Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld. Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km. Nähere Erläuterungen: siehe Pkt. II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: 010171-01-I03-01
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld.
Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km. Nähere Erläuterungen: siehe Pkt. II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld.
Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km. Nähere Erläuterungen: siehe Pkt. II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Postleitzahl: 09661
Postort: Hainichen
Kontakt
Internetadresse: http://www.list.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de📧
Telefon: +49 37207832190📞
Fax: +49 3514511784120 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien (ZK) sind unter Pkt. VI.3) dieser Bekanntmachung und ausführlich in den Vergabeunterlagen in der Anlage Übersicht über die Zuschlagskriterien zu finden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld.
Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld.
Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km. Nähere Erläuterungen: siehe Pkt. II.2.4) dieser Bekanntmachung.
A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2, anteilig 19/20 %), Entwurfsplanung (Lph. 3, anteilig 24,5/25 %) und Genehmigungsplanung (Lph. 4); Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit HOAI Anlage 13.1 und den Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2, anteilig 19/20 %), Entwurfsplanung (Lph. 3, anteilig 24,5/25 %) und Genehmigungsplanung (Lph. 4); Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit HOAI Anlage 13.1 und den Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
B) Der Umfang der zu erbringenden Ingenieurleistungen: Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Die zu erbringende Gesamtleistung wird in die folgenden Teilobjekte untergliedert:
— Teilobjekt 2.1 (TO 2.1): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (alt),
— Teilobjekt 2.2 (TO 2.2): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (neu).
Das 2. Teilobjekt stellt einen Streckenabschnitt des Vorhabens „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ dar und ist hinsichtlich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunktgestaltung zu überarbeiten. Dieser Abschnitt wird südlich durch das nordwestliche Widerlager von BW 2 (Ingenieurleistungen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) und nördlich durch den NK 5343 009, Stat. 0+469 bzw. der ebenfalls zu planenden OU Wiesa/Schönfeld begrenzt.
Das 2. Teilobjekt stellt einen Streckenabschnitt des Vorhabens „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ dar und ist hinsichtlich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunktgestaltung zu überarbeiten. Dieser Abschnitt wird südlich durch das nordwestliche Widerlager von BW 2 (Ingenieurleistungen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) und nördlich durch den NK 5343 009, Stat. 0+469 bzw. der ebenfalls zu planenden OU Wiesa/Schönfeld begrenzt.
Da die Maßnahme Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld später realisiert wird als das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, ist der zweite Streckenabschnitt (Teilobjekt 2) bauablaufbedingt differenziert zu betrachten:
— TO 2.1 Zwischenzustand (ZWZ): nördl. Anschluss an B95 – alt:
Bei der Knotenpunktgestaltung sind die nordwestlich vom Widerlager BW 2 befindlichen Verkehrsanlagen richtlinienkonform an die gegenwärtig vorhandene B95 (Zwischenzustand) anzuschließen.
— TO 2.2 Endzustand (EZ): nördl. Anschluss an B95 – neu (= Teilobjekt 1):
Bei der Knotenpunktgestaltung sind die im Zuge der Realisierung der OU Wiesa/Schönfeld zusätzlich geplanten bzw. umgeplanten Verkehrsanlagen (Endzustand) zu berücksichtigen.
Somit wird für das 2. Teilobjekt infolge der zeitlichen Zergliederung der Maßnahmenrealisierung ein Umbau erforderlich. Die Gestaltung der Knotenpunkte sollte so erfolgen, dass der Umbauaufwand mit Ausführung der OU Wiesa/Schönfeld auf ein notwendiges Maß beschränkt wird. Weitere Angaben gemäß Leistungsbeschreibungen Objektplanung Verkehrsanlagen.
Somit wird für das 2. Teilobjekt infolge der zeitlichen Zergliederung der Maßnahmenrealisierung ein Umbau erforderlich. Die Gestaltung der Knotenpunkte sollte so erfolgen, dass der Umbauaufwand mit Ausführung der OU Wiesa/Schönfeld auf ein notwendiges Maß beschränkt wird. Weitere Angaben gemäß Leistungsbeschreibungen Objektplanung Verkehrsanlagen.
C) Leistungszeitraum: voraussichtlich ab 01/2019.
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien (ZK) sind unter Pkt. VI.3) dieser Bekanntmachung und ausführlich in den Vergabeunterlagen in der Anlage Übersicht über die Zuschlagskriterien zu finden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa, Landkreis Erzgebirgskreis, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften (BG) ist von jedem Mitglied eine separate Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Im Falle der Bindung eines Unterauftragnehmers (UAN), ist vom UAN für den vorgesehenen Leistungsbereich (LB) eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften (BG) ist von jedem Mitglied eine separate Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Im Falle der Bindung eines Unterauftragnehmers (UAN), ist vom UAN für den vorgesehenen Leistungsbereich (LB) eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Eignungskriterium (EK) 1: Es ist vom Bieter (bei BG von allen Mitgliedern) und von jedem UAN, unterschrieben durch den Bevollmächtigten, in der Eigenerklärung zur Eignung (ggf. gesondert in einer separaten Anlage) anzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) Nr. 1 GWB sowie nach § 124 (1) Nr. 2 GWB vorliegen.
Eignungskriterium (EK) 1: Es ist vom Bieter (bei BG von allen Mitgliedern) und von jedem UAN, unterschrieben durch den Bevollmächtigten, in der Eigenerklärung zur Eignung (ggf. gesondert in einer separaten Anlage) anzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) Nr. 1 GWB sowie nach § 124 (1) Nr. 2 GWB vorliegen.
EK 2: Es ist vom Bieter (bei BG von allen Mitgliedern) und von jedem UAN, unterschrieben durch den Bevollmächtigten, in der Anlage zur Eigenerklärung eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 (1) Nr. 1, 3 – 9 GWB vorliegen.
EK 3: Es ist in der Anlage zur Eigenerklärung eine Erklärung der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung nach § 43 (1) VgV i. V. m. § 44 (1) und (2) VgV sowie zum Besitz der Berufsqualifikation nach § 75 (2) bzw. (3) VgV vom Bieter (bei BG von allen Mitgliedern) abzugeben.
EK 3: Es ist in der Anlage zur Eigenerklärung eine Erklärung der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung nach § 43 (1) VgV i. V. m. § 44 (1) und (2) VgV sowie zum Besitz der Berufsqualifikation nach § 75 (2) bzw. (3) VgV vom Bieter (bei BG von allen Mitgliedern) abzugeben.
EK 4: Im Falle der Bindung eines UANs, ist zur Sicherung des Wettbewerbs bzw. zur Verhinderung von Absprachen zu gewährleisten, dass der UAN keine Einsicht in die Preisgestaltung des Bieters/der BG erlangt. Dies ist durch die Vorlage einer entsprechenden Erklärung in der Anlage zur Eigenerklärung zu bestätigen.
EK 4: Im Falle der Bindung eines UANs, ist zur Sicherung des Wettbewerbs bzw. zur Verhinderung von Absprachen zu gewährleisten, dass der UAN keine Einsicht in die Preisgestaltung des Bieters/der BG erlangt. Dies ist durch die Vorlage einer entsprechenden Erklärung in der Anlage zur Eigenerklärung zu bestätigen.
EK 5: Im Falle der Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, ist dem Angebot das ausgefüllte Formular HVA F-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft beizulegen. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern der BG durch die entsprechenden Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
EK 5: Im Falle der Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, ist dem Angebot das ausgefüllte Formular HVA F-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft beizulegen. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern der BG durch die entsprechenden Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
EK 6 (§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Teil des Auftrages, der unter Umständen an UAN vom Bieter bzw. BG vergeben werden soll. Beabsichtigt der Bieter/die BG einen Unterauftrag zu erteilen oder sich der Eignungsleihe zu bedienen, sind dem Angebot die entsprechenden HVA F-StB Formulare mit Angaben zu den Auftragsteilen beizulegen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Verpflichtungserklärungen einzureichen.
EK 6 (§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Teil des Auftrages, der unter Umständen an UAN vom Bieter bzw. BG vergeben werden soll. Beabsichtigt der Bieter/die BG einen Unterauftrag zu erteilen oder sich der Eignungsleihe zu bedienen, sind dem Angebot die entsprechenden HVA F-StB Formulare mit Angaben zu den Auftragsteilen beizulegen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Verpflichtungserklärungen einzureichen.
EK 7: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung — geforderte Mindeststandards zum EK 7: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Bieters (bei BG von allen Mitgliedern) mit den folgenden Deckungssummen und Anforderungen, gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV: Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR. Es ist zusätzlich der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei vorliegender Unterdeckung der bestehenden Versicherungsleistungen ist zusätzlich die Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen und Anforderungen erhöht wird, zu erbringen. Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
EK 7: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung — geforderte Mindeststandards zum EK 7: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Bieters (bei BG von allen Mitgliedern) mit den folgenden Deckungssummen und Anforderungen, gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV: Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR. Es ist zusätzlich der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei vorliegender Unterdeckung der bestehenden Versicherungsleistungen ist zusätzlich die Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen und Anforderungen erhöht wird, zu erbringen. Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
EK 8 (§ 45 (4) Nr. 4 VgV): Gesamtumsatz (netto) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mindeststandards:
EK 8: Gesamtumsatz des Bieters (bei BG von jedem Mitglied) größer oder gleich 300 000 EUR (netto) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
EK 9 (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
EK 10 (§ 46 (3) Nr. 8 VgV):
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens mit objektbezogener Eignung im vorgesehenen LB in den letzten 3 Jahren sowie aktuell für 2018.
EK 11 (§ 46 (3) Nr. 9 VgV):
Ausstattung, die für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung steht.
Mindeststandards:
EK 9: für den vorgesehenen LB des Bieters (bei BG von den entsprechenden Mitgliedern) und der UAN ist eine Referenzliste über Leistungen der: Objektplanung (OP) Verkehrsanlagen (VA) Lph. 2 bis 4 vorzulegen.
Folgende Angaben zu den Referenzen (Ref.) EK 9 sind erforderlich: Straßenklasse, Projektbezeichnung, Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer, Baukosten, Bearbeitungszeitraum (im vorgesehenen LB), Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens, Baulänge.
Folgende Angaben zu den Referenzen (Ref.) EK 9 sind erforderlich: Straßenklasse, Projektbezeichnung, Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer, Baukosten, Bearbeitungszeitraum (im vorgesehenen LB), Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens, Baulänge.
Für EK 9 werden nur Ref. bewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landesstraßen (BAB/B-/S-/L-Str.); Leistungserbringung (im vorgesehenen LB) in den Jahren 2013 bis 08/2018; Neubau oder grundhafter Ausbau einer Straßenverkehrsanlage; von mindestens 500 m Baulänge.
Für EK 9 werden nur Ref. bewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landesstraßen (BAB/B-/S-/L-Str.); Leistungserbringung (im vorgesehenen LB) in den Jahren 2013 bis 08/2018; Neubau oder grundhafter Ausbau einer Straßenverkehrsanlage; von mindestens 500 m Baulänge.
Mindestanzahl Ref. EK 9: je benannter Leistungsphase 2 Ref., davon mindestens 1 Ref. mit Baukosten (netto) der Verkehrsanlagen von 3 Mio. EUR oder mehr.
EK 10: Angaben zum Personalbestand in den letzten 3 Jahren (2015 – 2017) sowie aktuell für 2018 mit objektbezogener (objektb.) Eignung (Eig.) für den vorgesehenen LB des Bieters (bei BG von den entsprechenden Mitgliedern) und der UAN: Mindestanzahl der jahresdurchschnittlich angestellten Mitarbeiter (MA) für: OP VA Lph. 2 bis 4: 3 MA.
