergabeunterlagen Teil A – Ausschreibungsbedingungen) Ziff. 3.2.