Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 u. 6 VgV):
Fachbereich 1: BOL (2 Personen)
Mindestanforderungen (MA) an die Ausbildung/Berufserfahrung der benannten Personen sind folgende Leistungsbestandteile:
Für jede benannte Person müssen folgende Nachweise vorliegen:
— abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) / Fachhochschule (FH),
— Studienabschluss im Bauingenieurwesen (Master, Diplom) oder alternativ: Studienabschluss in einem anderen Fach (Master, Diplom) zzgl. Baustellenpraxis in der Bauoberleitung von mindestens 5 Jahren,
— Qualifikationsnachweis nach MVAS (Schulungsgruppe B, C, D oder E) für Arbeitsstellen längerer Dauer an Autobahnen oder an allen Straßen,
— min. 3 Jahre Baustellenpraxis im Verkehrswegebau.
Nachweis für den BOL und den stellv. BOL von je min. 1, maximal 3 Referenzprojekten (RP) aus den letzten 5 Jahren (2013 ff.) mit folgender Leistung:
— OP Verkehrsanlage, Lph. 8 für FBE bzw. den Um-/Ausbau einer Straße mit min. 4 Fahrstreifen (FS)
Fachbereich 2: öBÜ (3 Personen)
MA an die Ausbildung/Berufserfahrung der benannten Person sind folgende Leistungsbestandteile:
Für die benannten Personen müssen folgende Nachweise vorliegen:
— abgeschlossene Fachausbildung (TU / FH) mit Abschluss Bauingenieurwesen (Bachelor, Master oder Diplom) oder alternativ: abgeschlossene Fachausbildung (TU / FH) zzgl. mind. 3 Jahre Baustellenpraxis in der BÜ oder BOL oder alternativ: abgeschlossene Technikerausbildung zzgl. mind. 3 Jahre Baustellenpraxis in der BÜ oder BOL,
— min. 3 Jahre Baustellenpraxis im Verkehrswegebau.
Für jede benannte Person muss min. 1, max. 3 RP aus den letzten 5 Jahren (2013 ff.) mit folgender Leistung nachgewiesen werden:
— öBÜ Verkehrsanlage als Besondere Leistung zu Lph. 8 für die FBE bzw. den Um-/Ausbau einer Straße mit min. 4 FS
Fachbereich 3: SiGeKo (2 Personen)
MA an die Ausbildung/Berufserfahrung der benannten Personen sind folgende Leistungsbestandteile:
Für jede benannte Person des SiGeKo müssen folgende Nachweise vorliegen:
— abgeschlossene Fachausbildung (TU / FH) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Bachelor, Master oder Diplom) oder alternativ: abgeschlossene Fachausbildung (TU / FH) zzgl. min. 3 Jahre Baustellenpraxis in der SiGeKo oder alternativ: abgeschlossene Technikerausbildung zzgl. min. 3 Jahre Baustellenpraxis in der SiGeKo,
— Zertifikat über einen anerkannten SiGeKo-Lehrgang (RAB 30, Anl. C),
— min. 3 Jahre Baustellenpraxis im Verkehrswegebau
Für jede benannte Person muss min. 1, max. 3 RP aus den letzten 5 Jahren (2013 ff.) mit folgender Leistung nachgewiesen werden:
— SiGeKo für eine Straßenbaumaßnahme FBE bzw. Um-/Ausbau einer Straße unter fließendem Verkehr
Nachweis der Referenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Von dem Bewerber/der BG sind min. 1, max. 3 RP aus den letzten 3 Jahren (2015 ff.) mit folgenden Leistungen nachzuweisen:
— OP Verkehrsanlage, Lph. 8 für die FBE bzw. den Um-/Ausbau einer Straße mit min. 4 FS,
— öBÜ Verkehrsanlage als Besondere Leistung zu Lph. 8 für die FBE bzw. den Um-/Ausbau einer Straße mit min. 4 FS.
Nachweis der vom Bewerber/ der BG in den letzten 3 Jahren im Mittel Beschäftigten (Personalbestand) gem. § 46 (3) Nr. 8 VgV:
— im Fachbereich BOL: min. 4 Mitarbeiter,
— im Fachbereich BÜ: min. 4 Mitarbeiter.
Nachweis der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung gem. § 46 (3) Nr. 3 VgV:
— als Nachweis ist eine Dokumentation analog Abschnitt 4.2 der DIN EN ISO 9001 vorzulegen (Deckblatt + Inhaltsverzeichnis in Papierform, Dokumentation in digitaler Form oder in Papierform),
— die Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO 9001) eines externen Gutachters über die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bewerbers/eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualitätssicherung ist dem geforderten Nachweis gleichwertig.