Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind in folgenden Linienbündeln zu erbringen: Linienbündel Nord: Gesamtleistung (gerundet): 608 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020 Linienbündel Ost: Gesamtleistung (gerundet): 1.441 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020 Linienbündel Süd Gesamtleistung (gerundet): 395 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020 Linienbündel West: Gesamtleistung (gerundet): 647 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020 Die o. g. Linienbündel werden jeweils nur als Gesamtleistung vergeben.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2019-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ă–ffentlicher Verkehr (StraĂźe)
Referenznummer: 2020-A-LFD
Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind in folgenden Linienbündeln zu erbringen:
LinienbĂĽndel Nord:
Gesamtleistung (gerundet): 608 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020
LinienbĂĽndel Ost:
Gesamtleistung (gerundet): 1.441 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020
LinienbĂĽndel SĂĽd
Gesamtleistung (gerundet): 395 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020
LinienbĂĽndel West:
Gesamtleistung (gerundet): 647 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020
Die o. g. LinienbĂĽndel werden jeweils nur als Gesamtleistung vergeben.
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind in folgenden Linienbündeln zu erbringen:
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-29 đź“…
Einreichungsfrist: 2019-01-16 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-01 📅
Datum des Beginns: 2019-12-15 đź“…
Datum des Endes: 2027-12-11 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 232-530512
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 211-438300
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Absatz 2 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind in folgenden Linienbündeln zu erbringen:
Linie 77: Geisa–Rasdorf–Kirchhasel – Hünfeld
Lokale Linien:
Linie 72: Rufbus Langenschwarz – Burghaun – Hünfeld
Linie 74: Rufbus Marbach – Rückers – Dammersbach – Hünfeld
Linie 78: Rufbus Eiterfeld
Linie 80: Schulverkehr Eiterfeld
Linie 82: Schulverkehr Langenschwarz – Burghaun – Hünfeld
Linie 84: Schulverkehr Marbach – Rückers–Dammersbach – Hünfeld
Linie 85: Schulverkehr Nüsttal – Mackenzell – Hünfeld
Linie 87: Schulverkehr Roßbach – Kirchhasel – Großenbach-Hünfeld
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Verkehrs-Service-Vertrages (VSV) unter ansonsten unveränderten Bedingungen bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Diese Verlängerungsoption kann insgesamt zweimal ausgeübt werden. Nähere Einzelheiten sind § 2 Absatz 3 VSV zu entnehmen.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Verkehrs-Service-Vertrages (VSV) unter ansonsten unveränderten Bedingungen bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Diese Verlängerungsoption kann insgesamt zweimal ausgeübt werden. Nähere Einzelheiten sind § 2 Absatz 3 VSV zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei Abbestellungen darf die verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum Zeitpunkt der Ausschreibung festgelegten Nutzwagenkilometer (vgl. Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei Zubestellungen darf die erhöhte jährliche Leistung 110 % der vorgenannten Nutzwagenkilometer nicht überschreiten. Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des Grundanspruchs (vgl. Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei Abbestellungen darf die verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum Zeitpunkt der Ausschreibung festgelegten Nutzwagenkilometer (vgl. Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei Zubestellungen darf die erhöhte jährliche Leistung 110 % der vorgenannten Nutzwagenkilometer nicht überschreiten. Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des Grundanspruchs (vgl. Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: LinienbĂĽndel Ost
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Regional/lokal gemischtes LinienbĂĽndel Ost:
Linie 20: Tann – Hofbieber – Petersberg – Fulda
Linie 21: Hilders – Hofbieber – Petersberg – Fulda
Linie FD-61: (Kleinlüder – Uffhausen –) Müs–Eichenau – Bad Salzschlirf/Großenlüder
Linie FD-65: Schulverkehr Brandlos – Jossa – Hosenfeld – Blankenau – Kleinlüder – Großenlüder
Linie FD-66: Schulverkehr Bad Salzschlirf/Bimbach – Großenlüder
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises nach § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV);
Oder:
Eidesstattliche Erklärung des Bieters über seine finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 1 PBefG i. V. m. § 2 Absatz 1 PBZugV. Die Eidesstattliche Versicherung muss vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben werden (vgl. § 48 Absatz 6 VgV), wobei der Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen in diesem Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der förmlichen Erklärung aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eidesstattliche Erklärung des Bieters über seine finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 1 PBefG i. V. m. § 2 Absatz 1 PBZugV. Die Eidesstattliche Versicherung muss vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben werden (vgl. § 48 Absatz 6 VgV), wobei der Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen in diesem Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der förmlichen Erklärung aus.
Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur VerfĂĽgung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6 vom 8.2.2016, S. 197 ff. und auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6 vom 8.2.2016, S. 197 ff. und auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18 HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18 HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage einer gĂĽltigen Genehmigungsurkunde fĂĽr den Linienverkehr mit KOM oder fĂĽr den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw. Vorlage einer gĂĽltigen EU-Lizenz (vgl. Anhang II der VO (EG) 1073/2009), erforderlichenfalls zzgl. deutscher Ăśbersetzung oder
Vorlage einer gĂĽltigen Genehmigungsurkunde fĂĽr den Linienverkehr mit KOM oder fĂĽr den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw. Vorlage einer gĂĽltigen EU-Lizenz (vgl. Anhang II der VO (EG) 1073/2009), erforderlichenfalls zzgl. deutscher Ăśbersetzung oder
Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung des Bieters i. S. d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 und § 4 Absatz 6 PBZugV, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/2009). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt.
Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung des Bieters i. S. d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 und § 4 Absatz 6 PBZugV, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/2009). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er als zuverlässig im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 2 PBefG i.V.m. § 1 Absatz 1 PBZugV gilt und keine Anhaltspunkte für seine Unzuverlässigkeit gemäß § 1 Absatz 2 PBZugV vorliegen.
Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe, dass er die Vorgaben zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt. Der Bieter legt mit seinem Angebot eine schriftliche Bestätigung des Herstellers gemäß Anlage 28.1 und 28.2 der Vergabeunterlagen vor, dass die (((eTicket-Deutschland Akzeptanzterminals in den jeweils angebotenen Geräten (Busdrucker, Handterminal, autarke Geräte) die Funktionalität zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe, dass er die Vorgaben zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt. Der Bieter legt mit seinem Angebot eine schriftliche Bestätigung des Herstellers gemäß Anlage 28.1 und 28.2 der Vergabeunterlagen vor, dass die (((eTicket-Deutschland Akzeptanzterminals in den jeweils angebotenen Geräten (Busdrucker, Handterminal, autarke Geräte) die Funktionalität zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Informationen ĂĽber einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-02 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Absatz 2 VgV.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH
Postanschrift: Zieherser Weg 2
Postort: Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Hessen
🏙️ Kontakt
Kontaktperson: Vergabemanagement, Frau Carola Schwarz
Internetadresse: https://www.lng-fulda.de🌏
Dokumente URL: https://vergabe-rmv.de/E94327893🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Verkehrsunternehmen gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das Verkehrsunternehmen hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Verkehrsunternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Verkehrsunternehmen gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das Verkehrsunternehmen hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Verkehrsunternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Zu II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose:
Jedes der Linienbündel bildet ein eigenes Los. Es können Angebote für ein oder mehrere Linienbündel abgegeben werden. Je Linienbündel ist eine separate Angebotskalkulation vorzulegen. Die Abgabe einer Gesamtangebotskalkulation über alle Linienbündel mit einer Gesamtleistung (gerundet) von 3.092 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020 ist zulässig. Bei Abgabe einer Gesamtangebotskalkulation über alle Linienbündel sind zwingend zusätzlich Angebote für jedes einzelne Linienbündel abzugeben.
Jedes der Linienbündel bildet ein eigenes Los. Es können Angebote für ein oder mehrere Linienbündel abgegeben werden. Je Linienbündel ist eine separate Angebotskalkulation vorzulegen. Die Abgabe einer Gesamtangebotskalkulation über alle Linienbündel mit einer Gesamtleistung (gerundet) von 3.092 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020 ist zulässig. Bei Abgabe einer Gesamtangebotskalkulation über alle Linienbündel sind zwingend zusätzlich Angebote für jedes einzelne Linienbündel abzugeben.
Weitere zusätzliche Angaben:
Der Bieter legt mit seinem Angebot für jedes angebotene Linienbündel bzw. für das Gesamtangebot zusätzlich zur Angebotskalkulation eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte, PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Der Bieter legt mit seinem Angebot für jedes angebotene Linienbündel bzw. für das Gesamtangebot zusätzlich zur Angebotskalkulation eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte, PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Im Fall eines Betreiberwechsels kommt ein Personalübergang gemäß Artikel 4 Absätze 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 5 HVTG vom bisherigen Betreiber zum Neubetreiber zur Anwendung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB verletzt, so hat er dies innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind in folgenden Linienbündeln zu erbringen:
LinienbĂĽndel Nord:
— Gesamtleistung (gerundet): 608 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020.
LinienbĂĽndel Ost:
— Gesamtleistung (gerundet): 1 441 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020.
LinienbĂĽndel SĂĽd:
— Gesamtleistung (gerundet): 395 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020.
LinienbĂĽndel West:
— Gesamtleistung (gerundet): 647 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2020.
Die o. g. LinienbĂĽndel werden jeweils nur als Gesamtleistung vergeben.
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind in folgenden Linienbündeln zu erbringen:
Zu I.3): Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt. Die Eintragung in der Ziffer V.2.3, ob der Auftragnehmer ein KMU ist, erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung Nr. 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003.
Zu I.3): Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt. Die Eintragung in der Ziffer V.2.3, ob der Auftragnehmer ein KMU ist, erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung Nr. 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003.