Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist mittelbar eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück. Für die rund 360 000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung und somit auch für die Grünabfallsammlung zuständig. An 31 Grünplätzen können im Landkreis Osnabrück kompostierbare Grünabfälle aus Garten-, Park- und Grünanlagen angeliefert werden. Die jährliche Menge Gesamtmenge beträgt ca. 55 000 t. Der Auftraggeber vergibt in dieser Ausschreibung den Auftrag zur Verwertung eines Teils des o. g. Grünabfalls. Für die Lose 1 und 2 sind insgesamt bis zu 31 000 Mg Grünabfall pro Jahr zu verwerten. Nähere Informationen bezgl. der Menge siehe Ziffer 2.1.1 bzw. 2.1.2 der Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-20.
Auftragsbekanntmachung (2018-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist mittelbar eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück. Für die rund 360 000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung und somit auch für die Grünabfallsammlung zuständig.
An 31 Grünplätzen können im Landkreis Osnabrück kompostierbare Grünabfälle aus Garten-, Park- und Grünanlagen angeliefert werden. Die jährliche Menge Gesamtmenge beträgt ca. 55 000 t.
Der Auftraggeber vergibt in dieser Ausschreibung den Auftrag zur Verwertung eines Teils des o. g. Grünabfalls. Für die Lose 1 und 2 sind insgesamt bis zu 31 000 Mg Grünabfall pro Jahr zu verwerten.
Nähere Informationen bezgl. der Menge siehe Ziffer 2.1.1 bzw. 2.1.2 der Vergabeunterlagen.
Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist mittelbar eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück. Für die rund 360 000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung und somit auch für die Grünabfallsammlung zuständig.
An 31 Grünplätzen können im Landkreis Osnabrück kompostierbare Grünabfälle aus Garten-, Park- und Grünanlagen angeliefert werden. Die jährliche Menge Gesamtmenge beträgt ca. 55 000 t.
Der Auftraggeber vergibt in dieser Ausschreibung den Auftrag zur Verwertung eines Teils des o. g. Grünabfalls. Für die Lose 1 und 2 sind insgesamt bis zu 31 000 Mg Grünabfall pro Jahr zu verwerten.
Nähere Informationen bezgl. der Menge siehe Ziffer 2.1.1 bzw. 2.1.2 der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH
Postanschrift: Niedersachsenstraße 19
Postleitzahl: 49124
Postort: Georgsmarienhütte
Kontakt
Internetadresse: http://www.awigo.de🌏
E-Mail: babbel@awigo.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E51239119🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-25 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 184-416276
ABl. S-Ausgabe: 184
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist mittelbar eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück. Für die rund 360 000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung und somit auch für die Grünabfallsammlung zuständig.
Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist mittelbar eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück. Für die rund 360 000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung und somit auch für die Grünabfallsammlung zuständig.
An 31 Grünplätzen können im Landkreis Osnabrück kompostierbare Grünabfälle aus Garten-, Park- und Grünanlagen angeliefert werden. Die jährliche Menge Gesamtmenge beträgt ca. 55 000 t.
Der Auftraggeber vergibt in dieser Ausschreibung den Auftrag zur Verwertung eines Teils des o. g. Grünabfalls. Für die Lose 1 und 2 sind insgesamt bis zu 31 000 Mg Grünabfall pro Jahr zu verwerten.
Nähere Informationen bezgl. der Menge siehe Ziffer 2.1.1 bzw. 2.1.2 der Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Grünabfall
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Annahme und Verwertung (ca. 11 000 Mg) der Grünabfälle von folgenden Grünsammelplätzen und Recyclinghöfen:
— Bad Essen Wittlage,
— Melle-Markendorf,
— Bohmte,
— Recyclinghof Ostercappeln,
— Recyclinghof Melle Gesmold.
Die Mengen werden durch einen von der AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH beauftragten Dritten von den Grünschnittsammelplätzen an die vom Auftragnehmer zwingend benannte Verwertungsanlage angeliefert. Der Auftragnehmer hat die Verwiegung der Abfälle an seiner Verwertungsanlage vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat die holzigen Bestandteile aus dem Grünabfall auszuschleusen und das Material zu brennstofffähigem Material aufzubereiten. Das brennstofffähige Material wird vom Auftraggeber an der vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage abgeholt. Die Sammlung und Beförderung der Grünabfälle sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Die Mengen werden durch einen von der AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH beauftragten Dritten von den Grünschnittsammelplätzen an die vom Auftragnehmer zwingend benannte Verwertungsanlage angeliefert. Der Auftragnehmer hat die Verwiegung der Abfälle an seiner Verwertungsanlage vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat die holzigen Bestandteile aus dem Grünabfall auszuschleusen und das Material zu brennstofffähigem Material aufzubereiten. Das brennstofffähige Material wird vom Auftraggeber an der vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage abgeholt. Die Sammlung und Beförderung der Grünabfälle sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 1 Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2020 muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.9.2019 ausgeübt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 1 Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2020 muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.9.2019 ausgeübt werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 1 Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2020 muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.9.2019 ausgeübt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 1 Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2020 muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.9.2019 ausgeübt werden.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Annahme und Verwertung (ca. 10 000 Mg) der Grünabfälle von folgenden Grünsammelplätzen:
— Bissendorf-Jeggen,
— Georgsmarienhütte-Osede,
— Hilter-Hankenberge,
— Melle-Drantum,
— Melle-Wellingholzhausen,
— Melle-Neuenkirchen,
— Bad Rothenfelde-Strang.
Annahme und Verwertung (bis zu 10 000 Mg) der Grünabfälle von folgenden Grünsammelplätzen:
— Belm-Vehrte,
— Bersenbrück,
— Bippen,
— Bramsche-Bramscher Berg,
— Fürstenau,
— Hesepe,
— Lappenstuhl,
— Neuenkirchen,
— Nortrup,
— Quakenbrück,
— Recyclinghof Wallenhorst,
— Wallenhorst-Lechtingen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Osnabrück.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Verlässlichkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach §…
… 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen,
… 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen,
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen,
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft,
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft,
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Eignungsleihe-Unternehmen entsprechende Nachweise und Erklärungen gemäß § 45 VgV anzufordern.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgeschlossen vom Verfahren werden Unternehmen nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB. Außerdem können Unternehmen nach § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB werden berücksichtigt.
— geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen,
— allgemeine Geschäftsbedingungen gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen,
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen,
— sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf den Wertungspreis (Angebotspreis und Berücksichtigung der Transportkosten des Auftraggebers)
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).