Umbau von Straßen:
— Straße „An der Jägerbäk", Ausfahrrampe Ost/ Einfahrrampe West, Kreisverkehrsanlage, 4-armiger Knotenpunkt "Schmarler Damm" mit LSA,
Neubau von zwei Radwegunterführungen einschl. Entwässerung,
Neubau von zwei Verkehrszeichenbrücken,
Abbruch, Erdbau, Asphalt arbeiten, Markierung, Beschilderung,
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 058-127306
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0330-533-09-41030
Titel: B 103/B 105 Knotenpunkt Evershagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH
Postanschrift: Warliner Straße 5
Postort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 395-4507270📞
E-Mail: znl-neubrandenburg.evbu@eurovia.de📧
Fax: +49 395-4507265 📠
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
URL: http://www.eurovia.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 804 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 806 134 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Schlossstraße 6-8
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385-5880📞
E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385-5888099 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(vgl. § 160 Abs. 3 GWB)
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Quelle: OJS 2018/S 136-310317 (2018-07-17)