Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich (es können jeweils nur für einen Sachverhalt (Nr. 1 - 3) Punkte erreicht werden):
Zertifizierung gemäß standardisiertem Qualitätsmanagement (QM):
1) Ein zertifiziertes QM-System, dass zusätzlich zu einem internen QM-System ohne Zertifizierung (Vertretungsregelung / Assistenzsystem bei der Weiterleitung von E-Mails oder Telefonate / interne Kommunikation der Mitarbeiter, usw.; eine Erläuterung von max. 2 DIN A4 Seiten ist beizufügen) eingerichtet ist. 5 Punkte
2) internes Qualitätsmanagement ohne Zertifizierung (Vertretungsregelung / Assistenzsystem bei der Weiterleitung von E-Mails oder Telefonate / interne Kommunikation der Mitarbeiter, usw.). Eine Erläuterung (max. zwei DIN A4 Seiten) ist beizufügen. 3 Punkte
3) Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: 1 Punkt
Kann kein QM-System nachgewiesen werden bedeutet dies den Ausschluss aus der Wertung.
Die so erreichten Punkte werden entsprechend der Bedeutung dieses Kriteriums mit dem Faktor 0,20 (20 %) multipliziert.
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Als maßgebende Personen werden Mitglieder des Projektteams (inkl. der Vertretung des Projektleiters [max. eine Person]) verstanden. Entsprechend ist eine verbindliche Liste des Projektteams mit der Angabe der Position im Unternehmen und der Dauer der Berufserfahrung sowie Fortbildungsnachweise der maßgebenden Personen mit Vorlage des Angebotes abzugeben (siehe Punkt 3.1).
Für die Mitglieder des Projektteams, die einen der folgenden akademischen Grade nachweisen können: Dipl.-Ing / M.Sc. / M.Eng. / Dipl.-Ing (FH) / B.Sc. / B.Eng. oder gleichwertig, ist eine Kopie des Abschlusses (Diplomurkunde oder vergleichbar) sowie eine Kopie der wahrgenommen Fortbildungsmaßnahmen (hierunter sind solche Maßnahmen zu verstehen, für die von den jew. Ingenieurkammern oder vergleichbar Fortbildungspunkte anerkannt werden) beizulegen. Gewertet werden maximal fünf Personen (Formblatt „L16 Formblatt-Leistungsfaehigkeit_Technische Fachkräfte“ ist parallel auszufüllen.
Berufserfahrung nach bestandenem Dipl.-Ing.- / M.Sc.- / M.-Eng.- / Dipl.-Ing (FH)- / B.Sc.- / B.-Eng.-Abschlusses oder gleichwertigem Abschluss:
0 bis 3 Jahre = 1 Punkt
Mehr als 3 bis 10 Jahre = 2 Punkte
Mehr als 10 Jahre = 3 Punkte
Fortbildungsmaßnahmen während der Berufszeit:
Keine Maßnahme = 0 Punkte
Ein bis drei Maßnahmen = 0,5 Punkte
Mehr als drei Maßnahmen = 1 Punkt
Die erreichten Punkte aus Berufserfahrung und Fortbildungsmaßnahmen werden addiert und eine einfache Rangfolge gebildet.
Die Bewerber erhalten folgende Punktzahlen:
Bewerber mit den höchsten Punkten: 5 Punkte
Bewerber mit den zweithöchsten Punkten: 4 Punkte
Bewerber mit den dritthöchsten Punkten: 3 Punkte
Bewerber mit den vierthöchsten Punkten: 2 Punkte
Bewerber mit den fünfthöchsten und weniger Punkten: 1 Punkt
Die so erreichten Punkte werden entsprechend der Bedeutung dieses Kriteriums mit dem Faktor 0,20 (20 %) multipliziert.
Weitere Erläuterungen siehe hierzu Nr. 6 der „EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe“