AWSAS – RA-Behandlung/SM-Verwertung

Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR

Behandlung von Restabfällen/Verwertung von Sperrmüll aus dem Burgenlandkreis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-25 Auftragsbekanntmachung
2019-02-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: H-90/05/2018 (L)
Kurze Beschreibung: Behandlung von Restabfällen/Verwertung von Sperrmüll aus dem Burgenlandkreis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Burgenlandkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR
Postanschrift: Südring 8
Postleitzahl: 06618
Postort: Mertendorf OT Görschen
Kontakt
Internetadresse: http://www.burgenlandkreis.de 🌏
E-Mail: haberland.anne@blk.de 📧
Telefon: +49 3445-731723 📞
Fax: +49 3445-731755 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=199637 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-26 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 099-226254
ABl. S-Ausgabe: 99

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Behandlung von Restabfällen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der zu vergebene Auftrag umfasst die Behandlung von Restabfällen aus dem Burgenlandkreis einschließlich der Entsorgung/Vermarktung der bei der Behandlung anfallenden Outputfraktionen (Behandlungsreste, Wertstoffe usw.).
Die Übernahme der Restabfälle erfolgt an einer vom Auftragnehmer gestellten Übernahmestelle oder an einer vom Auftraggeber bzw. eines beauftragten Dritten betriebenen Übernahmestelle.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils 2 weitere Jahre (bis zum 31.12.2028 bzw. 31.12.2030), sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Verwertung von unberaubtem Sperrmüll
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der zu vergebene Auftrag umfasst die Verwertung von unberaubtem Sperrmüll aus dem Burgenlandkreis einschließlich der Entsorgung/Vermarktung der bei der Verwertung anfallenden Outputfraktionen (Behandlungsreste, Wertstoffe usw.).
Für die Übernahme des zu verwertenden Sperrmülls hat der Auftragnehmer eine Übernahmestelle zu stellen.
Bezeichnung des Loses: Verwertung von beraubtem Sperrmüll
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der zu vergebene Auftrag umfasst die Verwertung von beraubtem Sperrmüll aus dem Burgenlandkreis einschließlich der Entsorgung/Vermarktung der bei der Verwertung anfallenden Outputfraktionen (Behandlungsreste, Wertstoffe usw.).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burgenlandkreis.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 GWB,
124 GWB,
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, die Beibringung eines Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH(Komplementär)).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
— die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) für das Unternehmen,
— die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen,in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
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Im Falle der Beauftragung von Unterunterauftragnehmern gilt das Vorstehende entsprechend.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/Berufs- oder Handelsregister soll nicht vor dem 1.1.2018 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Dokumente in aktueller Fassung nachzureichen.
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Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
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Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über Umsatzangaben (auch von anderen Unternehmern möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen [Eignungsleihe]) – Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2015 bis 2017 (ggf. auch vorläufig).
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist.
— der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und,
— die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2015, 2016 und 2017 (ggf. auch vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form [falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind] einzureichen.
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Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, die Beibringung eines Nachweises einer abgeschlossenen Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
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— für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR,
— für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen, sofern sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmers beruft.
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Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
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Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung über Referenzen (auch von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen und diese als Unterauftragnehmer eingesetzt werden[Eignungsleihe]) aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung von AG, AN, vertragl. Bindung, Leistungszeitraum/-Inhalt/-umfang, Anlagenstandort und Auftragswert.
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Los 1: 1 Referenz für die Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) für jede im Angebot vorgesehene Anlage.
Lose 2+3: 1 Referenz für die Verwertung von Sperrmüll (ASN 200301) für jede im Angebot vorgesehene Anlage.
