Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit soll der Abschnitt der BAB A 4 westlich des Autobahnkreuzes Köln-Süd bis zum Autobahnkreuz Köln-Gremberg einschl. der Rodenkirchener Rheinbrücke 8-streifig ausgebaut werden. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese muss bei den Planungen mit berücksichtigt werden. Im betrachteten Abschnitt befinden sich 6 A-Bauwerke und 2 Ü-Bauwerke, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls muss die Rodenkirchener Rheinbrücke in die Planung des 8-streifigen Ausbaues integriert werden. Der Verlauf des 8-streifigen Ausbaus der BAB A4 ist im Wesentlichen von der Lage der neu zu planenden Rheinbrücke abhängig. Für die Untersuchung werden hierfür diverse Varianten notwendig (u. a. Ersatzneubau an gleicher Stelle, Tunnel, Brückenneubau nördlich/südlich, etc.). Der Auftragnehmer hat alle sich aufdrängenden Varianten zu untersuchen, zu planen und zeichnerisch in ihrer Detailliertheit darzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 05_45-0635-B_45-17-5139
Kurze Beschreibung:
Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit soll der Abschnitt der BAB A 4 westlich des Autobahnkreuzes Köln-Süd bis zum Autobahnkreuz Köln-Gremberg einschl. der Rodenkirchener Rheinbrücke 8-streifig ausgebaut werden. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese muss bei den Planungen mit berücksichtigt werden.
Im betrachteten Abschnitt befinden sich 6 A-Bauwerke und 2 Ü-Bauwerke, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls muss die Rodenkirchener Rheinbrücke in die Planung des 8-streifigen Ausbaues integriert werden.
Der Verlauf des 8-streifigen Ausbaus der BAB A4 ist im Wesentlichen von der Lage der neu zu planenden Rheinbrücke abhängig. Für die Untersuchung werden hierfür diverse Varianten notwendig (u. a. Ersatzneubau an gleicher Stelle, Tunnel, Brückenneubau nördlich/südlich, etc.). Der Auftragnehmer hat alle sich aufdrängenden Varianten zu untersuchen, zu planen und zeichnerisch in ihrer Detailliertheit darzustellen.
Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit soll der Abschnitt der BAB A 4 westlich des Autobahnkreuzes Köln-Süd bis zum Autobahnkreuz Köln-Gremberg einschl. der Rodenkirchener Rheinbrücke 8-streifig ausgebaut werden. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese muss bei den Planungen mit berücksichtigt werden.
Im betrachteten Abschnitt befinden sich 6 A-Bauwerke und 2 Ü-Bauwerke, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls muss die Rodenkirchener Rheinbrücke in die Planung des 8-streifigen Ausbaues integriert werden.
Der Verlauf des 8-streifigen Ausbaus der BAB A4 ist im Wesentlichen von der Lage der neu zu planenden Rheinbrücke abhängig. Für die Untersuchung werden hierfür diverse Varianten notwendig (u. a. Ersatzneubau an gleicher Stelle, Tunnel, Brückenneubau nördlich/südlich, etc.). Der Auftragnehmer hat alle sich aufdrängenden Varianten zu untersuchen, zu planen und zeichnerisch in ihrer Detailliertheit darzustellen.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit soll der Abschnitt der BAB A 4 westlich des Autobahnkreuzes Köln-Süd bis zum Autobahnkreuz Köln-Gremberg einschl. der Rodenkirchener Rheinbrücke 8-streifig ausgebaut werden. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese muss bei den Planungen mit berücksichtigt werden.
Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit soll der Abschnitt der BAB A 4 westlich des Autobahnkreuzes Köln-Süd bis zum Autobahnkreuz Köln-Gremberg einschl. der Rodenkirchener Rheinbrücke 8-streifig ausgebaut werden. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese muss bei den Planungen mit berücksichtigt werden.
Im betrachteten Abschnitt befinden sich 6 A-Bauwerke und 2 Ü-Bauwerke, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls muss die Rodenkirchener Rheinbrücke in die Planung des 8-streifigen Ausbaues integriert werden.
Der Verlauf des 8-streifigen Ausbaus der BAB A4 ist im Wesentlichen von der Lage der neu zu planenden Rheinbrücke abhängig. Für die Untersuchung werden hierfür diverse Varianten notwendig (u. a. Ersatzneubau an gleicher Stelle, Tunnel, Brückenneubau nördlich/südlich, etc.). Der Auftragnehmer hat alle sich aufdrängenden Varianten zu untersuchen, zu planen und zeichnerisch in ihrer Detailliertheit darzustellen.
Der Verlauf des 8-streifigen Ausbaus der BAB A4 ist im Wesentlichen von der Lage der neu zu planenden Rheinbrücke abhängig. Für die Untersuchung werden hierfür diverse Varianten notwendig (u. a. Ersatzneubau an gleicher Stelle, Tunnel, Brückenneubau nördlich/südlich, etc.). Der Auftragnehmer hat alle sich aufdrängenden Varianten zu untersuchen, zu planen und zeichnerisch in ihrer Detailliertheit darzustellen.
Im Rahmen des vorliegenden Vertrages sind für den o. g. Abschnitt der A 59 die folgenden Leistungen zu erbringen:
— Leistungsphasen 1 und 2 HOAI für die Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Leistungsphasen 1, 2 und 3 (tlw.) HOAI für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung,
— Geotechnik für die Verkehrsanlage,
— Planungsbegleitende Vermessung,
— Projektsteuerung.
Dauer: 21 Monate
Zusätzliche Informationen:
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten zur Einhaltung der Auflagen:
— ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist
— ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU – Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU – Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zu zurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt,
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zu zurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB],
— und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personenschäden von 3 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 5 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personenschäden von 3 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 5 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist elektronisch in Textform mit den Anlagen über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Die Person des Erklärenden ist zu benennen.
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist elektronisch in Textform mit den Anlagen über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Die Person des Erklärenden ist zu benennen.
Ist bei elektronisch übermittelten Teilnahmeanträgen/Interessenbestätigungen in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, wird der Teilnahmeantrag/die Interessenbestätigung ausgeschlossen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Zur Transparenz in der Entscheidungsfindung und Vermeidung von Korruption ist eine Trennung der Verfahrensabläufe Planung, Vergabe und Abrechnung geboten. Daher ist sicherzustellen, dass die angebotenen Mitarbeiter über die jeweilige Leistungsphase hinaus nicht mehr in den Maßnahmenprozess eingebunden werden.
Zur Transparenz in der Entscheidungsfindung und Vermeidung von Korruption ist eine Trennung der Verfahrensabläufe Planung, Vergabe und Abrechnung geboten. Daher ist sicherzustellen, dass die angebotenen Mitarbeiter über die jeweilige Leistungsphase hinaus nicht mehr in den Maßnahmenprozess eingebunden werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVYG35
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Rheinlandkammer mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-0📞
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-3185 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Betriebssitz Gelsenkirchen
Postanschrift: Wildenbruchplatz 1
Postort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Telefon: +49 2093808-0📞
E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de📧
Fax: +49 2093808-343 📠
Internetadresse: www.strassen.nrw.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Rhein-Berg, AS Köln
Postanschrift: Deutz-Kalker-Str. 18-26
Postleitzahl: 50679
E-Mail: rnl-rb-vergabeservice@strassen.nrw.de📧
Quelle: OJS 2018/S 185-418481 (2018-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2197987.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Rhein-Berg, AS Köln
Quelle: OJS 2019/S 171-418236 (2019-09-02)