Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) als große Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung errichten am Standort Hamburg ein „Präventionszentrum“, um die Mitgliedsunternehmen und Versicherten der Region Nord zu bedienen. Der Neubau widmet sich der Prävention von Unfall- und Gesundheitsgefahren der Arbeitswelt und erfüllt damit unmittelbar einen der gesetzlichen Aufträge der Auftraggeberinnen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Baugrubenarbeiten (Verbau, Gründung, Sohle) in der Hamburger HafenCity. Das Baugrundstück befindet sich in der HafenCity im Elbbrückenquartier, direkt an der Elbe. In östlicher Richtung grenzt das Grundstück an die neu entstehende Haltestelle Elbbrücken der Hochbahn, in südlicher Richtung grenzt das Baufeld an den Kirchenpauerkai.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: VBG/2018/10/0938
Kurze Beschreibung:
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) als große Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung errichten am Standort Hamburg ein „Präventionszentrum“, um die Mitgliedsunternehmen und Versicherten der Region Nord zu bedienen. Der Neubau widmet sich der Prävention von Unfall- und Gesundheitsgefahren der Arbeitswelt und erfüllt damit unmittelbar einen der gesetzlichen Aufträge der Auftraggeberinnen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Baugrubenarbeiten (Verbau, Gründung, Sohle) in der Hamburger HafenCity. Das Baugrundstück befindet sich in der HafenCity im Elbbrückenquartier, direkt an der Elbe. In östlicher Richtung grenzt das Grundstück an die neu entstehende Haltestelle Elbbrücken der Hochbahn, in südlicher Richtung grenzt das Baufeld an den Kirchenpauerkai.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) als große Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung errichten am Standort Hamburg ein „Präventionszentrum“, um die Mitgliedsunternehmen und Versicherten der Region Nord zu bedienen. Der Neubau widmet sich der Prävention von Unfall- und Gesundheitsgefahren der Arbeitswelt und erfüllt damit unmittelbar einen der gesetzlichen Aufträge der Auftraggeberinnen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Baugrubenarbeiten (Verbau, Gründung, Sohle) in der Hamburger HafenCity. Das Baugrundstück befindet sich in der HafenCity im Elbbrückenquartier, direkt an der Elbe. In östlicher Richtung grenzt das Grundstück an die neu entstehende Haltestelle Elbbrücken der Hochbahn, in südlicher Richtung grenzt das Baufeld an den Kirchenpauerkai.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Die Bewerbungsunterlagen können unter der genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen/ Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationenveröffentlicht wurden;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 3.12.2018 an die Auftraggeberinnen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten;
4) Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen;
6) Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, fehlender Genehmigung oder Scheitern des Grundstücksankaufs, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Gewährt wird jedoch eine Entschädigung gemäß§ 8b EU Abs. 1 Nr. 1, 2 VOB/A, deren nähere Voraussetzungen im Verfahrensbrief 1 festgelegt sind. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
7) Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Gründe hierfür sind insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen;
8) Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 17.12.2018 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind in den KW 7-9/2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden;
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht. Entsprechendes gilt für die Änderung von im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern;
11) Zu Ziffer II.2.5: Die Zuschlagsoberkriterien sind 85 % Preis und 15 % Akzeptanz des Vertragswerkes, welche in den weiteren Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs konkretisiert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYY3K
1) Die Bewerbungsunterlagen können unter der genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen/ Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationenveröffentlicht wurden;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 3.12.2018 an die Auftraggeberinnen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten;
4) Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen;
6) Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, fehlender Genehmigung oder Scheitern des Grundstücksankaufs, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Gewährt wird jedoch eine Entschädigung gemäß§ 8b EU Abs. 1 Nr. 1, 2 VOB/A, deren nähere Voraussetzungen im Verfahrensbrief 1 festgelegt sind. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
7) Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Gründe hierfür sind insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen;
8) Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 17.12.2018 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind in den KW 7-9/2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden;
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht. Entsprechendes gilt für die Änderung von im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern;
