Der GB Lüneburg der NLStBV wurde mit der Planung der OU Elstorf im Zuge der B3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
Der nördliche Planungsabschnitt wurde als OU Ketzendorf als 2. Bauabschnitt der B3n vom GB Stade beplant. Hierzu wurde bereits eine UVS erstellt und ein Variantenvergleich durchgeführt. Im BVWP 2016 wurde die OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin die Bauabschnitte 2 und 3 zusammengefasst.
Die Durchführung einer UVS mit Variantenvergleich ist zur Linienfindung im Rahmen eines vsl. durchzuführenden ROV und zur Vorbereitung der Linienbestimmung erforderlich. Dazu wurden bereits Leistungen aus dem Leistungsbild UVS vergeben. Begleitend hierzu sind unter Berücksichtigung konfliktarmer Korridore richtlinienkonforme Linien in Lage und Höhe zu entwickeln und einem Variantenvergleich zu unterziehen (OP Verkehrsanlagen, Lph 1 und 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Lüneburg
Postanschrift: Am Alten Eisenwerk 2d
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Lüneburg, Frau Korff-Meyer, Am Alten Eisenwerk 2d, 21339 Lüneburg”
Telefon: +49 4131-151265📞
E-Mail: susann.korff-meyer@nlstbv.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-151203 📠
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
URL: www.strassenbau.niedersachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26
P363
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Der GB Lüneburg der NLStBV wurde mit der Planung der OU Elstorf im Zuge der B3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
Der nördliche...”
Kurze Beschreibung
Der GB Lüneburg der NLStBV wurde mit der Planung der OU Elstorf im Zuge der B3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
Der nördliche Planungsabschnitt wurde als OU Ketzendorf als 2. Bauabschnitt der B3n vom GB Stade beplant. Hierzu wurde bereits eine UVS erstellt und ein Variantenvergleich durchgeführt. Im BVWP 2016 wurde die OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin die Bauabschnitte 2 und 3 zusammengefasst.
Die Durchführung einer UVS mit Variantenvergleich ist zur Linienfindung im Rahmen eines vsl. durchzuführenden ROV und zur Vorbereitung der Linienbestimmung erforderlich. Dazu wurden bereits Leistungen aus dem Leistungsbild UVS vergeben. Begleitend hierzu waren unter Berücksichtigung konfliktarmer Korridore richtlinienkonforme Linien in Lage und Höhe zu entwickeln und einem Variantenvergleich zu unterziehen (OP Verkehrsanlagen, Lph 1 und 2).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 142090.16 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Harburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Elstorf B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26
Beschreibung der Beschaffung:
“— Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 1 und 2 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1.
Besondere/zusätzliche Leistungen:
— Mitwirken bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
— Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 1 und 2 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1.
Besondere/zusätzliche Leistungen:
— Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers,
— Begleitung des Raumordnungsverfahrens inkl. Teilnahme an Besprechungen sowie Einwendungsmanagement,
— Mitwirken bei der Aufstellung der Unterlagen für die Linienbestimmung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Schriftliche Ausführungen zum projektspezifischen Bearbeitungskonzept im Erstangebot”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Organisation des Projektteams im Erstangebot”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Mündlicher Vortrag im Verhandlungsgespräch zum projektspezifischen Bearbeitungskonzept”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Beantwortung der projektspezifischen Fachfragen des Auftraggebers durch die Mitglieder des Projektteams”
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 074-164572
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurgesellschaft für Bau- und Vermessungskunde W. Odermann – H. Krause
Postort: Buchholz i. d. Nordheide
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Harburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 142090.19 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PYX1J
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg”
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 201-457055 (2018-10-15)