Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B 31 neu, Stockach-Überlingen LSW BW 5
47.3-22/B31n Sto-Üb.
Produkte/Dienstleistungen: Ingenieur- und Hochbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: B 31 neu, Stockach-Überlingen, BA IIB
— Lärmschutzwand auf Bauwerk 5.
1️⃣
Ort der Leistung: Bodenseekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 88662 Überlingen
Beschreibung der Beschaffung:
“38 Bohrpfähle
560 m Lärmschutzwand
1 St. Verkehrszeichenbrücke mit Fundament aus Stahlbeton” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-08 📅
Datum des Endes: 2019-06-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 247-077448
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-27
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Regierungspräsidium Tübingen Referat 47.3 – Straßenbau Süd – Dienstsitz Ravensburg Rudolfstraße 24 (Rückgebäude zu Olgastraße 11) 88214 Ravensburg”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160, Abs. 3, Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160, Abs. 3, Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Tübingen, Referat 42
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 20
Postort: Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 70717570📞
E-Mail: abteilung4@rpt.bwl.de📧
Fax: +49 70717573190 📠
Quelle: OJS 2018/S 202-458048 (2018-10-16)