11) Zu Ziffer II.2.5: Die Zuschlagsoberkriterien sind 85 % Preis und 15 % Akzeptanz des Vertragswerkes, welche in den weiteren Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs konkretisiert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYY3K
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) als große Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung errichten am Standort Hamburg ein „Präventionszentrum“, um die Mitgliedsunternehmen und Versicherten der Region Nord zu bedienen. Der Neubau widmet sich der Prävention von Unfall- und Gesundheitsgefahren der Arbeitswelt und erfüllt damit unmittelbar einen der gesetzlichen Aufträge der Auftraggeberinnen.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) als große Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung errichten am Standort Hamburg ein „Präventionszentrum“, um die Mitgliedsunternehmen und Versicherten der Region Nord zu bedienen. Der Neubau widmet sich der Prävention von Unfall- und Gesundheitsgefahren der Arbeitswelt und erfüllt damit unmittelbar einen der gesetzlichen Aufträge der Auftraggeberinnen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Baugrubenarbeiten (Verbau, Gründung, Sohle) in der Hamburger HafenCity. Das Baugrundstück befindet sich in der HafenCity im Elbbrückenquartier, direkt an der Elbe. In östlicher Richtung grenzt das Grundstück an die neu entstehende Haltestelle Elbbrücken der Hochbahn, in südlicher Richtung grenzt das Baufeld an den Kirchenpauerkai.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Baugrubenarbeiten (Verbau, Gründung, Sohle) in der Hamburger HafenCity. Das Baugrundstück befindet sich in der HafenCity im Elbbrückenquartier, direkt an der Elbe. In östlicher Richtung grenzt das Grundstück an die neu entstehende Haltestelle Elbbrücken der Hochbahn, in südlicher Richtung grenzt das Baufeld an den Kirchenpauerkai.
Die Lage des Baugrundstücks führt zu hohen Ansprüchen an die technische Realisierung, unter anderem durch den Einfluss der Elbe und des Hafens, stark schwankender Grundwasserstände, inhomogenem Baugrund, Resten von Altbebauung und anderen Einflüssen. Des Weiteren führt die Lage zu einer Verflechtung mit anderen Nutzungen, insbesondere der nahe gelegenen U-Bahn-Station.
Die Lage des Baugrundstücks führt zu hohen Ansprüchen an die technische Realisierung, unter anderem durch den Einfluss der Elbe und des Hafens, stark schwankender Grundwasserstände, inhomogenem Baugrund, Resten von Altbebauung und anderen Einflüssen. Des Weiteren führt die Lage zu einer Verflechtung mit anderen Nutzungen, insbesondere der nahe gelegenen U-Bahn-Station.
Die Entfernung der südlichen Grundstücksgrenze zur neuen Uferwand der Norderelbe beträgt etwa 18 bis 20 m. Der Südteil der Baufläche ragt in den mittlerweile verfüllten Bereich des ehemaligen Hafenbeckens des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinein.
Die Entfernung der südlichen Grundstücksgrenze zur neuen Uferwand der Norderelbe beträgt etwa 18 bis 20 m. Der Südteil der Baufläche ragt in den mittlerweile verfüllten Bereich des ehemaligen Hafenbeckens des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinein.
Der westliche Teil der Baufläche ist bereits auf das Hochwasserschutzniveau aufgehöht. Im Übergang zum tieferliegenden Teil der Baufläche ist der vorhandene Geländesprung derzeit mit im Baufeld liegenden Böschungen gesichert.
Weitergehende Informationen enthält das Informationsmemorandum.
Dauer: 15 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) – Hauptverwaltung Hamburg Massaquoipassage 1 22305 Hamburg Elbbrückenquartier Hamburg, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) P.[…]
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB; ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB; ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Im Fall von Nachunternehmen sind für diese die entsprechenden Nachweise PL1 bis PL3 einzureichen. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 bis PL3 ausgeschlossen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Im Fall von Nachunternehmen sind für diese die entsprechenden Nachweise PL1 bis PL3 einzureichen. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 bis PL3 ausgeschlossen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von den Auftraggeberinnen für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeberinnen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
WL3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Vorlage für ein Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Vorlage für ein Mitglied.
Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von den Auftraggeberinnen für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeberinnen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung laut Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von den Auftraggeberinnen für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeberinnen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung laut Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
TL2. Mindestens eine Referenz „Verbau“ mit Mindestauftragswert für das Gewerk von 2 Mio. EUR netto und Leistungszeit ab 2012 (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Bewerbungsformular.
TL3. Mindestens eine Referenz „Gründung“ mit Mindestauftragswert für das Gewerk von 1,2 Mio. EUR netto und Leistungszeit ab 2012 (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Bewerbungsformular.
