Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Ergänzend zu 4.3.1, 4.3.8 und 4.3.9 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre erhöht.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung,
— Beträge,
— Daten,
— Empfänger.
Die Referenz kann sich aus einem oder mehreren Referenzprojekten zusammensetzen.
Die Abstufung und entsprechende Punktvergabe auf die Unterkriterien kann der Wertungsmatrix der Eignungskriterien entnommen werden.
Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzprojekte, deren vollständige Leistungserbringung (Beginn und Abschluss der vom Unternehmen/dem Projektleiter erbrachten Leistungsphasen) in den letzten 5 Jahren erfolgte.
Die vorgegebene Ausführungsspanne bezieht sich ausschließlich auf die Erstellung der Planung und schließt Genehmigungsverfahren nicht zwingend mit ein.
Sofern Leistungsbeginn und -ende der Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1-4 nicht vollständig in den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden kann, werden die in diesem Zeitraum erbrachten Leistungsphasen wie folgt anteilig gewertet: Lph. 1 und 2 = 1 von 2,75 Punkten; Lph. 3 = 1 von 2,75 Punkten; Lph. 4 = 0,75 von 2,75 Punkten.
Für mindestens eine der Referenzen im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen ist nachzuweisen, dass die Planungsleistungen für einen zweibahnig- vier-/oder sechsstreifigen Ausbau gemäß „RAA“ erbracht wurden.
Die Referenz Objektplanung Verkehrsanlagen, LBP und UVS kann jeweils auf bis zu max. 3 Referenzprojekte aufgeteilt werden. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt.
Bei einer Aufteilung der Referenz auf 3 Projekte werden die Punkte für die anrechenbaren Herstellkosten bzw. die Größe des Planungsraums vergeben, wenn mind. einem der Referenzprojekte im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten von 20 Mio. EUR bzw. im Bereich LBP ein Planungsraum von 500 ha zugrunde liegen.
Die Nachweise für die Besonderen Leistungen saP, Biotoptypenkartierung und Faunistische Untersuchungen müssen nicht zwingend in denselben Referenzprojekten erbracht worden sein wie LBP oder UVS. Es dürfen allerdings zusätzlich zu dem/den Referenzprojekt/en im Bereich LBP/UVS maximal 2 weitere Referenzprojekte zu saP, Biotoptypenkartierung und Faunistischen Untersuchungen angegeben bzw. gewertet werden.
Wird kein Referenzprojekt für saP, Biotoptypenkartierung und Faunistische Untersuchungen nachgewiesen, kann das Referenzprojekt/können die Referenzprojekte, die für die Bereiche LBP/UVS eingereicht wurden, dennoch gewertet werden, sofern sie die für die Bereiche UVS/LBP genannten Kriterien erfüllen.
Die Referenz des vorgesehenen Projektleiters (4.3.8; 4.3.9) darf identisch sein mit einer der Referenzen des Unternehmens (4.3.1).
Die Auflistung zu 4.3.8 ist auf max. eine Referenz für den Projektleiter zu beschränken. Wird mehr als eine Referenz eingereicht, wird nur die erste berücksichtigt.
Sofern Leistungsbeginn und -ende der Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1-4 des Referenzprojekts des Projektleiters nicht vollständig in den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden können, werden die in diesem Zeitraum erbrachten Leistungsphasen wie folgt anteilig gewertet: Objektplanung Verkehrsanlagen: Lph. 1 und 2 = 1,25 von 3,5 Punkten; Lph. 3 = 1,25 von 3,5 Punkten; Lph. 4 = 1 von 3,5 Punkten.
Die Auflistung zu 4.3.9 ist auf max. 3 Referenzen für den Projektleiter zu beschränken. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt.