Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe erfolgt losweise (4 Lose). Die Arbeiten im Ausstellungsgelände finden außerhalb der Besuchszeiten statt und werden i. d. R. außerhalb der Kernöffnungszeit, davor von Sonnenaufgang und danach bis Sonnenuntergang durchgeführt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeit insbesondere keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist während der Kernöffnungszeiten nicht zugelassen ist. Pflegeeinsätze mit Elektrofahrzeugen sind während der Kernöffnungszeit gestattet.
Übersicht:
— Rasen- /Wiesenflächen mähen,
— Gehölzpflege von Bodendeckern, Sträuchern und Solitären,
— Pflege intensive/extensive Staudenflächen,
— Pflege Kübelpflanzen (Bäumen, Großgehölzen, Stauden und Wechselflor),
— Bewässerung,
— Reinigung Naturstein, Beton-Holzflächen, Ausstattungselemente, Geländer,
— Graupflege ist nicht enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-02.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe erfolgt losweise (4 Lose). Die Arbeiten im Ausstellungsgelände finden außerhalb der Besuchszeiten statt und werden i. d. R. außerhalb der Kernöffnungszeit, davor von Sonnenaufgang und danach bis Sonnenuntergang durchgeführt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeit insbesondere keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist während der Kernöffnungszeiten nicht zugelassen ist. Pflegeeinsätze mit Elektrofahrzeugen sind während der Kernöffnungszeit gestattet.
Übersicht:
— Rasen- /Wiesenflächen mähen,
— Gehölzpflege von Bodendeckern, Sträuchern und Solitären,
— Pflege intensive/extensive Staudenflächen,
— Pflege Kübelpflanzen (Bäumen, Großgehölzen, Stauden und Wechselflor),
— Bewässerung,
— Reinigung Naturstein, Beton-Holzflächen, Ausstattungselemente, Geländer,
— Graupflege ist nicht enthalten.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Inzwischenland, Neckaruferpark, Campuspark und Kraneninsel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unkrautjäten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Pflege von Parkanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heckenschnitt📦
Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn
Beschreibung der Beschaffung:
“Grobmassen (AG = Arbeitsgang):
44 500 m Gebrauchsrasen 30 AG mähen, wässern, düngen
8 100 m Wiesenflächen 2 AG mähen, wässern, düngen
6 000 m Prachtstauden...”
Beschreibung der Beschaffung
Grobmassen (AG = Arbeitsgang):
44 500 m Gebrauchsrasen 30 AG mähen, wässern, düngen
8 100 m Wiesenflächen 2 AG mähen, wässern, düngen
6 000 m Prachtstauden 30 AG pflegen, wässern, düngen, reinigen
4 200 m Schnitthecken pflegen, wässern, düngen, Flächen reinigen
2 025 St. Neupflanzung Bäume 15 AG pflegen, wässern, düngen, Flächen reinigen
4 900 m Wasserflächen 12 AG reinigen
15 200 m wassergebundene Decke 12 AG pflegen, Flächen reinigen
6 350 m Natursteinbeläge, Flächen 24 AG reinigen
10 400 m Betonpflaster, Flächen 24 AG reinigen
1 300 m Fallschutzplatten (EPDM), Flächen 24 AG reinigen
2 600 m Holzflächen, Flächen trocken und nass 24 AG reinigen
2 600 m Schotterflächen, Biotopflächen 1 AG pflegen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Seepark mit den Wasserflächen Karlssee und Floßhafen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Grobmassen (AG = Arbeitsgang):
18 600 m Gebrauchsrasen 30 AG mähen, wässern, düngen
3 600 m Gras-Schotterrasen 30 AG mähen, wässern, düngen
33 100 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Grobmassen (AG = Arbeitsgang):
18 600 m Gebrauchsrasen 30 AG mähen, wässern, düngen
3 600 m Gras-Schotterrasen 30 AG mähen, wässern, düngen
33 100 m Wiesenflächen 2 AG mähen, wässern, düngen
5 500 m Gewässerrand mit Hochstauden 24 AG pflegen, düngen
2 200 m Prachtstauden 30 AG pflegen, wässern, düngen, reinigen
550 m Schnitthecken pflegen, wässern, düngen, Flächen reinigen
9 000 m Brunnen 12 AG reinigen
22 200 m Wasserflächen 12 AG reinigen
234 St. Neupflanzung Bäume 15 AG pflegen, wässern, düngen, Flächen reinigen
1 500 m wassergebundene Decke, Flächen 24 AG reinigen
1 800 m Natursteinpflaster, Flächen 24 AG reinigen
220 m Betonplatten, Flächen 24 AG reinigen
2 300 m Fallschutzplatten, Fallschutzkies u. Spielsand 24 AG reinigen
1 350 m Holzflächen, Flächen trocken und nass 24 AG reinigen
15 200 m Schotterflächen, Biotoppflege 1 AG
470 m Geländer, Flächen trocken und nass 24 AG reinigen
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Wohlgelegen Nord und Süd
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Grobmassen (AG = Arbeitsgang):
5 800 m Gebrauchsrasen 30 AG mähen, wässern, düngen
8 700 m Wiesenflächen 2 AG mähen, wässern, düngen
5 600 m Gewässerrand...”
Beschreibung der Beschaffung
Grobmassen (AG = Arbeitsgang):
5 800 m Gebrauchsrasen 30 AG mähen, wässern, düngen
8 700 m Wiesenflächen 2 AG mähen, wässern, düngen
5 600 m Gewässerrand mit Hochstauden 24 AG pflegen, düngen
1 500 m Prachtstauden 30 AG pflegen, wässern, düngen, reinigen
2 100 m Pflanzflächen (Altbestand) 15 AG pflegen, wässern, düngen
3 000 m Schnitthecken pflegen, wässern, düngen, Flächen reinigen
21 600 m Wasserflächen 12 AG reinigen
268 St. Neupflanzung Bäume 15 AG pflegen, wässern, düngen, Flächen reinigen
2 000 m wassergebundene Decke, Flächen 24 AG reinigen
850 m Natursteinpflaster, Flächen 24 AG reinigen
600 m Betonpflaster, Flächen 24 AG reinigen
520 m Kiessand 24 AG reinigen
2 500 m Mauerköpf 24 AG reinigen
2 400 m Holzflächen, Flächen trocken und nass 24 AG reinigen
1 700 m Schotterflächen, Biotoppflege 1 AG
5 700 m Magerwiesen 2 AG mähen, wässern, düngen
2 100 m Steinschüttung, Flächen 24 AG reinigen
900 m Uferbefestigung, Flächen 24 AG reinigen
2 800 m Schauflächen 30 AG pflegen, wässern, düngen, reinigen
800 m Geländer, Flächen trocken und nass 24 AG reinigen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafevon mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall binnen 2 Wochen ab Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt sein.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind
— mit dem Angebot 3 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren vorzulegen, die mit der zu vergeben Leistung vergleichbar sind.
Weiter sind auf Verlangen Angaben zu machen:
— über die Zahl der Arbeitskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre, gegliedert nach Berufs-/Lohngruppen,
— zu den technischen Fachkräfte/Führungskräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— zur technischen Ausrüstung, die für die zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehen,
— über Umweltmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragserfüllung anwenden wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): 3 Referenzen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-06
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-06
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/ E86415556 einzureichen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Öffnung entspr. § 55 VgV durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe erfolgt losweise (4 Lose). Die Arbeiten im Ausstellungsgelände finden außerhalb der Besuchszeiten statt und werden i. d. R. außerhalb der Kernöffnungszeit, davor von Sonnenaufgang und danach bis Sonnenuntergang durchgeführt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeit insbesondere keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Fahrzeugenmit Verbrennungsmotor ist während der Kernöffnungszeiten nicht zugelassen ist. Pflegeeinsätze mit Elektrofahrzeugen sind während der Kernöffnungszeit gestattet.
Übersicht:
— Rasen-/Wiesenflächen mähen,
— Gehölzpflege von Bodendeckern, Sträuchern und Solitären,
— Pflege intensive/extensive Staudenflächen,
— Pflege Kübelpflanzen (Bäumen, Großgehölzen, Stauden und Wechselflor),
— Bewässerung,
— Reinigung Naturstein, Beton-Holzflächen, Ausstattungselemente, Geländer,
— keine Graupflege.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 191-432013
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Inzwischenland, Neckaruferpark, Campuspark und Kraneninsel
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Seepark mit den Wasserflächen Karlssee und Floßhafen
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Wohlgelegen Nord und Süd
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Antrag §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 217-497097 (2018-11-08)