Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld.
Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km.
A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2, anteilig 19/20 %), Entwurfsplanung (Lph. 3, anteilig 24,5/25 %) und Genehmigungsplanung (Lph. 4); Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit HOAI Anlage 13.1 und den Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
B) Der Umfang der zu erbringenden Ingenieurleistungen: Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Die zu erbringende Gesamtleistung wird in die folgenden Teilobjekte untergliedert:
— Teilobjekt 1 (TO 1): Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld (=Verlegung B95),
— Teilobjekt 2.1 (TO 2.1): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (alt),
— Teilobjekt 2.2 (TO 2.2): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (neu).
Das 2. Teilobjekt stellt einen Streckenabschnitt des Vorhabens „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ dar und ist hinsichtlich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunktgestaltung zu überarbeiten. Dieser Abschnitt wird südlich durch das nordwestliche Widerlager von BW 2 (Ingenieurleistungen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) und nördlich durch den NK 5343 009, Stat. 0+469 bzw. der ebenfalls zu planenden OU Wiesa/Schönfeld begrenzt. Da die Maßnahme Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld später realisiert wird als das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, ist der zweite Streckenabschnitt (Teilobjekt 2) bauablaufbedingt differenziert zu betrachten:
— TO 2.1 Zwischenzustand (ZWZ): nördl. Anschluss an B95 – alt: Bei der Knotenpunktgestaltung sind die nordwestlich vom Widerlager BW 2 befindlichen Verkehrsanlagen richtlinienkonform an die gegenwärtig vorhandene B95 (Zwischenzustand) anzuschließen,
— TO 2.2 Endzustand (EZ): nördl. Anschluss an B95 – neu (= Teilobjekt 1): Bei der Knotenpunktgestaltung sind die im Zuge der Realisierung der OU Wiesa/Schönfeld zusätzlich geplanten bzw. umgeplanten Verkehrsanlagen (Endzustand) zu berücksichtigen.
Somit wird für das 2. Teilobjekt infolge der zeitlichen Zergliederung der Maßnahmenrealisierung ein Umbau erforderlich. Die Gestaltung der Knotenpunkte sollte so erfolgen, dass der Umbauaufwand mit Ausführung der OU Wiesa/Schönfeld auf ein notwendiges Maß beschränkt wird.