EK 10: Angaben zum Personalbestand in den letzten 3 Jahren (2015 – 2017) sowie aktuell für 2018 mit objektbezogener (objektb.) Eignung (Eig.) für den vorgesehenen LB des Bieters (bei BG von den entsprechenden Mitgliedern) und der UAN: Mindestanzahl der jahresdurchschnittlich angestellten Mitarbeiter (MA) für: OP VA Lph. 2 bis 4: 3 MA.
EK 11: Angaben über die verwendete Software und den Datenaustausch über die der Bieter (bei BG von den entsprechenden Mitgliedern) und die UAN für die Ausführung des Auftrages im vorgesehenen LB verfügen. Software: Planungssoftware (CARD/1-kompatibel); Microsoft Office (Word, Excel, Outlook) oder 100 % kompatibel; Datenaustausch: dxf, dwg, PDF (Version 1.4). Der Bieter/Die BG bestätigt, dass die Planungsdaten in der jeweiligen Projektphase im Datenübergabeformat gem. Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) übergeben werden.
EK 11: Angaben über die verwendete Software und den Datenaustausch über die der Bieter (bei BG von den entsprechenden Mitgliedern) und die UAN für die Ausführung des Auftrages im vorgesehenen LB verfügen. Software: Planungssoftware (CARD/1-kompatibel); Microsoft Office (Word, Excel, Outlook) oder 100 % kompatibel; Datenaustausch: dxf, dwg, PDF (Version 1.4). Der Bieter/Die BG bestätigt, dass die Planungsdaten in der jeweiligen Projektphase im Datenübergabeformat gem. Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) übergeben werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 (2) und (3) VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung erfolgt gem. HVA F-StB Teil 2.3. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung NICHT zugelassen. Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ZK 2.1: auftragsbezogene Qualifikation des Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreters für die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,0 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ZK 2.2: projektspezifische Darstellung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,0 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ZK 2.3: Maßnahmen zur Sicherstellung der zeitlichen Vorgaben zum Projektablauf des Auftraggebers
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,0 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ZK 2.4: Vollständigkeit der Angebotsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,0 %
Kostenkriterium (Name): ZK 1.1: Honorar/Preis — Grund- und Besondere Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 30,0 %
Kostenkriterium (Name): ZK 1.2: Honorar/Preis — Nebenkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 5,0 %
a) Die Angebote sind mit den geforderten Angaben (Ang.), Erklärungen (Erkl.) und Nachweisen (Nachw.) zwingend innerhalb der Angebotsfrist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung, bei der LISt GmbH einzureichen. Es gilt der Posteingangsstempel mit Zeitvermerk.
a) Die Angebote sind mit den geforderten Angaben (Ang.), Erklärungen (Erkl.) und Nachweisen (Nachw.) zwingend innerhalb der Angebotsfrist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung, bei der LISt GmbH einzureichen. Es gilt der Posteingangsstempel mit Zeitvermerk.
b) Die in Pkt. II.2.5) und Pkt. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Ang., Erkl. und Nachw. sind vom Bieter (bei BG von allen Mitgliedern) und ggf. der UAN in der gem. Angebotsschreiben aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Das Angebot, inkl. der darin benannten erforderlichen Anlagen (Anl.), ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es wird für diese Ausschreibung eine Anl. zur Eigenerklärung (EE) bereitgestellt, deren Verwendung empfohlen wird. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Wertbare Ref. müssen an vergleichbaren Projekten in vergleichbaren Leistungsbildern und -phasen erbracht worden sein. Die jeweiligen detaillierten Anforderungen sind in den einzelnen Fragestellungen in der Anl. zur EE formuliert.
b) Die in Pkt. II.2.5) und Pkt. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Ang., Erkl. und Nachw. sind vom Bieter (bei BG von allen Mitgliedern) und ggf. der UAN in der gem. Angebotsschreiben aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Das Angebot, inkl. der darin benannten erforderlichen Anlagen (Anl.), ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es wird für diese Ausschreibung eine Anl. zur Eigenerklärung (EE) bereitgestellt, deren Verwendung empfohlen wird. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Wertbare Ref. müssen an vergleichbaren Projekten in vergleichbaren Leistungsbildern und -phasen erbracht worden sein. Die jeweiligen detaillierten Anforderungen sind in den einzelnen Fragestellungen in der Anl. zur EE formuliert.
c) Die Darstellung der abgeforderten Ang., Erkl., Nachw. und Ref. zu Pkt. II.2.5), III.1.1), III.1.2) und III.1.3) beziehen sich konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer.
d) Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 56 (2) VgV insofern Gebrauch, dass nur fehlende unternehmens- oder leistungsbezogene Unterlagen (U) (Erkl./Nachw.) vom Bieter/BG/UAN nachgefordert werden. Unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- oder leistungsbezogene Ang. in vorliegenden U werden ausdrücklich nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Auch nach Nachforderung nicht vorliegende geforderte Erkl. oder Nachw., gemäß Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung, führen zum Ausschluss. Gemäß § 56 (3) VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen U, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
d) Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 56 (2) VgV insofern Gebrauch, dass nur fehlende unternehmens- oder leistungsbezogene Unterlagen (U) (Erkl./Nachw.) vom Bieter/BG/UAN nachgefordert werden. Unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- oder leistungsbezogene Ang. in vorliegenden U werden ausdrücklich nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Auch nach Nachforderung nicht vorliegende geforderte Erkl. oder Nachw., gemäß Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung, führen zum Ausschluss. Gemäß § 56 (3) VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen U, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
e) Die Bieter/BG, welche die Bedingungen unter Pkt. II.2.5), III.1.1), III.1.2), III.1.3) und VI.3) nicht erfüllen oder in mindestens einem Kriterium die veröffentlichten Mindeststandards (MSt) nicht erfüllen, werden im Zuge der Angebotsprüfung ausgeschlossen.
e) Die Bieter/BG, welche die Bedingungen unter Pkt. II.2.5), III.1.1), III.1.2), III.1.3) und VI.3) nicht erfüllen oder in mindestens einem Kriterium die veröffentlichten Mindeststandards (MSt) nicht erfüllen, werden im Zuge der Angebotsprüfung ausgeschlossen.
f) Der Bieter/die BG ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten UAN den MSt für die übernommenen Leistungen genügen.
g) Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend.
