Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld.
Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km. Nähere Erläuterungen: siehe Pkt. II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH”
Nationale Registrierungsnummer: 140200
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Postort: Hainichen
Postleitzahl: 09661
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 37207832190📞
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de📧
Fax: +49 3514511784120 📠
Region: Mittelsachsen🏙️
URL: www.list.sachsen.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“B 95 Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1 – 4 und Besondere Leistungen
010171-01-I03-01”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld.
Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km. Nähere Erläuterungen: siehe Pkt. II.2.4) dieser Bekanntmachung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa, Landkreis Erzgebirgskreis, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2, anteilig 19/20 %), Entwurfsplanung (Lph. 3, anteilig 24,5/25 %)...”
Beschreibung der Beschaffung
A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2, anteilig 19/20 %), Entwurfsplanung (Lph. 3, anteilig 24,5/25 %) und Genehmigungsplanung (Lph. 4); Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit HOAI Anlage 13.1 und den Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
B) Der Umfang der zu erbringenden Ingenieurleistungen: Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Die zu erbringende Gesamtleistung wird in die folgenden Teilobjekte untergliedert:
— Teilobjekt 1 (TO 1): Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld (=Verlegung B95),
— Teilobjekt 2.1 (TO 2.1): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (alt),
— Teilobjekt 2.2 (TO 2.2): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (neu).
Das 2. Teilobjekt stellt einen Streckenabschnitt des Vorhabens „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ dar und ist hinsichtlich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunktgestaltung zu überarbeiten. Dieser Abschnitt wird südlich durch das nordwestliche Widerlager von BW 2 (Ingenieurleistungen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) und nördlich durch den NK 5343 009, Stat. 0+469 bzw. der ebenfalls zu planenden OU Wiesa/Schönfeld begrenzt.
Da die Maßnahme Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld später realisiert wird als das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, ist der zweite Streckenabschnitt (Teilobjekt 2) bauablaufbedingt differenziert zu betrachten:
— TO 2.1 Zwischenzustand (ZWZ): nördl. Anschluss an B95 – alt:
Bei der Knotenpunktgestaltung sind die nordwestlich vom Widerlager BW 2 befindlichen Verkehrsanlagen richtlinienkonform an die gegenwärtig vorhandene B95 (Zwischenzustand) anzuschließen.
— TO 2.2 Endzustand (EZ): nördl. Anschluss an B95 – neu (= Teilobjekt 1):
Bei der Knotenpunktgestaltung sind die im Zuge der Realisierung der OU Wiesa/Schönfeld zusätzlich geplanten bzw. umgeplanten Verkehrsanlagen (Endzustand) zu berücksichtigen.
Somit wird für das 2. Teilobjekt infolge der zeitlichen Zergliederung der Maßnahmenrealisierung ein Umbau erforderlich. Die Gestaltung der Knotenpunkte sollte so erfolgen, dass der Umbauaufwand mit Ausführung der OU Wiesa/Schönfeld auf ein notwendiges Maß beschränkt wird. Weitere Angaben gemäß Leistungsbeschreibungen Objektplanung Verkehrsanlagen.
C) Leistungszeitraum: voraussichtlich ab 01/2019.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“ZK 2.1: auftragsbezogene Qualifikation des Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreters für die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,0 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ZK 2.2: projektspezifische Darstellung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,0 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“ZK 2.3: Maßnahmen zur Sicherstellung der zeitlichen Vorgaben zum Projektablauf des Auftraggebers”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,0 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ZK 2.4: Vollständigkeit der Angebotsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,0 %
Kostenkriterium (Name): ZK 1.1: Honorar/Preis — Grund- und Besondere Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 30,0 %
Kostenkriterium (Name): ZK 1.2: Honorar/Preis — Nebenkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 5,0 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Zusätzliche Informationen:
“Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien (ZK) sind unter Pkt. VI.3) dieser Bekanntmachung und ausführlich in den Vergabeunterlagen in der Anlage...”
