Baufeldfreimachung ehemalige Bayernkaserne – Maschineller Abbruch

Landeshauptstadt München – Kommunalreferat

Die ehemalige Bayernkaserne soll rückgebaut werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-16 Auftragsbekanntmachung
2018-10-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
Referenznummer: 17019
Kurze Beschreibung:
Die ehemalige Bayernkaserne soll rückgebaut werden. Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme steht folgendes an: Abbruch von 3 bereits entkernten und schadstoffentfrachteten Gebäuden mit ca. 55 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München – Kommunalreferat
Postanschrift: Roßmarkt 3
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de 🌏
E-Mail: submissionen.kom@muenchen.de 📧
Telefon: +49 89233-20523 📞
Fax: +49 89233-98920523 📠
URL der Dokumente: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 094-212488
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 31.7.2018 zugehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ehemalige Bayernkaserne soll rückgebaut werden.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme steht folgendes an: Abbruch von 3 bereits entkernten und schadstoffentfrachteten Gebäuden mit ca. 55 000 m
Abbruch von 3 bereits entkernten und schadstoffentfrachteten Gebäuden mit ca. 55 000 m
Dauer: 96 Tage
Zusätzliche Informationen:
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 31.7.2018 zugehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ehemalige Bayernkaserne,
Heidemannstr. 50,
80939 München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot.
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot.
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Mindeststandards:
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Sachkundenachweis nach BGR 128 oder gleichwertig,
— Sachkundenachweis nach TRGS 524 oder gleichwertig,
— drei Referenzen der letzten drei Jahre mit Abbrucharbeiten größer 50 000 m

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt München – Kommunalreferat – Abteilung Recht und Verwaltung – Zentrale Dienste –Submissionsbüro; Dienstgebäude Roßmarkt 3; 80331 München – Raum 322.
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind nicht zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote zugelassen (§ 14EU VOB/A).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt München – Kommunalreferat – Recht und Verwaltung – Zentrale Dienste – Submissionsbüro
Adresse des Käuferprofils: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/ausschreibungen.html 🌏
Dokumente URL: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die ausschreibende Stelle wird gegebenenfalls ergänzende Auskünfte oder sonstige Informationen (z. B. Antworten auf eingereichte Fragen, etwaig erforderliche Konkretisierungen) oder notwendige Änderungen der Vergabeunterlagen, die allen (potentiellen) Bietern in gleicher Weise zu erteilen bzw. bekannt zu geben sind, ausschließlich auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen, auf der auch die vorliegende Aufforderung zur Angebotsabgabe veröffentlicht ist. Zu dieser Internetseite gelangen Sie über den Link, der auf folgender Internetseite für das vorliegende Vergabeverfahren eingerichtet ist:
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In diesem Fall wird die ausschreibende Stelle den oder die (potentiellen) Bieter nicht noch gesondert auf neu eingestellte Inhalte hinweisen. Es obliegt allen (potentiellen) Bietern, sich selbst während des Vergabeverfahrens regelmäßig und rechtzeitig über etwaige neu auf der Internetseite eingestellte Informationen zu dem vorliegenden Vergabeverfahren zu unterrichten und insbesondere im Falle von geänderten Vergabeunterlagen die zuletzt zur Verfügung gestellte Fassung zu verwenden. Dokumente, die wie vorstehend beschrieben in dem vorliegenden Vergabeverfahren neu auf der Internetseite eingestellt werden, sind ebenfalls Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die ausschreibende Stelle wird bei der Veröffentlichung angeben, ob das betreffende Dokument mit dem Angebot einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass Ihr Angebot unter Umständen ausgeschlossen werden muss, sofern darin Informationen nicht berücksichtigt sind, die wie vorstehend beschrieben von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt worden sind, insbesondere sofern Sie nicht die aktualisierte Fassung der Vergabeunterlagen verwendet haben. Die letzten Hinweise bzw. Veränderungen der Vergabeunterlagen erfolgen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf gegebenenfalls auch noch danach.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB);
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB);
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB);
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).
Vorgenanntes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB).
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Die unter Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle.
Postanschrift: Roßmarkt 3
Postleitzahl: 80331
Telefon: +49 8923320523 📞
E-Mail: submissionen.kom@muenchen.de 📧
Fax: +49 8923398920523 📠
Internetadresse: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/ausschreibungen.html 🌏
Quelle: OJS 2018/S 094-212488 (2018-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ehemalige Bayernkaserne soll rückgebaut werden. Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme steht folgendes an: Abbruch von 3 bereits entkernten und schadstoffentfrachteten Gebäuden mit ca. 55 000 m³ umbauten Raum. Abbruch von 15 000 m
Gesamtwert des Auftrags: 821577.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 198-447093
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 094-212488
ABl. S-Ausgabe: 198

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme steht folgendes an: Abbruch von 3 bereits entkernten und schadstoffentfrachteten Gebäuden mit ca. 55 000 m³ umbauten Raum. Abbruch von 15 000 m
Abbruch von 3 bereits entkernten und schadstoffentfrachteten Gebäuden mit ca. 55 000 m³ umbauten Raum. Abbruch von 15 000 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ehemalige Bayernkaserne
Heidemannstr. 50
80939 München

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-13 📅
Name: Konrad Kreppold GmbH
Postort: Odelzhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Dachau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 977677.34 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Referenz
Zusätzliche Informationen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB),
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB),
Mehr anzeigen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 198-447093 (2018-10-11)