Zusätzliche Informationen zu den Zuschlagskriterien (ZK):
ZK 2.1: Der Bieter/die BG hat die fachliche Qualifikation (mit Nachw. des entsprechenden fachl. Ausbildungsabschlusses Dipl.-Ing. oder gleichwertig) sowie die Berufserfahrung des vorgesehenen Personals im Tätigkeitsbereich der Lph. 2 bis 4 OP VA für den Neubau oder grundhaften Ausbau einer Straßenverkehrsanlage an BAB, B-/S-/L-Straßen mittels vergleichbarer Referenzprojekte nachzuweisen.
ZK 2.1: Der Bieter/die BG hat die fachliche Qualifikation (mit Nachw. des entsprechenden fachl. Ausbildungsabschlusses Dipl.-Ing. oder gleichwertig) sowie die Berufserfahrung des vorgesehenen Personals im Tätigkeitsbereich der Lph. 2 bis 4 OP VA für den Neubau oder grundhaften Ausbau einer Straßenverkehrsanlage an BAB, B-/S-/L-Straßen mittels vergleichbarer Referenzprojekte nachzuweisen.
ZK 2.2: Der Bieter/jedes BG-Mitglied hat seine projektspezifischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu erläutern, die insb. Ang. zu geeigneten Managementinstrumenten, zur BIM-Koordination, zur Fortbildung des Personals, zur Projekthierarchie sowie zu den Projektrisiken beinhalten.
ZK 2.2: Der Bieter/jedes BG-Mitglied hat seine projektspezifischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu erläutern, die insb. Ang. zu geeigneten Managementinstrumenten, zur BIM-Koordination, zur Fortbildung des Personals, zur Projekthierarchie sowie zu den Projektrisiken beinhalten.
ZK 2.3: Der Bieter/jedes BG-Mitglied hat seine Maßnahmen zur Sicherstellung der zeitlichen Vorgaben zum Projektablauf des Auftraggebers zu erläutern. Insb. sind Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Planungstermine, die Berücksichtigung von etwaig auftretenden unvorhergesehenen Ereignissen und Engpässen sowie die Reaktion bei SOLL/IST-Abweichungen darzustellen.
ZK 2.3: Der Bieter/jedes BG-Mitglied hat seine Maßnahmen zur Sicherstellung der zeitlichen Vorgaben zum Projektablauf des Auftraggebers zu erläutern. Insb. sind Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Planungstermine, die Berücksichtigung von etwaig auftretenden unvorhergesehenen Ereignissen und Engpässen sowie die Reaktion bei SOLL/IST-Abweichungen darzustellen.
Ausführliche Informationen zu den MSt sind den Vergabeunterlagen (siehe: Übersicht ZK für die Angebotswertung) zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit ggü. dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit ggü. zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit ggü. dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit ggü. zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Postort: Hainichen
Postleitzahl: 09661
Telefon: +49 37207832190📞
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de📧
Fax: +49 3514511784120 📠
Internetadresse: www.list.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 142-324905 (2018-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld.
Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km.
Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld.
Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km.
Das 2. Teilobjekt stellt einen Streckenabschnitt des Vorhabens „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ dar und ist hinsichtlich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunktgestaltung zu überarbeiten. Dieser Abschnitt wird südlich durch das nordwestliche Widerlager von BW 2 (Ingenieurleistungen sind nicht Bestandteil dieser
Das 2. Teilobjekt stellt einen Streckenabschnitt des Vorhabens „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ dar und ist hinsichtlich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunktgestaltung zu überarbeiten. Dieser Abschnitt wird südlich durch das nordwestliche Widerlager von BW 2 (Ingenieurleistungen sind nicht Bestandteil dieser
Ausschreibung) und nördlich durch den NK 5343 009, Stat. 0+469 bzw. der ebenfalls zu planenden OU Wiesa/Schönfeld begrenzt. Da die Maßnahme Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld später realisiert wird als das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, ist der zweite Streckenabschnitt (Teilobjekt 2) bauablaufbedingt differenziert zu betrachten:
Ausschreibung) und nördlich durch den NK 5343 009, Stat. 0+469 bzw. der ebenfalls zu planenden OU Wiesa/Schönfeld begrenzt. Da die Maßnahme Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld später realisiert wird als das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, ist der zweite Streckenabschnitt (Teilobjekt 2) bauablaufbedingt differenziert zu betrachten:
— TO 2.1 Zwischenzustand (ZWZ): nördl. Anschluss an B95 – alt: Bei der Knotenpunktgestaltung sind die nordwestlich vom Widerlager BW 2 befindlichen Verkehrsanlagen richtlinienkonform an die gegenwärtig vorhandene B95 (Zwischenzustand) anzuschließen,
— TO 2.2 Endzustand (EZ): nördl. Anschluss an B95 – neu (= Teilobjekt 1): Bei der Knotenpunktgestaltung sind die im Zuge der Realisierung der OU Wiesa/Schönfeld zusätzlich geplanten bzw. umgeplanten Verkehrsanlagen (Endzustand) zu berücksichtigen.
Somit wird für das 2. Teilobjekt infolge der zeitlichen Zergliederung der Maßnahmenrealisierung ein Umbau erforderlich. Die Gestaltung der Knotenpunkte sollte so erfolgen, dass der Umbauaufwand mit Ausführung der OU Wiesa/Schönfeld auf ein notwendiges Maß beschränkt wird.
Somit wird für das 2. Teilobjekt infolge der zeitlichen Zergliederung der Maßnahmenrealisierung ein Umbau erforderlich. Die Gestaltung der Knotenpunkte sollte so erfolgen, dass der Umbauaufwand mit Ausführung der OU Wiesa/Schönfeld auf ein notwendiges Maß beschränkt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-23 📅
Name: VIC Planen und Beraten GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dresden@vic-gmbh.de📧
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Ebner
Quelle: OJS 2019/S 018-039037 (2019-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B 95 Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld
Referenznummer: 010171-01-I03-01
Kurze Beschreibung: Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1-4 und Besondere Leistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 010171-01-I03-01
Beschreibung der Beschaffung:
Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld.
Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km.
A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2, anteilig 19/20 %), Entwurfsplanung (Lph. 3, anteilig 24,5/25 %) und Genehmigungsplanung (Lph. 4); Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit HOAI Anlage 13.1 und den Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
B) Der Umfang der zu erbringenden Ingenieurleistungen: Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Die zu erbringende Gesamtleistung wird in die folgenden Teilobjekte untergliedert:
— Teilobjekt 1 (TO 1): Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld (=Verlegung B95),
— Teilobjekt 2.1 (TO 2.1): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (alt),
— Teilobjekt 2.2 (TO 2.2): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (neu).
Das 2. Teilobjekt stellt einen Streckenabschnitt des Vorhabens „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ dar und ist hinsichtlich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunktgestaltung zu überarbeiten. Dieser Abschnitt wird südlich durch das nordwestliche Widerlager von BW 2 (Ingenieurleistungen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) und nördlich durch den NK 5343 009, Stat. 0+469 bzw. der ebenfalls zu planenden OU Wiesa/Schönfeld begrenzt. Da die Maßnahme Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld später realisiert wird als das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, ist der zweite Streckenabschnitt (Teilobjekt 2) bauablaufbedingt differenziert zu betrachten:
— TO 2.1 Zwischenzustand (ZWZ): nördl. Anschluss an B95 – alt: Bei der Knotenpunktgestaltung sind die nordwestlich vom Widerlager BW 2 befindlichen Verkehrsanlagen richtlinienkonform an die gegenwärtig vorhandene B95 (Zwischenzustand) anzuschließen,
— TO 2.2 Endzustand (EZ): nördl. Anschluss an B95 – neu (= Teilobjekt 1): Bei der Knotenpunktgestaltung sind die im Zuge der Realisierung der OU Wiesa/Schönfeld zusätzlich geplanten bzw. umgeplanten Verkehrsanlagen (Endzustand) zu berücksichtigen.
Somit wird für das 2. Teilobjekt infolge der zeitlichen Zergliederung der Maßnahmenrealisierung ein Umbau erforderlich. Die Gestaltung der Knotenpunkte sollte so erfolgen, dass der Umbauaufwand mit Ausführung der OU Wiesa/Schönfeld auf ein notwendiges Maß beschränkt wird.
Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld.
Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km.
A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2, anteilig 19/20 %), Entwurfsplanung (Lph. 3, anteilig 24,5/25 %) und Genehmigungsplanung (Lph. 4); Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit HOAI Anlage 13.1 und den Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
B) Der Umfang der zu erbringenden Ingenieurleistungen: Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Die zu erbringende Gesamtleistung wird in die folgenden Teilobjekte untergliedert:
— Teilobjekt 1 (TO 1): Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld (=Verlegung B95),
— Teilobjekt 2.1 (TO 2.1): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (alt),
— Teilobjekt 2.2 (TO 2.2): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (neu).
Das 2. Teilobjekt stellt einen Streckenabschnitt des Vorhabens „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ dar und ist hinsichtlich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunktgestaltung zu überarbeiten. Dieser Abschnitt wird südlich durch das nordwestliche Widerlager von BW 2 (Ingenieurleistungen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) und nördlich durch den NK 5343 009, Stat. 0+469 bzw. der ebenfalls zu planenden OU Wiesa/Schönfeld begrenzt. Da die Maßnahme Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld später realisiert wird als das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, ist der zweite Streckenabschnitt (Teilobjekt 2) bauablaufbedingt differenziert zu betrachten:
— TO 2.1 Zwischenzustand (ZWZ): nördl. Anschluss an B95 – alt: Bei der Knotenpunktgestaltung sind die nordwestlich vom Widerlager BW 2 befindlichen Verkehrsanlagen richtlinienkonform an die gegenwärtig vorhandene B95 (Zwischenzustand) anzuschließen,
— TO 2.2 Endzustand (EZ): nördl. Anschluss an B95 – neu (= Teilobjekt 1): Bei der Knotenpunktgestaltung sind die im Zuge der Realisierung der OU Wiesa/Schönfeld zusätzlich geplanten bzw. umgeplanten Verkehrsanlagen (Endzustand) zu berücksichtigen.
Somit wird für das 2. Teilobjekt infolge der zeitlichen Zergliederung der Maßnahmenrealisierung ein Umbau erforderlich. Die Gestaltung der Knotenpunkte sollte so erfolgen, dass der Umbauaufwand mit Ausführung der OU Wiesa/Schönfeld auf ein notwendiges Maß beschränkt wird.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (Eintrag 0 EUR), um die geschäftlichen Interessen der Unternehmen zu wahren und den Wettbewerb nicht zu beeinträchtigen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Stadt: Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 010171-01-I03-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-23 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: TPA-0000
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VIC Planen und Beraten GmbH
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE 138 406 337
Postleitzahl: 01067
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@vic-gmbh.de📧
Telefon: 000📞
URL: www.lds.sachsen.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Nationale Registrierungsnummer: 140200
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Postleitzahl: 09661
Postort: Hainichen
Region: Mittelsachsen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de📧
Telefon: 000📞 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: LDS Referat 38
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit gegenüber dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit gegenüber zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit gegenüber dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit gegenüber zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die zusätzlichen Leistungen zur erneuten Überarbeitung der Knotenpunktvariante waren innerhalb der Vorplanung nicht vorhersehbar. Im Rahmen der Planung des Knotenpunktes KP B95/S260/S261 wurde 2020 eine Voruntersuchung zu Knotenpunktvarianten am südl. Bauende der OU Wiesa/Schönfeld fertiggestellt und an das LASuV übermittelt (Vorzugsvariante KP = Variante 2 auf Grundlage Variante 1 der OU). Der Streckenverlauf und die damit verbundene Knotenpunktgestaltung des KP B95/S260/S261 im unmittelbar angrenzenden Projekt "B95 Ausbau nördlich Annaberg" wurde am 11.07.2022 planfestgestellt. Damit besteht Baurecht für das Vorhaben, woraus sich neue Voraussetzung für die Gestaltung des Knotenpunktes KP B95/S260/S261 und den Anschluss an die zu planende OU Wiesa/Schönfeld ergeben. Vor diesem Hintergrund findet eine erneute Bewertung der vorliegenden Knotenpunktvarianten 1 und 4 statt.
