Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 7 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
a) Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis) (a1) bis a7)):
A1) Bauakustische Beratung zu einem Neubau mit Aufführungsorten für Musik und/oder Theater mit ≥ 600 Besucherplätzen.
Bauakustische Beratung zu einem Neubau mit Aufführungsorten für Musik und/oder Theater mit ≥ 200 Besucherplätzen.
Keine Bauakustische Beratung zu einem Neubau mit Aufführungsorten für Musik und/oder Theater.
A2) Komplexität der bauakustischen Leistung gem. HOAI 2013 Anlage 1, Nr. 1.2.4, Abs. 3 bis 7
Honorarzone III
Honorarzone II
Honorarzone I
A3) Im Referenzprojekt wurden folgende Geräuschgrenzwerte gem. Noise-Rating-Kurve (NR) realisiert.
A4) Art und Intensität der Außenlärmbelastung: Schienenverkehr oder vergleichbare Luft- und Körperschallquellen in unmittelbarer Umgebung (kleiner 300 m).
A5) Art der raumakustischen Beratung: Raumakustische Beratung zu einem Neubau mit Tonstudio.
A6) Komplexität der raumakustischen Leistung gem. HOAI 2013 Anlage 1, Nr. 1.2.5, Abs. 3 bis 7
Honorarzone I-V
A7) Wurden im Referenzprojekt raumakustischen Planungen für große zusammenhängende Aufenthaltsbereiche durchgeführt?
A8) Wurden numerische bau- und raumakustische Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen durchgeführt?
c) Daten (Erbringungszeitraum und Leistungsumfang): gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge am 26.11.2018 darf die Abnahme der Leistungen der Referenz nicht länger als 7 Jahre zurückliegen und somit nicht vor dem 26.11.2011 erfolgt sein. Sollte keine dokumentierte Abnahme erfolgt sein, ist das Datum der Schlusszahlung maßgeblich. Ältere Referenzen und Referenzen bei denen nicht wenigstens die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 5 vollständig abgenommen oder schlussgezahlt wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Auflistung ist auf maximal 3 Projekte zu beschränken. Es werden insgesamt nur drei Referenzen gewertet. Auch bei Unternehmen, die Kapazitäten eines oder mehrerer weiterer Unternehmen in Anspruch nehmen oder für den Fall von Bewerbergemeinschaften dürfen nicht mehr als 3 Referenzen angegeben werden. Werden mehr als 3 Referenzen angegeben, werden nur die drei jüngsten bewertet.
Das Alter bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Abnahme bzw. hilfsweise der Schlusszahlung.
Die übrigen Referenzen bleiben unberücksichtigt (vollständige Bewertungshinweise siehe 18D2149_Eignungsmatrix).
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens:
Technische Fachkräfte oder technische Stellen sind Personen, die über einen akademischen Abschluss (Diplom, Master oder gleichwertig) verfügen. Es erfolgt keine Differenzierung zwischen Hochschul- und Universitätsabschluss (vollständige Bewertungshinweise siehe 18D2149_Eignungsmatrix).
Ergänzend zu 4.3.4 des Bewerberbogens:
Gefordert werden Nachweise über einen akademischen Abschluss (Diplom, Master oder gleichwertig). Es erfolgt keine Differenzierung zwischen Hochschul- und Universitätsabschluss.
Zusätzlich wird ein Ausbildungsnachweis zur Erstellung von Schallschutznachweisen gefordert.
Der/Die verantwortliche(n) Berufsangehörige(n) sind Inhaber/-in oder die Führungskräfte des Unternehmens gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (vollständige Bewertungshinweise siehe 18D2149_Eignungsmatrix).