Beschreibung der Beschaffung
„Pflanzung von Ausgleichs, Erstaz- und Gestaltungsmaßnahmen incl. der sich anschließenden dreijährigen Pflege im folgenden Umfang:
Fäll- und Rodungsarbeiten:
— Hecken u. Buschwerk roden ca. 350 m,
— Bäume fällen 10/30 ca. 60 St., 30/60 ca. 10 St.,
— Baustämme aufarbeiten u. abtransportieren ca. 10 St.,
— Holz u. kompostierbare Abfälle entsorgen ca. 150 m,
Erdarbeiten
— Oberboden abtragen u. andecken ca. 260 m,
— Oberboden liefern 92 m,
— Material liefern und einbauen 1 240 m,
— Gießmulde herstellen 355 m
Vegetationsflächenvorbereitung
— Fräsen ca. 73 000 m,
— Mähen ca. 77 000 m,
Pflanzenlieferung
— Hochstämme ca. 474 St.,
— Heister ca. 2 348 St.,
— Sträucher ca. 23 500 St.,
— Forstware ca. 4 530 St.,
— Heckenpflanzen ca. 1 187 St.
„Das zu liefernde Pflanzenangebot muss den ausgeschriebenen Herkunftsanforderungen aus gebietseigenen Vorkommen auf der Grundlage des BNatSchG § 40 und des Leitfadens zu Verwendung gebietseigener Gehölze entsprechen. Falls Pflanzen aus dem ausgeschriebenen gebietseigenen Vorkommensgbiet in der geforderten Menge zur Vertragserfüllung nicht angeboten werden können oder nicht vollständig ausreichen sollte, kann für das restliche Pflanzgut auf das benachbarte Vorkommensgebiet zurückgegriffen werden. Können keine Gehölze aus gebietseigenen Vorkommen angeboten werden, so können ersatzweise Pflanzen ohne Vorkommensnachweis verwendet werden.
Priorität: Vorkommengebiet:
1) Vorkommengebiet;
2) Benachbartes Vorkommensgebiet;
3) Ohne Vorkommengebiet.
In Frage kommen für die NLSTBV folgende Vorkommensgebiete:
VK 1 Norddeutsches Tiefland
VK 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben
Da ein größtmöglicher Anteil gebietseigener Gehölze mit festgelegtem Vorkommensgebiet beauftragt werden soll, werden die Angebote hinsichtlich Preis und technischem Wert gewertet.“