Der Auftragnehmer hat Detailkenntnisse aus der bisherigen Bearbeitung und hat sich in das Untersuchungsgebiet eingearbeitet. Der Auftragnehmer ist für die Erbringung der angefragten Leistungen erfahren, leistungsfähig und fachlich qualifiziert. Des Weiteren sind für die angefragten Leistungen Grundlagen aus der bisherigen Bearbeitung notwendig, was bei einer erneuten Vergabe an einen Dritten zusätzliche Kosten für den Auftraggeber durch nochmalige Vergabe der gleichen Leistungen zur Folge hätte. Durch ein weiteres Ingenieurbüro entstünden zusätzliche Schnittstellen, was zu einem erhöhten Koordinationsaufwand und womöglich Informationsverlust führen würde. Auch planerisch macht ein weiterer AN keinen Sinn, da das IB VIC mit der OP VA Lph.1-4 beauftragt ist, die Leistungsphase 2 noch nicht abgeschlossen hat und zur Beendigung der 2. Lph. diese Nachtragsleistung notwendig ist.
Die Erhöhung des Preises beträgt 1 %.
Die zusätzlichen Leistungen zur erneuten Überarbeitung der Knotenpunktvariante waren innerhalb der Vorplanung nicht vorhersehbar. Im Rahmen der Planung des Knotenpunktes KP B95/S260/S261 wurde 2020 eine Voruntersuchung zu Knotenpunktvarianten am südl. Bauende der OU Wiesa/Schönfeld fertiggestellt und an das LASuV übermittelt (Vorzugsvariante KP = Variante 2 auf Grundlage Variante 1 der OU). Der Streckenverlauf und die damit verbundene Knotenpunktgestaltung des KP B95/S260/S261 im unmittelbar angrenzenden Projekt "B95 Ausbau nördlich Annaberg" wurde am 11.07.2022 planfestgestellt. Damit besteht Baurecht für das Vorhaben, woraus sich neue Voraussetzung für die Gestaltung des Knotenpunktes KP B95/S260/S261 und den Anschluss an die zu planende OU Wiesa/Schönfeld ergeben. Vor diesem Hintergrund findet eine erneute Bewertung der vorliegenden Knotenpunktvarianten 1 und 4 statt.
Der Auftragnehmer hat Detailkenntnisse aus der bisherigen Bearbeitung und hat sich in das Untersuchungsgebiet eingearbeitet. Der Auftragnehmer ist für die Erbringung der angefragten Leistungen erfahren, leistungsfähig und fachlich qualifiziert. Des Weiteren sind für die angefragten Leistungen Grundlagen aus der bisherigen Bearbeitung notwendig, was bei einer erneuten Vergabe an einen Dritten zusätzliche Kosten für den Auftraggeber durch nochmalige Vergabe der gleichen Leistungen zur Folge hätte. Durch ein weiteres Ingenieurbüro entstünden zusätzliche Schnittstellen, was zu einem erhöhten Koordinationsaufwand und womöglich Informationsverlust führen würde. Auch planerisch macht ein weiterer AN keinen Sinn, da das IB VIC mit der OP VA Lph.1-4 beauftragt ist, die Leistungsphase 2 noch nicht abgeschlossen hat und zur Beendigung der 2. Lph. diese Nachtragsleistung notwendig ist.
Die Erhöhung des Preises beträgt 1 %.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Das Vorhaben umfasst den etwa 2,7 km langen Neubau der B 95 Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Im Rahmen der Planung des südlichen Knotenpunktes B95/S260/S261 (TO2) wurde innerhalb eines Variantenvergleichs die Vorzugsvariante 2 ermittelt. Mit Planfeststellung der Anschlussplanung "B 95 Ausbau nördl. Annaberg" vom 11.07.2022 ergaben sich jedoch neue Voraussetzungen für die Gestaltung des Knotenpunktes KP B95/S260/S261 und den Anschluss an die zu planende OU Wiesa/Schönfeld. Dies machte eine Neubewertung der bereits vorliegenden vier Knotenpunktvarianten erforderlich, bei der sich Variante 1 als Vorzugsvariante erwies. Somit wird die Lage des Knotenpunkts aus der Anschlussplanung übernommen. Im Rahmen der Voruntersuchung sind daher die Zufahrtsrampen entsprechend der Knotenpunktvariante 1 anzupassen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob und welche Auswirkungen diese Anpassung auf die Trasse des TO 1 haben. Je nach Auswirkungsumfang, wird die Überarbeitung auf Lage- und Höhenplan, sowie Erläuterungsbericht und Modell beschränkt. Die Änderungen sollen lediglich die mit dem aktuellen Planungsstand ermittelte Vorzugsvariante (Trassenvariante 1) betreffen.