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien (ZK) sind unter Pkt. VI.3) dieser Bekanntmachung und ausführlich in den Vergabeunterlagen in der Anlage Übersicht über die Zuschlagskriterien zu finden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften (BG) ist von jedem Mitglied eine separate Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Im Falle der Bindung eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften (BG) ist von jedem Mitglied eine separate Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Im Falle der Bindung eines Unterauftragnehmers (UAN), ist vom UAN für den vorgesehenen Leistungsbereich (LB) eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Eignungskriterium (EK) 1: Es ist vom Bieter (bei BG von allen Mitgliedern) und von jedem UAN, unterschrieben durch den Bevollmächtigten, in der Eigenerklärung zur Eignung (ggf. gesondert in einer separaten Anlage) anzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) Nr. 1 GWB sowie nach § 124 (1) Nr. 2 GWB vorliegen.
EK 2: Es ist vom Bieter (bei BG von allen Mitgliedern) und von jedem UAN, unterschrieben durch den Bevollmächtigten, in der Anlage zur Eigenerklärung eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 (1) Nr. 1, 3 – 9 GWB vorliegen.
EK 3: Es ist in der Anlage zur Eigenerklärung eine Erklärung der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung nach § 43 (1) VgV i. V. m. § 44 (1) und (2) VgV sowie zum Besitz der Berufsqualifikation nach § 75 (2) bzw. (3) VgV vom Bieter (bei BG von allen Mitgliedern) abzugeben.
EK 4: Im Falle der Bindung eines UANs, ist zur Sicherung des Wettbewerbs bzw. zur Verhinderung von Absprachen zu gewährleisten, dass der UAN keine Einsicht in die Preisgestaltung des Bieters/der BG erlangt. Dies ist durch die Vorlage einer entsprechenden Erklärung in der Anlage zur Eigenerklärung zu bestätigen.
EK 5: Im Falle der Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, ist dem Angebot das ausgefüllte Formular HVA F-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft beizulegen. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern der BG durch die entsprechenden Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
EK 6 (§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Teil des Auftrages, der unter Umständen an UAN vom Bieter bzw. BG vergeben werden soll. Beabsichtigt der Bieter/die BG einen Unterauftrag zu erteilen oder sich der Eignungsleihe zu bedienen, sind dem Angebot die entsprechenden HVA F-StB Formulare mit Angaben zu den Auftragsteilen beizulegen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Verpflichtungserklärungen einzureichen.
EK 7: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung — geforderte Mindeststandards zum EK 7: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Bieters (bei BG von allen Mitgliedern) mit den folgenden Deckungssummen und Anforderungen, gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV: Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR. Es ist zusätzlich der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei vorliegender Unterdeckung der bestehenden Versicherungsleistungen ist zusätzlich die Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen und Anforderungen erhöht wird, zu erbringen. Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“EK 8 (§ 45 (4) Nr. 4 VgV): Gesamtumsatz (netto) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre” Bedingungen für die Teilnahme
“EK 8: Gesamtumsatz des Bieters (bei BG von jedem Mitglied) größer oder gleich 300 000 EUR (netto) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017).”
EK 8: Gesamtumsatz des Bieters (bei BG von jedem Mitglied) größer oder gleich 300 000 EUR (netto) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“EK 9 (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
EK 10 (§ 46 (3) Nr. 8...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EK 9 (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
EK 10 (§ 46 (3) Nr. 8 VgV):
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens mit objektbezogener Eignung im vorgesehenen LB in den letzten 3 Jahren sowie aktuell für 2018.
EK 11 (§ 46 (3) Nr. 9 VgV):
Ausstattung, die für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung steht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“EK 9: für den vorgesehenen LB des Bieters (bei BG von den entsprechenden Mitgliedern) und der UAN ist eine Referenzliste über Leistungen der: Objektplanung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
EK 9: für den vorgesehenen LB des Bieters (bei BG von den entsprechenden Mitgliedern) und der UAN ist eine Referenzliste über Leistungen der: Objektplanung (OP) Verkehrsanlagen (VA) Lph. 2 bis 4 vorzulegen.
Folgende Angaben zu den Referenzen (Ref.) EK 9 sind erforderlich: Straßenklasse, Projektbezeichnung, Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer, Baukosten, Bearbeitungszeitraum (im vorgesehenen LB), Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens, Baulänge.
Für EK 9 werden nur Ref. bewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landesstraßen (BAB/B-/S-/L-Str.); Leistungserbringung (im vorgesehenen LB) in den Jahren 2013 bis 08/2018; Neubau oder grundhafter Ausbau einer Straßenverkehrsanlage; von mindestens 500 m Baulänge.
