Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff Interferon beta-1b bezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.6.2019 bis 31.5.2021. Der Auftrag ist aufgeteilt in 6 Gebietslose. Jeder Bieter kann für eines oder mehrere Gebietslose Rabattangebote abgeben. Die Ausschreibung erfolgt produktunabhängig und bezieht sich auf alle Arzneimittel des Wirkstoffs Interferon beta-1b in den Versorgungsbedarfen 1 (= 14 – 15 Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff) und 2 (= 42 – 45 Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff), die der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und darüber hinaus auf alle Arzneimittel dieses Wirkstoffs, die er während der Vertragslaufzeit neu in Verkehr bringt. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, handelnd im eigenen Namen und der im Folgenden näher bezeichneten AOKs”
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle”
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Region: Thüringen🏙️
URL: https://plus.aok.de/🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung zum Abschluss von Rabattvereinbarungen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
108/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff Interferon beta-1b bezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff Interferon beta-1b bezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.6.2019 bis 31.5.2021. Der Auftrag ist aufgeteilt in 6 Gebietslose. Jeder Bieter kann für eines oder mehrere Gebietslose Rabattangebote abgeben. Die Ausschreibung erfolgt produktunabhängig und bezieht sich auf alle Arzneimittel des Wirkstoffs Interferon beta-1b in den Versorgungsbedarfen 1 (= 14 – 15 Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff) und 2 (= 42 – 45 Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff), die der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und darüber hinaus auf alle Arzneimittel dieses Wirkstoffs, die er während der Vertragslaufzeit neu in Verkehr bringt. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 1, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse...”
Titel
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 1, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
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Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK PLUS.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 2, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse”
Titel
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 2, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
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Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt.”
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Sachsen-Anhalt um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Sachsen-Anhalt um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 3, AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen”
Titel
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 3, AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
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Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK Hessen.”
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Hessen um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Hessen um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 4, AOK - Die Gesundheitskasse für...”
Titel
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 4, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
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Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK Niedersachsen.”
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Niedersachsen um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Niedersachsen um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 5, AOK Bremen/Bremerhaven” Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Ort der Leistung: Bremen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven.”
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Bremen/Bremerhaven um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Bremen/Bremerhaven um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 6, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland –...”
Titel
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 6, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
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Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Ort der Leistung: Saarland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.”
Beschreibung der Beschaffung
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen);
2) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen);
2) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.7.2018). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen;
3) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die der pharmazeutische Unternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation der angebotsgegenständlichen Arzneimittel, mindestens zur Abdeckung der Versorgungsbedarfe 1 und 2, ergeben:
a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum In-Verkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung);
c) Darreichungsform;
d) Wirkstoff;
e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a. bis e. erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a. bis e. erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer 1) – 3) genannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der unter Ziffer 3) genannte Nachweis ist auf den Versorgungsbedarf zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung zur Bereitstellung der Arzneimittel für die Versorgungsbedarfe 1 und 2 zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns und während der gesamten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung zur Bereitstellung der Arzneimittel für die Versorgungsbedarfe 1 und 2 zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns und während der gesamten Vertragslaufzeit (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen);
2) Eigenerklärung zu Lieferkapazitäten und Drittunternehmen nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen). Diese Erklärung ist nach Abschluss der vorläufigen Angebotsbewertung in jedem Gebietslos von denjenigen Bietern, welche auf einem der ersten 2 Plätze der Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, nach Aufforderung vorzulegen. Hierfür wird den betroffenen Bietern eine nicht verlängerbare Frist von 4 Wochen gesetzt. Es steht den Bietern frei, die Eigenerklärung bereits mit dem Angebot einzureichen.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen, denen im Zuschlagsfall Teile der Leistung übertragen werden sollen, hat der Bieter zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall sind daher zusätzlich folgende Nachweise erforderlich:
a) Nennung der Drittunternehmen und Mitteilung von Art, Umfang und Einbindung der Drittunternehmen im Rahmen der Eigenerklärung zu Lieferkapazitäten und Drittunternehmen (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen);
b) Verfügbarkeitsnachweis/e der in der Eigenerklärung
Zum Nachweis der Lieferkapazitäten und Drittunternehmen (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen) benannten Drittunternehmen durch
aa) entweder Vorlage entsprechender Eigenerklärungen der/des benannten Drittunternehmer/s (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen). Diese Eigenerklärungen können eine grundsätzliche Belieferungszusage ohne konkrete Mengenangaben oder aber eine konkrete Belieferungszusage über bestimmte Mengen beinhalten;
bb) oder Vorlage von Kopien der Verträge zwischen dem Bieter und dem/der in der Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen benannten Drittunternehmen/s bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs. Aus dem Vertrag muss sich zumindest eine grundsätzliche Bereitschaft des Drittunternehmens, dem Bieter zur Vertragsdurchführung diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen auf ihn beruft, sowie die verbindliche Erklärung des Drittunternehmers darüber, ob und ggf. welche konkreten Arzneimittelmengen er dem Bieter im Zuschlagsfall über die Vertragslaufzeit hinweg gesichert zur Verfügung stellen wird, ergeben. Die Vorlage eines Auszuges aus dem Vertrag genügt, soweit sich daraus der genannte Inhalt ergibt. Ist der Vertrag nicht in deutscher Sprache abgefasst, ist eine unbeglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen;
cc) Wenn und soweit aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der vorstehenden Buchstaben aa) und bb) nicht ergibt, dass die erforderlichen Arzneimittelmengen von Drittunternehmen verbindlich und/oder gesichert zur Verfügung gestellt werden, hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen 6 und 7 zusätzlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist. Zu den zu benennenden Drittunternehmen zählen alle – auch verbundene – Unternehmen (einschließlich Apotheken und pharmazeutische Großhändler), von denen der Bieter im Zuschlagsfall auf Grund einer unmittelbaren Vertragsbeziehung die Rabattarzneimittel ganz oder teilweise beziehen wird, nicht hingegen Unternehmen, mit deren Hilfe die Rabattarzneimittel in Ausführung des Auftrags an die Versicherten abgegeben werden;
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei Drittunternehmen (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen)
Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen und dabei auf den Versorgungsbedarf zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften aus pharmazeutischen Unternehmern in diesem Sinne in Betracht;
2) Für Los 2 ist die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen dem Angebot beizufügen;
3) Für Los 6 ist dem Angebot eine unterzeichnete Mustererklärung 3 nach LTTG (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen beizufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-11
10:00 📅
“1) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist...”
1) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber den Auftraggebern vertritt;
2) Die Kommunikation zwischen den Auftraggebern und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbareingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYY30Y
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Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 78
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist […]
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat […]
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind […]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden […].“
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Quelle: OJS 2018/S 218-498589 (2018-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-11) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff Interferon beta-1b bezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff Interferon beta-1b bezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.6.2019 bis 31.5.2021. Der Auftrag ist aufgeteilt in 6 Gebietslose. Jeder Bieter kann für eines oder mehrere Gebietslose Rabattangebote abgeben. Die Ausschreibung erfolgt produktunabhängig und bezieht sich auf alle Arzneimittel des Wirkstoffs Interferon beta-1b in den Versorgungsbedarfen 1 (= 14-15 Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff) und 2 (= 42-45 Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff), die der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und darüber hinaus auf alle Arzneimittel dieses Wirkstoffs, die er während der Vertragslaufzeit neu in Verkehr bringt.
Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.06 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 4, AOK – Die Gesundheitskasse für...”
Titel
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 4, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 218-498589
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 1, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse...”
Titel
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 1, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Novartis Pharma GmbH
Postanschrift: Roonstraße 25
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 2, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse”
Titel
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 2, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Mehr anzeigen Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: Nünrberg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 3, AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen”
Titel
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 3, AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Mehr anzeigen Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 4, AOK - Die Gesundheitskasse für...”
Titel
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 4, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Mehr anzeigen Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 5, AOK Bremen/Bremerhaven” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel:
“Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 6, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland –...”
Titel
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 6, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Mehr anzeigen Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