Leistungen:
1. Prüfung und Integration der Datengrundlage der Anschlussplanung in die Planung des TO 1;
2. Konfliktprüfung und Prüfung resultierender Anpassungen in der Haupttrasse. Anpassung der Haupttrasse bzgl. Stationsdaten, Querneigung, Breiten, Überholabschnitte. Neuerzeugung von BIM-fähigen Querprofilen;
3. Planung des Knotenpunkt 1 in neuer Lage inkl. BIM-fähiger Querprofile;
4. Aktualisierung des Lage- und Höhenplans für Trassenvariante 1;
5. Änderung des Erläuterungsbericht in folgenden Kapiteln: Beschreibung der Varianten, Variantenvergleich und gewählte Linie;
6. Qualitätsprüfung.
Das Vorhaben umfasst den etwa 2,7 km langen Neubau der B 95 Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Im Rahmen der Planung des südlichen Knotenpunktes B95/S260/S261 (TO2) wurde innerhalb eines Variantenvergleichs die Vorzugsvariante 2 ermittelt. Mit Planfeststellung der Anschlussplanung "B 95 Ausbau nördl. Annaberg" vom 11.07.2022 ergaben sich jedoch neue Voraussetzungen für die Gestaltung des Knotenpunktes KP B95/S260/S261 und den Anschluss an die zu planende OU Wiesa/Schönfeld. Dies machte eine Neubewertung der bereits vorliegenden vier Knotenpunktvarianten erforderlich, bei der sich Variante 1 als Vorzugsvariante erwies. Somit wird die Lage des Knotenpunkts aus der Anschlussplanung übernommen. Im Rahmen der Voruntersuchung sind daher die Zufahrtsrampen entsprechend der Knotenpunktvariante 1 anzupassen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob und welche Auswirkungen diese Anpassung auf die Trasse des TO 1 haben. Je nach Auswirkungsumfang, wird die Überarbeitung auf Lage- und Höhenplan, sowie Erläuterungsbericht und Modell beschränkt. Die Änderungen sollen lediglich die mit dem aktuellen Planungsstand ermittelte Vorzugsvariante (Trassenvariante 1) betreffen.
Leistungen:
1. Prüfung und Integration der Datengrundlage der Anschlussplanung in die Planung des TO 1;
2. Konfliktprüfung und Prüfung resultierender Anpassungen in der Haupttrasse. Anpassung der Haupttrasse bzgl. Stationsdaten, Querneigung, Breiten, Überholabschnitte. Neuerzeugung von BIM-fähigen Querprofilen;
3. Planung des Knotenpunkt 1 in neuer Lage inkl. BIM-fähiger Querprofile;
4. Aktualisierung des Lage- und Höhenplans für Trassenvariante 1;
5. Änderung des Erläuterungsbericht in folgenden Kapiteln: Beschreibung der Varianten, Variantenvergleich und gewählte Linie;
6. Qualitätsprüfung.
Quelle: OJS 2024/S 177-545333 (2024-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-13+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0001 Neuer Wert
Text:
alt: "Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de"
NEU: "Internet-Adresse: keine Angabe"
Andere zusätzliche Informationen
Fehlerhafte Datenübertragung bzgl. einer Internet-Adresse
Die zusätzlichen Leistungen zur erneuten Überarbeitung der Knotenpunktvariante waren innerhalb der Vorplanung nicht vorhersehbar. Im Rahmen der Planung des Knotenpunktes KP B95/S260/S261 wurde 2020 eine Voruntersuchung zu Knotenpunktvarianten am südl. Bauende der OU Wiesa/Schönfeld fertiggestellt und an das LASuV übermittelt (Vorzugsvariante KP = Variante 2 auf Grundlage Variante 1 der OU). Der Streckenverlauf und die damit verbundene Knotenpunktgestaltung des KP B95/S260/S261 im unmittelbar angrenzenden Projekt "B95 Ausbau nördlich Annaberg" wurde am 11.07.2022 planfestgestellt. Damit besteht Baurecht für das Vorhaben, woraus sich neue Voraussetzung für die Gestaltung des Knotenpunktes KP B95/S260/S261 und den Anschluss an die zu planende OU Wiesa/Schönfeld ergeben. Vor diesem Hintergrund findet eine erneute Bewertung der vorliegenden Knotenpunktvarianten 1 und 4 statt.
Der Auftragnehmer hat Detailkenntnisse aus der bisherigen Bearbeitung und hat sich in das Untersuchungsgebiet eingearbeitet. Der Auftragnehmer ist für die Erbringung der angefragten Leistungen erfahren, leistungsfähig und fachlich qualifiziert. Des Weiteren sind für die angefragten Leistungen Grundlagen aus der bisherigen Bearbeitung notwendig, was bei einer erneuten Vergabe an einen Dritten zusätzliche Kosten für den Auftraggeber durch nochmalige Vergabe der gleichen Leistungen zur Folge hätte. Durch ein weiteres Ingenieurbüro entstünden zusätzliche Schnittstellen, was zu einem erhöhten Koordinationsaufwand und womöglich Informationsverlust führen würde. Auch planerisch macht ein weiterer AN keinen Sinn, da das IB VIC mit der OP VA Lph.1-4 beauftragt ist, die Leistungsphase 2 noch nicht abgeschlossen hat und zur Beendigung der 2. Lph. diese Nachtragsleistung notwendig ist.
Die Erhöhung des Preises beträgt 1 %.
Die zusätzlichen Leistungen zur erneuten Überarbeitung der Knotenpunktvariante waren innerhalb der Vorplanung nicht vorhersehbar. Im Rahmen der Planung des Knotenpunktes KP B95/S260/S261 wurde 2020 eine Voruntersuchung zu Knotenpunktvarianten am südl. Bauende der OU Wiesa/Schönfeld fertiggestellt und an das LASuV übermittelt (Vorzugsvariante KP = Variante 2 auf Grundlage Variante 1 der OU). Der Streckenverlauf und die damit verbundene Knotenpunktgestaltung des KP B95/S260/S261 im unmittelbar angrenzenden Projekt "B95 Ausbau nördlich Annaberg" wurde am 11.07.2022 planfestgestellt. Damit besteht Baurecht für das Vorhaben, woraus sich neue Voraussetzung für die Gestaltung des Knotenpunktes KP B95/S260/S261 und den Anschluss an die zu planende OU Wiesa/Schönfeld ergeben. Vor diesem Hintergrund findet eine erneute Bewertung der vorliegenden Knotenpunktvarianten 1 und 4 statt.