Sofern die Anlage noch nicht in Betrieb ist oder noch keine Behandlung/Verwertung der ASN stattfindet, gilt auch eine Referenz des Anlagenherstellers als Nachweis.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist, von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen bzw. Verpflichtungserklärung der Unternehmen(Referenzgeber), aus denen sich ergibt, dass diese erforderlichen falls die zur Auftragserfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, nachzureichen.
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— Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (auch von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen und diese als Unterauftragnehmer eingesetzt werden (Eignungsleihe) für die folgenden Tätigkeiten:
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Los 1:
— Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301),
— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) für die vorgesehene Übernahmestelle,
— Verwerten und/oder Behandeln von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) für die vorgesehene(n) Behandlungsanlage(n).
Lose 2+3:
— Befördern von Sperrmüll (ASN 200307),
— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von Sperrmüll (ASN 200307) für die vorgesehene Übernahmestelle,
— Verwerten und/oder Behandeln von Sperrmüll (ASN 200307) für die vorgesehene(n) Verwertungsanlage(n).
Sofern die vorgesehenen Standorte noch nicht als EfB zertifiziert sind, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. ein Genehmigungsantrag vor, dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Erteilung einer Genehmigung anhaften. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die Zertifikate bzw. Genehmigungen bzw. Genehmigungsanträge nachzureichen. Die geforderten Zertifizierungen für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standorte sind bis spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn vorzulegen.
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— Eigenerklärung über die techn. Ausstattung, die Verfügbarkeit (u.a. Angabe von techn. Konzept und der Behandlungskapazität im Leistungszeitraum) und die Einhaltung der Emissionswerte der für die.
Leistungserbringung vorgesehenen Anlagen gemäß dem jeweiligen Genehmigungsbescheid der Anlage(n) in den Jahren 2015-2017 (bzw. ab Inbetriebnahme).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist.
Der Genehmigungsbescheid sowie der Umweltbericht (bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2015-2017 nachzureichen.
— Nachweis über einen Ausfallverbund (u.a. mit Angabe der im Leistungszeitraum für den Bieter im Verbund verfügbaren Kapazitäten). Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, die Beibringung einer vom jeweil. Anlagenbetreiber unterzeichneten Bestätigung über:
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a) die techn. Möglichkeit und Zulässigkeit der Abfallbehandlung/-verwertung in der genehmigten Anlage während des Ausfalls der Anlage des Bieters, dass
b) die Erfüllung der für die Abfallbehandlung geforderten EfB-Zertifizierung (s.o.)
c) die Möglichkeit zur Behandlung/Verwertung für den Bieter im geforderten Umfang (1/12 der Jahresmengeüber einen Zeitraum von 4 Wochen) gegeben ist, sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, die Anlagen des Ausfallverbundes für die ausgeschriebenen Abfälle zu nutzen.
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Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten dieses Unternehmens im Wege der Eignungsleihe bedient. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend. Für die Beauftragung von Unterunterauftragnehmern gilt das Vorstehende entsprechend, d.h. in diesem Fall ersetzen die Nachweise des Unterunterauftragnehmers, die des Unterauftragnehmers.
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Bei Bietergemeinschaften und Unterbeauftragung werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Im Fall der Beauftragung von Unterunterauftragnehmern gilt das Vorstehende entsprechend.
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Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bzw. Genehmigung muss zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
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Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zum Nachunternehmereinsatz.
Sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß dem LVG LSA einzuhalten.
Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Eigenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, der Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz sowie der Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nachzureichen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Haberland
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=199637 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Burgenlandkreis, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Postort: Naumburg
Land: Burgenlandkreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Burgenlandkreis, Poststelle (Zimmer-Nr. 1.039)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 099-226254 (2018-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Behandlung von Restabfällen/Verwertung von Sperrmüll aus dem Burgenlandkreis
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 026-058460
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 099-226254
ABl. S-Ausgabe: 26

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burgenlandkreis

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-21 📅
Name: SITA Service GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Cortek Gesellschaft für Recycling und Entsorgungsleistungen mbH
Postort: Weißenfels
Land: Burgenlandkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2019/S 026-058460 (2019-02-04)