Kurze Beschreibung
Das LANUV NRW betreibt ortsfeste Seilkrananlagen, in der Folge SKA genannt, für gewässerkundliche Zwecke (§ 89 LWG NRW) an 97 Landespegeln. Bei vielen dieser Anlagen müssen die Seile (Tragseile, Katzfahrseile und Hubseile) in unterschiedlichen Längen und Durchmessern auf Grund ihres Alters entsprechend den Sicherheitsvorschriften ausgetauscht werden. Ein Austausch kann auch aus anderen Gründen notwendig sein. Nicht bei jeder SKA sind alle drei Seilarten vorhanden. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.