Der Auftragnehmer hat Detailkenntnisse aus der bisherigen Bearbeitung und hat sich in das Untersuchungsgebiet eingearbeitet. Der Auftragnehmer ist für die Erbringung der angefragten Leistungen erfahren, leistungsfähig und fachlich qualifiziert. Des Weiteren sind für die angefragten Leistungen Grundlagen aus der bisherigen Bearbeitung notwendig, was bei einer erneuten Vergabe an einen Dritten zusätzliche Kosten für den Auftraggeber durch nochmalige Vergabe der gleichen Leistungen zur Folge hätte. Durch ein weiteres Ingenieurbüro entstünden zusätzliche Schnittstellen, was zu einem erhöhten Koordinationsaufwand und womöglich Informationsverlust führen würde. Auch planerisch macht ein weiterer AN keinen Sinn, da das IB VIC mit der OP VA Lph.1-4 beauftragt ist, die Leistungsphase 2 noch nicht abgeschlossen hat und zur Beendigung der 2. Lph. diese Nachtragsleistung notwendig ist.
Die Erhöhung des Preises beträgt 1 %.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Das Vorhaben umfasst den etwa 2,7 km langen Neubau der B 95 Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Im Rahmen der Planung des südlichen Knotenpunktes B95/S260/S261 (TO2) wurde innerhalb eines Variantenvergleichs die Vorzugsvariante 2 ermittelt. Mit Planfeststellung der Anschlussplanung "B 95 Ausbau nördl. Annaberg" vom 11.07.2022 ergaben sich jedoch neue Voraussetzungen für die Gestaltung des Knotenpunktes KP B95/S260/S261 und den Anschluss an die zu planende OU Wiesa/Schönfeld. Dies machte eine Neubewertung der bereits vorliegenden vier Knotenpunktvarianten erforderlich, bei der sich Variante 1 als Vorzugsvariante erwies. Somit wird die Lage des Knotenpunkts aus der Anschlussplanung übernommen. Im Rahmen der Voruntersuchung sind daher die Zufahrtsrampen entsprechend der Knotenpunktvariante 1 anzupassen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob und welche Auswirkungen diese Anpassung auf die Trasse des TO 1 haben. Je nach Auswirkungsumfang, wird die Überarbeitung auf Lage- und Höhenplan, sowie Erläuterungsbericht und Modell beschränkt. Die Änderungen sollen lediglich die mit dem aktuellen Planungsstand ermittelte Vorzugsvariante (Trassenvariante 1) betreffen.
Leistungen:
1. Prüfung und Integration der Datengrundlage der Anschlussplanung in die Planung des TO 1;
2. Konfliktprüfung und Prüfung resultierender Anpassungen in der Haupttrasse. Anpassung der Haupttrasse bzgl. Stationsdaten, Querneigung, Breiten, Überholabschnitte. Neuerzeugung von BIM-fähigen Querprofilen;
3. Planung des Knotenpunkt 1 in neuer Lage inkl. BIM-fähiger Querprofile;
4. Aktualisierung des Lage- und Höhenplans für Trassenvariante 1;
5. Änderung des Erläuterungsbericht in folgenden Kapiteln: Beschreibung der Varianten, Variantenvergleich und gewählte Linie;
6. Qualitätsprüfung.
Das Vorhaben umfasst den etwa 2,7 km langen Neubau der B 95 Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Im Rahmen der Planung des südlichen Knotenpunktes B95/S260/S261 (TO2) wurde innerhalb eines Variantenvergleichs die Vorzugsvariante 2 ermittelt. Mit Planfeststellung der Anschlussplanung "B 95 Ausbau nördl. Annaberg" vom 11.07.2022 ergaben sich jedoch neue Voraussetzungen für die Gestaltung des Knotenpunktes KP B95/S260/S261 und den Anschluss an die zu planende OU Wiesa/Schönfeld. Dies machte eine Neubewertung der bereits vorliegenden vier Knotenpunktvarianten erforderlich, bei der sich Variante 1 als Vorzugsvariante erwies. Somit wird die Lage des Knotenpunkts aus der Anschlussplanung übernommen. Im Rahmen der Voruntersuchung sind daher die Zufahrtsrampen entsprechend der Knotenpunktvariante 1 anzupassen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob und welche Auswirkungen diese Anpassung auf die Trasse des TO 1 haben. Je nach Auswirkungsumfang, wird die Überarbeitung auf Lage- und Höhenplan, sowie Erläuterungsbericht und Modell beschränkt. Die Änderungen sollen lediglich die mit dem aktuellen Planungsstand ermittelte Vorzugsvariante (Trassenvariante 1) betreffen.
Leistungen:
1. Prüfung und Integration der Datengrundlage der Anschlussplanung in die Planung des TO 1;
2. Konfliktprüfung und Prüfung resultierender Anpassungen in der Haupttrasse. Anpassung der Haupttrasse bzgl. Stationsdaten, Querneigung, Breiten, Überholabschnitte. Neuerzeugung von BIM-fähigen Querprofilen;
3. Planung des Knotenpunkt 1 in neuer Lage inkl. BIM-fähiger Querprofile;
4. Aktualisierung des Lage- und Höhenplans für Trassenvariante 1;
5. Änderung des Erläuterungsbericht in folgenden Kapiteln: Beschreibung der Varianten, Variantenvergleich und gewählte Linie;
6. Qualitätsprüfung.
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b00964f4-47e2-458a-9625-bf86f4071e42-01
Quelle: OJS 2024/S 180-554191 (2024-09-13)