BAB A1, Bad Schwartau – Sereetz, Grundhafte Erneuerung einschl. Lärmvorsorge, hier: 2. Bauabschnitt, LSW 11 Nord, 12, 14 und 15 Süd – AS Bad Schwartau Nord
Auftragsbekanntmachung (2018-10-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Postanschrift: Jerusalemsberg 9
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23568
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de📧
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.lbv-sh.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Teilnahme-URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“BAB A1, Bad Schwartau – Sereetz, Grundhafte Erneuerung einschl. Lärmvorsorge, hier: 2. Bauabschnitt, LSW 11 Nord, 12, 14 und 15 Süd – AS Bad Schwartau Nord”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen📦
Kurze Beschreibung: Abbruch und Erneuerung sowie Neubau von Lärmschutzwänden
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 575 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Schwartau
Beschreibung der Beschaffung:
“— Abbruch und Erneuerung der Lärmschutzwände 11 Nord, 14 und 15 Süd auf einer Länge von ca. 400 m,
— Neubau der Lärmschutzwand 12 auf einer Länge von ca....”
Beschreibung der Beschaffung
— Abbruch und Erneuerung der Lärmschutzwände 11 Nord, 14 und 15 Süd auf einer Länge von ca. 400 m,
— Neubau der Lärmschutzwand 12 auf einer Länge von ca. 150 m,
— vorhandene u. neu herzustellende Lärmschutzwände aus Aluminiumelementen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 575 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-16 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TTG für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TTG für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
Vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
Ausgeführten Aufträgen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die Ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— wenn das Leistungsverzeichnis Arbeitsstellensicherungsarbeiten enthält: auf gesondertes Verlangen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem
„Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von Straßen (MVAS)“,
— Wenn das Leistungsverzeichnis Markierungsarbeiten enthält: Auf gesondertes Verlangen Nachweis der
Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß „Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)“, bei ausländischen Bietern wird ein
Gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt,
— Wenn das Leistungsverzeichnis Fahrzeug-Rückhaltesysteme enthält: auf gesondertes Verlangen Nachweis der geprüften Montagefachkraft des ausführenden Montagebetriebes gemäß „Zusätzlichen technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (ZTV FRS).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 167-379676
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-29
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-29
13:30 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Straßebau und Verkehr Schleswig Holstein
Postanschrift: Mercatorstraße 9
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4313830📞
E-Mail: poststelle-kiel@lbv-sh.landsh.de📧
Fax: +49 4313832754 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Lübeck
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 195-440631 (2018-10-08)