Mindestanzahl Ref. EK 9: je benannter Leistungsphase 2 Ref., davon mindestens 1 Ref. mit Baukosten (netto) der Verkehrsanlagen von 3 Mio. EUR oder mehr.
EK 10: Angaben zum Personalbestand in den letzten 3 Jahren (2015 – 2017) sowie aktuell für 2018 mit objektbezogener (objektb.) Eignung (Eig.) für den vorgesehenen LB des Bieters (bei BG von den entsprechenden Mitgliedern) und der UAN: Mindestanzahl der jahresdurchschnittlich angestellten Mitarbeiter (MA) für: OP VA Lph. 2 bis 4: 3 MA.
EK 11: Angaben über die verwendete Software und den Datenaustausch über die der Bieter (bei BG von den entsprechenden Mitgliedern) und die UAN für die Ausführung des Auftrages im vorgesehenen LB verfügen. Software: Planungssoftware (CARD/1-kompatibel); Microsoft Office (Word, Excel, Outlook) oder 100 % kompatibel; Datenaustausch: dxf, dwg, PDF (Version 1.4). Der Bieter/Die BG bestätigt, dass die Planungsdaten in der jeweiligen Projektphase im Datenübergabeformat gem. Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) übergeben werden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 (2) und (3) VgV
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-04
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt gem. HVA F-StB Teil 2.3. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung NICHT zugelassen. Den Bietern darf über die...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Angebotsöffnung erfolgt gem. HVA F-StB Teil 2.3. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung NICHT zugelassen. Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden.
“a) Die Angebote sind mit den geforderten Angaben (Ang.), Erklärungen (Erkl.) und Nachweisen (Nachw.) zwingend innerhalb der Angebotsfrist schriftlich, in...”
a) Die Angebote sind mit den geforderten Angaben (Ang.), Erklärungen (Erkl.) und Nachweisen (Nachw.) zwingend innerhalb der Angebotsfrist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung, bei der LISt GmbH einzureichen. Es gilt der Posteingangsstempel mit Zeitvermerk.
b) Die in Pkt. II.2.5) und Pkt. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Ang., Erkl. und Nachw. sind vom Bieter (bei BG von allen Mitgliedern) und ggf. der UAN in der gem. Angebotsschreiben aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Das Angebot, inkl. der darin benannten erforderlichen Anlagen (Anl.), ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es wird für diese Ausschreibung eine Anl. zur Eigenerklärung (EE) bereitgestellt, deren Verwendung empfohlen wird. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Wertbare Ref. müssen an vergleichbaren Projekten in vergleichbaren Leistungsbildern und -phasen erbracht worden sein. Die jeweiligen detaillierten Anforderungen sind in den einzelnen Fragestellungen in der Anl. zur EE formuliert.
c) Die Darstellung der abgeforderten Ang., Erkl., Nachw. und Ref. zu Pkt. II.2.5), III.1.1), III.1.2) und III.1.3) beziehen sich konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer.
d) Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 56 (2) VgV insofern Gebrauch, dass nur fehlende unternehmens- oder leistungsbezogene Unterlagen (U) (Erkl./Nachw.) vom Bieter/BG/UAN nachgefordert werden. Unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- oder leistungsbezogene Ang. in vorliegenden U werden ausdrücklich nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Auch nach Nachforderung nicht vorliegende geforderte Erkl. oder Nachw., gemäß Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung, führen zum Ausschluss. Gemäß § 56 (3) VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen U, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
e) Die Bieter/BG, welche die Bedingungen unter Pkt. II.2.5), III.1.1), III.1.2), III.1.3) und VI.3) nicht erfüllen oder in mindestens einem Kriterium die veröffentlichten Mindeststandards (MSt) nicht erfüllen, werden im Zuge der Angebotsprüfung ausgeschlossen.
f) Der Bieter/die BG ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten UAN den MSt für die übernommenen Leistungen genügen.
g) Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend.
