1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Az.045-Bewachung-Jüdisches Museum-05-be-09/2018
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Sicherheitsdienstleistungen und Garderobendienste für das Jüdische Museum München” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen Jüdisches Museum
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung: Sicherheitsdienstleistungen Jüdisches Museum
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Garderobendienste Jüdisches Museum
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Beschreibung der Beschaffung: Garderobendienste Jüdisches Museum
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung:
1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
— Eintrag ins Handelsregister (sofern gesetzlich nötig)
— Gewerbeanmeldung,
— Los 1:Erlaubnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung:
1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
— Eintrag ins Handelsregister (sofern gesetzlich nötig)
— Gewerbeanmeldung,
— Los 1:Erlaubnis nach § 34 a GewO
2) Wirt. und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe von Umsatzzahlen der letzten 3 Gesch.jahre.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mind folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: 1 Mio EUR
Sachschäden: 500 000 EUR
Schlüsselverluste: 15 000 EUR
Abhandenkommen bew. Sachen 15 000 EUR
Reine Vermögensschäden 12 500 EUR
3) Techn. und berufliche Leistungsfähigkeit.
Der Bewerber muss als Referenz mindestens 3 in vergleichbarer Art (Los 1: Museum) und vergleichbarem Rechnungswert zufriedenstellend erbrachte Leistungen (mind. 1 Jahr, nicht älter als 3 Jahre) vorweisen.
Die Vergabestelle 1 Abteilung 5 kann für sie erbrachte Leistungen auch ohne Angabe berücksichtigen, ein Anspruch besteht nicht.
Benennung Beschäftigtenzahlen, Fluktuationsquote, Los 1: Einsatzleitung.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Auswahlkrierium: Alle Bewerber, die die Eignung nachgewiesen haben und die Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit abgegebem haben erhalten die...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Auswahlkrierium: Alle Bewerber, die die Eignung nachgewiesen haben und die Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit abgegebem haben erhalten die vollständige Leistungsbeschreibung und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zuschlagskriterium: Günstigster Preis.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-13
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Fragen sind schriftlich, per Fax (089/233-30478) oder E-Mail (abteilung5.vergabestelle1@muenchen.de) an die Vergabestelle 1 zu richten. Verbindliche...”
Fragen sind schriftlich, per Fax (089/233-30478) oder E-Mail (abteilung5.vergabestelle1@muenchen.de) an die Vergabestelle 1 zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen schriftlich oder werden als Konkretisierung zur Leistungsbeschreibung unter www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht.
Nach gesonderter Aufforderung sind in der Eigenerklärung genannten Angaben grundsätzlich innerhalb von 3 Arbeitstagen nachzuweisen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Einwirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieterüber den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber derVergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammeranstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 156-359067 (2018-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Sicherheitsdienstleistungen und Garderobendienste für das Jüdische Museum München.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Sicherheitsdienstleistungen Jüdisches Museum.
Beschreibung der Beschaffung: Garderobendienste Jüdisches Museum.
Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Auswahlkrierium: Alle Bewerber, die die Eignung nachgewiesen haben und die Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit abgegeben haben erhalten die...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Auswahlkrierium: Alle Bewerber, die die Eignung nachgewiesen haben und die Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit abgegeben haben erhalten die vollständige Leistungsbeschreibung und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zuschlagskriterium: Günstigster Preis.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 156-359067
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Sicherheitsdienstleistungen Jüdisches Museum
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sicherheits- und Detektivbüro Wensauer SDW GmbH
Postanschrift: Untere Au 1
Postort: Emmering
Postleitzahl: 82275
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8141666331📞
Fax: +49 8141666332 📠
Region: Fürstenfeldbruck🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Garderobendienste Jüdisches Museum
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des...”
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 061-142458 (2019-03-25)