Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Baufeldfreimachung ehemalige Bayernkaserne – Kampfmittelsuche und -beseitigung
17020”
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung von Waffen und Munition📦
Kurze Beschreibung:
“Die ehemalige Bayernkaserne soll rückgebaut werden.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme steht folgendes an:
— ca. 10 000 m Sondierungen,
— ca. 750 St....”
Kurze Beschreibung
Die ehemalige Bayernkaserne soll rückgebaut werden.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme steht folgendes an:
— ca. 10 000 m Sondierungen,
— ca. 750 St. Wurzelstöcke roden,
— ca 60 000 m vollflächige bodeneingreifende Kampfmittelräumung,
— ca. 35 000 m Volumenräumung,
— ca. 1 000 St. punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 538298.50 💰
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ehemalige Bayernkaserne
Heidemannstr. 50
80939 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ehemalige Bayernkaserne soll rückgebaut werden.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme steht folgendes an:
— ca. 10 000 m Sondierungen,
— ca. 750 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Die ehemalige Bayernkaserne soll rückgebaut werden.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme steht folgendes an:
— ca. 10 000 m Sondierungen,
— ca. 750 St. Wurzelstöcke roden,
— ca 60 000 m vollflächige bodeneingreifende Kampfmittelräumung,
— ca. 35 000 m Volumenräumung,
— ca. 1 000 St. punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung.
Die Kaserne wurde als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft, weil sie im 2. Weltkrieg intensiv bombardiert worden ist. Mehr als 70 Bombentrichter sind bekannt. Die Bombensplitter haben sich gleichmäßig über das Gelände verteilt und sind in den Grünflächen noch in großer Menge vorhanden. Auf den Luftbildern aus der Kriegszeit sind ca. 500 Bäume nachzuweisen. Inzwischen hat sich die Zahl der Bäume auf ca. 3 000 erhöht. Viele nachgewachsene Bäume stehen auf Bombensplittern und alten Leitungsanlagen. Bei vorbereitenden Arbeiten wurde in erheblichem Umfang Klein- und Abwurfmunition gefunden, die in der militärischen Nutzung nach dem 2. Weltkrieg in den Boden gelangt sind. Im Bereich der alten Baustelleneinrichtungsflächen, die sich vorzugsweise im Innenhof der U-förmigen Gebäude befunden haben, ist noch Stahlschrott aus dieser Zeit zu finden.
Bisher wurden ca. 20 000 m freigemessen und vier Bombentrichter freigeräumt. Es wurden in erheblichem Umfang Kleinmunition und Stabbrandbomben gefunden.
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Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die...”
Zusätzliche Informationen
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 31.7.2018 zugehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 094-212499
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: IS-SP/07082018
Titel: Baufeldfreimachung ehemalige Bayernkaserne – Kampfmittelsuche und -beseitigung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Karl Bau GmbH
Postort: Innernzell
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freyung-Grafenau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1260504.20 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 538298.50 💰
“Die ausschreibende Stelle wird gegebenenfalls ergänzende Auskünfte oder sonstige Informationen (z. B. Antworten auf eingereichte Fragen, etwaig...”
Die ausschreibende Stelle wird gegebenenfalls ergänzende Auskünfte oder sonstige Informationen (z. B. Antworten auf eingereichte Fragen, etwaig erforderliche Konkretisierungen) oder notwendige Änderungen der Vergabeunterlagen, die allen (potentiellen) Bietern in gleicher Weise zu erteilen bzw. bekannt zu geben sind, ausschließlich auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen, auf der auch die vorliegende Aufforderung zur Angebotsabgabe veröffentlicht ist. Zu dieser Internetseite gelangen Sie über den Link, der auf folgender Internetseite für das vorliegende Vergabeverfahren eingerichtet ist:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/ausschreibungen.html.
In diesem Fall wird die ausschreibende Stelle den oder die (potentiellen) Bieter nicht noch gesondert auf neu eingestellte Inhalte hinweisen. Es obliegt allen (potentiellen) Bietern, sich selbst während des Vergabeverfahrens regelmäßig und rechtzeitig über etwaige neu auf der Internetseite eingestellte Informationen zu dem vorliegenden Vergabeverfahren zu unterrichten und insbesondere im Falle von geänderten Vergabeunterlagen die zuletzt zur Verfügung gestellte Fassung zu verwenden. Dokumente, die wie vorstehend beschrieben in dem vorliegenden Vergabeverfahren neu auf der Internetseite eingestellt werden, sind ebenfalls Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die ausschreibende Stelle wird bei der Veröffentlichung angeben, ob das betreffende Dokument mit dem Angebot einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass Ihr Angebot unter Umständen ausgeschlossen werden muss, sofern darin Informationen nicht berücksichtigt sind, die wie vorstehend beschrieben von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt worden sind, insbesondere sofern Sie nicht die aktualisierte Fassung der Vergabeunterlagen verwendet haben. Die letzten Hinweise bzw. Veränderungen der Vergabeunterlagen erfolgen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf gegebenenfalls auch noch danach.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).
Vorgenanntes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB).
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 3 GWB).