Zusätzliche Informationen zu den Zuschlagskriterien (ZK):
ZK 2.1: Der Bieter/die BG hat die fachliche Qualifikation (mit Nachw. des entsprechenden fachl. Ausbildungsabschlusses Dipl.-Ing. oder gleichwertig) sowie die Berufserfahrung des vorgesehenen Personals im Tätigkeitsbereich der Lph. 2 bis 4 OP VA für den Neubau oder grundhaften Ausbau einer Straßenverkehrsanlage an BAB, B-/S-/L-Straßen mittels vergleichbarer Referenzprojekte nachzuweisen.
ZK 2.2: Der Bieter/jedes BG-Mitglied hat seine projektspezifischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu erläutern, die insb. Ang. zu geeigneten Managementinstrumenten, zur BIM-Koordination, zur Fortbildung des Personals, zur Projekthierarchie sowie zu den Projektrisiken beinhalten.
ZK 2.3: Der Bieter/jedes BG-Mitglied hat seine Maßnahmen zur Sicherstellung der zeitlichen Vorgaben zum Projektablauf des Auftraggebers zu erläutern. Insb. sind Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Planungstermine, die Berücksichtigung von etwaig auftretenden unvorhergesehenen Ereignissen und Engpässen sowie die Reaktion bei SOLL/IST-Abweichungen darzustellen.
Ausführliche Informationen zu den MSt sind den Vergabeunterlagen (siehe: Übersicht ZK für die Angebotswertung) zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit ggü. dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit ggü. zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH”
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Postort: Hainichen
Postleitzahl: 09661
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 37207832190📞
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de📧
Fax: +49 3514511784120 📠
URL: www.list.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 142-324905 (2018-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Frau Ebner
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“B 95 Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld – Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1-4 und Besondere Leistungen
010171-01-I03-01”
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld.
Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa
Landkreis Erzgebirgskreis, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2, anteilig 19/20 %), Entwurfsplanung (Lph. 3, anteilig 24,5/25 %)...”
Beschreibung der Beschaffung
A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2, anteilig 19/20 %), Entwurfsplanung (Lph. 3, anteilig 24,5/25 %) und Genehmigungsplanung (Lph. 4); Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit HOAI Anlage 13.1 und den Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
B) Der Umfang der zu erbringenden Ingenieurleistungen: Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Die zu erbringende Gesamtleistung wird in die folgenden Teilobjekte untergliedert:
— Teilobjekt 1 (TO 1): Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld (=Verlegung B95),
— Teilobjekt 2.1 (TO 2.1): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (alt),
— Teilobjekt 2.2 (TO 2.2): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (neu).
Das 2. Teilobjekt stellt einen Streckenabschnitt des Vorhabens „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ dar und ist hinsichtlich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunktgestaltung zu überarbeiten. Dieser Abschnitt wird südlich durch das nordwestliche Widerlager von BW 2 (Ingenieurleistungen sind nicht Bestandteil dieser
Ausschreibung) und nördlich durch den NK 5343 009, Stat. 0+469 bzw. der ebenfalls zu planenden OU Wiesa/Schönfeld begrenzt. Da die Maßnahme Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld später realisiert wird als das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, ist der zweite Streckenabschnitt (Teilobjekt 2) bauablaufbedingt differenziert zu betrachten:
— TO 2.1 Zwischenzustand (ZWZ): nördl. Anschluss an B95 – alt: Bei der Knotenpunktgestaltung sind die nordwestlich vom Widerlager BW 2 befindlichen Verkehrsanlagen richtlinienkonform an die gegenwärtig vorhandene B95 (Zwischenzustand) anzuschließen,
— TO 2.2 Endzustand (EZ): nördl. Anschluss an B95 – neu (= Teilobjekt 1): Bei der Knotenpunktgestaltung sind die im Zuge der Realisierung der OU Wiesa/Schönfeld zusätzlich geplanten bzw. umgeplanten Verkehrsanlagen (Endzustand) zu berücksichtigen.
Somit wird für das 2. Teilobjekt infolge der zeitlichen Zergliederung der Maßnahmenrealisierung ein Umbau erforderlich. Die Gestaltung der Knotenpunkte sollte so erfolgen, dass der Umbauaufwand mit Ausführung der OU Wiesa/Schönfeld auf ein notwendiges Maß beschränkt wird.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 142-324905
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“B 95 Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld – Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1-4 und Besondere Leistungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VIC Planen und Beraten GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dresden@vic-gmbh.de📧
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Quelle: OJS 2019/S 018-039037 (2019-01-23)