Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe erfolgt losweise (4 Lose). Die Arbeiten im Ausstellungsgelände finden außerhalb der Besuchszeiten statt und werden i. d. R. außerhalb der Kernöffnungszeit, davor von Sonnenaufgang und danach bis Sonnenuntergang durchgeführt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeit insbesondere keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist während der Kernöffnungszeiten nicht zugelassen ist. Pflegeeinsätze mit Elektrofahrzeugen sind während der Kernöffnungszeit gestattet. Übersicht: — Rasen- /Wiesenflächen mähen, — Gehölzpflege von Bodendeckern, Sträuchern und Solitären, — Pflege intensive/extensive Staudenflächen, — Pflege Kübelpflanzen (Bäumen, Großgehölzen, Stauden und Wechselflor), — Bewässerung, — Reinigung Naturstein, Beton-Holzflächen, Ausstattungselemente, Geländer, — Graupflege ist nicht enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-02.
Auftragsbekanntmachung (2018-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe erfolgt losweise (4 Lose). Die Arbeiten im Ausstellungsgelände finden außerhalb der Besuchszeiten statt und werden i. d. R. außerhalb der Kernöffnungszeit, davor von Sonnenaufgang und danach bis Sonnenuntergang durchgeführt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeit insbesondere keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist während der Kernöffnungszeiten nicht zugelassen ist. Pflegeeinsätze mit Elektrofahrzeugen sind während der Kernöffnungszeit gestattet.
Übersicht:
— Rasen- /Wiesenflächen mähen,
— Gehölzpflege von Bodendeckern, Sträuchern und Solitären,
— Pflege intensive/extensive Staudenflächen,
— Pflege Kübelpflanzen (Bäumen, Großgehölzen, Stauden und Wechselflor),
— Bewässerung,
— Reinigung Naturstein, Beton-Holzflächen, Ausstattungselemente, Geländer,
— Graupflege ist nicht enthalten.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe erfolgt losweise (4 Lose). Die Arbeiten im Ausstellungsgelände finden außerhalb der Besuchszeiten statt und werden i. d. R. außerhalb der Kernöffnungszeit, davor von Sonnenaufgang und danach bis Sonnenuntergang durchgeführt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeit insbesondere keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist während der Kernöffnungszeiten nicht zugelassen ist. Pflegeeinsätze mit Elektrofahrzeugen sind während der Kernöffnungszeit gestattet.
Übersicht:
— Rasen- /Wiesenflächen mähen,
— Gehölzpflege von Bodendeckern, Sträuchern und Solitären,
— Pflege intensive/extensive Staudenflächen,
— Pflege Kübelpflanzen (Bäumen, Großgehölzen, Stauden und Wechselflor),
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-04 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 191-432013
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
Öffnung entspr. § 55 VgV durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe erfolgt losweise (4 Lose). Die Arbeiten im Ausstellungsgelände finden außerhalb der Besuchszeiten statt und werden i. d. R. außerhalb der Kernöffnungszeit, davor von Sonnenaufgang und danach bis Sonnenuntergang durchgeführt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeit insbesondere keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist während der Kernöffnungszeiten nicht zugelassen ist. Pflegeeinsätze mit Elektrofahrzeugen sind während der Kernöffnungszeit gestattet.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe erfolgt losweise (4 Lose). Die Arbeiten im Ausstellungsgelände finden außerhalb der Besuchszeiten statt und werden i. d. R. außerhalb der Kernöffnungszeit, davor von Sonnenaufgang und danach bis Sonnenuntergang durchgeführt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeit insbesondere keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist während der Kernöffnungszeiten nicht zugelassen ist. Pflegeeinsätze mit Elektrofahrzeugen sind während der Kernöffnungszeit gestattet.
