Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR
Postanschrift: Südring 8
Postort: Mertendorf OT Görschen
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Träumer
Telefon: +49 3445-731713📞
E-Mail: traeumer.marion@blk.de📧
Fax: +49 3445-731755 📠
Region: Burgenlandkreis🏙️
URL: http://www.burgenlandkreis.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AWSAS – Altpapierverwertung
T-90 / 06 / 2018 (L)
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung: Verwertung von Altpapier aus dem Burgenlandkreis
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Burgenlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burgenlandkreis
Beschreibung der Beschaffung: Übernahme von Altpapier, Containergestellung, Transport und Verwertung
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 100-228720
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: T-90 / 06 / 2018 (L)
Titel: AWSAS – Altpapierverwertung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ALBA Wertstoffmanagement GmbH
Postort: Velten
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberhavel🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 206-470924 (2018-10-24)