Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baugrunderkundungen PFA 2.0 und 2.1, Laborversuche
18FEI31206
Produkte/Dienstleistungen: Versuchs- und Aufschlussbohrungen📦
Kurze Beschreibung: Baugrunderkundungen PFA 2.0 und 2.1, Laborversuche
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: PFA 2.0 Baugrunduntersuchungen innerhalb Gleisbreich
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Versuchs- und Aufschlussbohrungen📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 PFA 2.0 innerhalb des Gleisbereiches, Kernbohrungen, Kleinbohrungen, Schwere Rammsondierungen, Handschürfungen”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2: PFA 2.0 Baugrunduntersuchungen außerhalb Gleisbereich
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 PFA 2.0 außerhalb des Gleisbereiches, Kernbohrungen, Kleinbohrungen, Schwere Rammsondierungen, Handschürfungen”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3: PFA 2.1 Baugrunduntersuchungen innerhalb Gleisbereich
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3 PFA 2.1 innerhalb des Gleisbereiches, Kernbohrungen, Kleinbohrungen, Schwere Rammsondierungen, Handschürfungen”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4: PFA 2.1 Baugrunduntersuchungen außerhalb Gleisbereich
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 4 PFA 2.1 außerhalb des Gleisbereiches, Kernbohrungen, Kleinbohrungen, Schwere Rammsondierungen, Handschürfungen”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 023-049467
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1: PFA 2.0 Baugrunduntersuchungen innerhalb Gleisbreich
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-16 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 737854.2 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2: PFA 2.0 Baugrunduntersuchungen außerhalb Gleisbereich
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 254075.7 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3: PFA 2.1 Baugrunduntersuchungen innerhalb Gleisbereich
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 501885.16 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Los 4: PFA 2.1 Baugrunduntersuchungen außerhalb Gleisbereich
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 53915.42 💰
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 031-070524 (2019-02-11)