Übersicht:
— Rasen- /Wiesenflächen mähen,
— Gehölzpflege von Bodendeckern, Sträuchern und Solitären,
— Pflege intensive/extensive Staudenflächen,
— Pflege Kübelpflanzen (Bäumen, Großgehölzen, Stauden und Wechselflor),
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Inzwischenland, Neckaruferpark, Campuspark und Kraneninsel
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Grobmassen (AG = Arbeitsgang):
44 500 m
8 100 m
6 000 m
4 200 m
2 025 St. Neupflanzung Bäume 15 AG pflegen, wässern, düngen, Flächen reinigen
4 900 m
15 200 m
6 350 m
10 400 m
1 300 m
2 600 m
Bezeichnung des Loses: Seepark mit den Wasserflächen Karlssee und Floßhafen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
18 600 m
3 600 m
33 100 m
5 500 m
2 200 m
550 m
9 000 m
22 200 m
234 St. Neupflanzung Bäume 15 AG pflegen, wässern, düngen, Flächen reinigen
1 500 m
1 800 m
220 m
2 300 m
1 350 m
470 m
Bezeichnung des Loses: Wohlgelegen Nord und Süd
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
5 800 m
8 700 m
5 600 m
2 100 m
3 000 m
21 600 m
268 St. Neupflanzung Bäume 15 AG pflegen, wässern, düngen, Flächen reinigen
2 000 m
850 m
600 m
520 m
2 500 m
2 400 m
1 700 m
5 700 m
900 m
2 800 m
800 m Geländer, Flächen trocken und nass 24 AG reinigen
Bezeichnung des Loses: Rosengarten
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
8 St. Neupflanzung Bäume 15 AG pflegen, wässern, düngen, Flächen reinigen
1 400 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafevon mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall binnen 2 Wochen ab Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall binnen 2 Wochen ab Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind
— mit dem Angebot 3 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren vorzulegen, die mit der zu vergeben Leistung vergleichbar sind.
Weiter sind auf Verlangen Angaben zu machen:
— über die Zahl der Arbeitskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre, gegliedert nach Berufs-/Lohngruppen,
— zu den technischen Fachkräfte/Führungskräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— zur technischen Ausrüstung, die für die zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehen,
— über Umweltmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragserfüllung anwenden wird.
Mindeststandards: 3 Referenzen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/ E86415556 einzureichen.
Zusätzliche Informationen:
Öffnung entspr. § 55 VgV durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: Ausstellungspflege
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E86415556
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E86415556🌏
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 191-432013 (2018-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe erfolgt losweise (4 Lose). Die Arbeiten im Ausstellungsgelände finden außerhalb der Besuchszeiten statt und werden i. d. R. außerhalb der Kernöffnungszeit, davor von Sonnenaufgang und danach bis Sonnenuntergang durchgeführt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeit insbesondere keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Fahrzeugenmit Verbrennungsmotor ist während der Kernöffnungszeiten nicht zugelassen ist. Pflegeeinsätze mit Elektrofahrzeugen sind während der Kernöffnungszeit gestattet.
Übersicht:
— Rasen-/Wiesenflächen mähen,
— Gehölzpflege von Bodendeckern, Sträuchern und Solitären,
— Pflege intensive/extensive Staudenflächen,
— Pflege Kübelpflanzen (Bäumen, Großgehölzen, Stauden und Wechselflor),
— Bewässerung,
— Reinigung Naturstein, Beton-Holzflächen, Ausstattungselemente, Geländer,
— keine Graupflege.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe erfolgt losweise (4 Lose). Die Arbeiten im Ausstellungsgelände finden außerhalb der Besuchszeiten statt und werden i. d. R. außerhalb der Kernöffnungszeit, davor von Sonnenaufgang und danach bis Sonnenuntergang durchgeführt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeit insbesondere keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Fahrzeugenmit Verbrennungsmotor ist während der Kernöffnungszeiten nicht zugelassen ist. Pflegeeinsätze mit Elektrofahrzeugen sind während der Kernöffnungszeit gestattet.
Übersicht:
— Rasen-/Wiesenflächen mähen,
— Gehölzpflege von Bodendeckern, Sträuchern und Solitären,
— Pflege intensive/extensive Staudenflächen,
— Pflege Kübelpflanzen (Bäumen, Großgehölzen, Stauden und Wechselflor),
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe erfolgt losweise (4 Lose). Die Arbeiten im Ausstellungsgelände finden außerhalb der Besuchszeiten statt und werden i. d. R. außerhalb der Kernöffnungszeit, davor von Sonnenaufgang und danach bis Sonnenuntergang durchgeführt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeit insbesondere keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Fahrzeugenmit Verbrennungsmotor ist während der Kernöffnungszeiten nicht zugelassen ist. Pflegeeinsätze mit Elektrofahrzeugen sind während der Kernöffnungszeit gestattet.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstellungspflege der Grün- und Wege-/Platzflächen für das gesamte Gelände der Bundesgartenschau. Die Vergabe erfolgt losweise (4 Lose). Die Arbeiten im Ausstellungsgelände finden außerhalb der Besuchszeiten statt und werden i. d. R. außerhalb der Kernöffnungszeit, davor von Sonnenaufgang und danach bis Sonnenuntergang durchgeführt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeit insbesondere keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Fahrzeugenmit Verbrennungsmotor ist während der Kernöffnungszeiten nicht zugelassen ist. Pflegeeinsätze mit Elektrofahrzeugen sind während der Kernöffnungszeit gestattet.
— Rasen-/Wiesenflächen mähen,
— keine Graupflege.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Antrag §160 GWB:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.