TL4. Mindestens eine Referenz „Sohle“ mit Mindestauftragswert für das Gewerk von 1 Mio. EUR netto und Leistungszeit ab 2012 (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Bewerbungsformular.
Es müssen Referenzen für alle 3 Teilbereiche eingereicht werden, jedoch nicht zwingend in einer Referenz kumulativ. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenzprojekte müssen bereits abgeschlossen sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben gemäß Erläuterungsbogen V, G und S einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 2 Referenzen pro Bereich (TL2 bis TL4) ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Sollten mehr als 2 Referenzen eingereicht werden, so werden nur die beiden vom Bieter als am Einschlägigsten gekennzeichneten Referenzen bewertet. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Auftraggeberinnen können in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Es müssen Referenzen für alle 3 Teilbereiche eingereicht werden, jedoch nicht zwingend in einer Referenz kumulativ. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenzprojekte müssen bereits abgeschlossen sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben gemäß Erläuterungsbogen V, G und S einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 2 Referenzen pro Bereich (TL2 bis TL4) ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Sollten mehr als 2 Referenzen eingereicht werden, so werden nur die beiden vom Bieter als am Einschlägigsten gekennzeichneten Referenzen bewertet. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Auftraggeberinnen können in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeberinnen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung laut Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeberinnen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung laut Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die in den Bewerbungsunterlagen enthaltene Datenschutzerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 bis WL3) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 bis TL4) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 bis WL3) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 bis TL4) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
— WL1: 100 Punkte,
— WL2: 150 Punkte,
— WL3: 50 Punkte,
— TL1: 100 Punkte,
— TL2 bis TL4: 600 Punkte (die Unterbepunktung bei den Referenzen erfolgt aus dem Bewerbungsbogen).
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt (mit Ausnahme von TL2 bis TL4) in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt (mit Ausnahme von TL2 bis TL4) in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
— 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich,
— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
— 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 20 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Bereich zwischen 20 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-12-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Die Bewerbungsunterlagen können unter der genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen/ Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationenveröffentlicht wurden;
1) Die Bewerbungsunterlagen können unter der genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen/ Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationenveröffentlicht wurden;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 3.12.2018 an die Auftraggeberinnen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 3.12.2018 an die Auftraggeberinnen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten;
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten;
4) Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
4) Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen;
6) Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, fehlender Genehmigung oder Scheitern des Grundstücksankaufs, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Gewährt wird jedoch eine Entschädigung gemäß§ 8b EU Abs. 1 Nr. 1, 2 VOB/A, deren nähere Voraussetzungen im Verfahrensbrief 1 festgelegt sind. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
6) Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, fehlender Genehmigung oder Scheitern des Grundstücksankaufs, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Gewährt wird jedoch eine Entschädigung gemäß§ 8b EU Abs. 1 Nr. 1, 2 VOB/A, deren nähere Voraussetzungen im Verfahrensbrief 1 festgelegt sind. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
7) Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Gründe hierfür sind insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen;
8) Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 17.12.2018 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind in den KW 7-9/2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden;
8) Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 17.12.2018 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind in den KW 7-9/2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden;
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht. Entsprechendes gilt für die Änderung von im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern;
10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht. Entsprechendes gilt für die Änderung von im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern;
11) Zu Ziffer II.2.5: Die Zuschlagsoberkriterien sind 85 % Preis und 15 % Akzeptanz des Vertragswerkes, welche in den weiteren Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs konkretisiert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYY3K
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499-0📞
Fax: +49 228-9499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberinnen; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberinnen; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggeberinnen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggeberinnen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeberinnen gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeberinnen gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberinnen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberinnen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 218-498039 (2018-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 548 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 5 548 000 EUR wurde in dieser Ausschreibung erreicht. Der genaue Wert wird wegen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYUD
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-11 📅
Name: Franki Grundbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hittfelder Kirchweg 24-28
Postort: Seevetal-Maschen
Postleitzahl: 21220
Land: Deutschland 🇩🇪 Harburg🏙️
Name: EGGERS Tiefbau GmbH
Postanschrift: Harksheider Straße 110
Postort: Tangstedt
Postleitzahl: 22889
Land: Pinneberg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 5 548 000 EUR wurde in dieser Ausschreibung erreicht. Der genaue Wert wird wegen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYUD
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberinnen; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberinnen; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: