Die Flughafen Düsseldorf GmbH plant den Neubau eines Parkhauses. Das etwa 2,4 ha große Baufeld am Kieshecker Weg befindet sich auf einer, mit unterschiedlichen Stoffen wiederverfüllten, ehemaligen Kiesgrube. Daher wird für die Gründung des Gebäudes eine Baugrundverbesserung in Form einer Rüttelstopfverdichtung erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baugrundverbesserung in Form einer Rüttelstopfverdichtung
Produkte/Dienstleistungen: Baugrundverfestigungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Flughafen Düsseldorf GmbH plant den Neubau eines Parkhauses. Das etwa 2,4 ha große Baufeld am Kieshecker Weg befindet sich auf einer, mit...”
Kurze Beschreibung
Die Flughafen Düsseldorf GmbH plant den Neubau eines Parkhauses. Das etwa 2,4 ha große Baufeld am Kieshecker Weg befindet sich auf einer, mit unterschiedlichen Stoffen wiederverfüllten, ehemaligen Kiesgrube. Daher wird für die Gründung des Gebäudes eine Baugrundverbesserung in Form einer Rüttelstopfverdichtung erforderlich.
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Flughafen Düsseldorf GmbH plant den Neubau eines Parkhauses. Das etwa 2,4 ha große Baufeld am Kieshecker Weg befindet sich auf einer, mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Flughafen Düsseldorf GmbH plant den Neubau eines Parkhauses. Das etwa 2,4 ha große Baufeld am Kieshecker Weg befindet sich auf einer, mit unterschiedlichen Stoffen wieder verfüllten, ehemaligen Kiesgrube. Daher wird für die Gründung des Gebäudes eine Baugrundverbesserung in Form einer Rüttelstopfverdichtung erforderlich.
Die zu verbessernde Grundfläche beträgt ca. 14 500 m. Es sollen ca. 8 950 Rüttelstopfsäulen mit einer Länge von 7 m hergestellt werden.
Das Baufeld liegt teilweise in der Wasserschutzzone IIIB. Da die Auskiesung und Verfüllung der ehemaligen Kiesgrube erst nach dem 2. Weltkrieg erfolgte, sind keine Kampfmittelsondierungen erforderlich.
Zur Herstellung der Rüttelstopfsäulen wird dem AN vom AG ein frei gemachtes, eingeebnetes und für die Fahrzeuge ausreichend tragfähiges Arbeitsplanum übergeben. Im Anschluss an die Rüttelstopfarbeiten ist durch den AN ein Grobplanum herzustellen und nach zu verdichten.
Baubeginn: 3.12.2018, Ende sämtlicher Arbeiten: 3.5.2019.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-03 📅
Datum des Endes: 2019-05-03 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen desTeilnahmewettbewerbes auf Ressourcen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen desTeilnahmewettbewerbes auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundene Unternehmen zurückgreifen will, ist die Eignung der entsprechenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen genauso nachzuweisen, wie die Eignung des eigentlichen Bewerber/der Bewerbergemeinschaft.
Zusätzlich sind entsprechende Verpflichtungserklärungen gem. § 20 Abs. 3 S.3 SektVO vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen (wie z.B. Gewerbezentralregister).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Nachweis von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe der Projektbezeichnung, des Auftragsvolumens sowie des Ausführungszeitraumes.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe der Projektbezeichnung, des Auftragsvolumens sowie des Ausführungszeitraumes.
2) Eine Unternehmensdarstellung, möglichst mit Angaben von Gründungsjahr, Rechtsform, Anzahl der Mitarbeiter, Standorte.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Abschluss der angegebenen Referenzen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlagszahlungen nach Leistungsstand gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreterbestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreterbestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigtenVertreter zu unterzeichnen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
“Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist– ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen...”
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist– ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch denBieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (www.subreport.de/E36375681) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel(.xlsoder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können über Subreport gestellt werden bis zum 1.6.2018. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertungder fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem.§ 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeitete Angeboteals endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der zwischen Angebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant,Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmender jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmender Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hier durch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Düsseldorf
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211475-3135📞
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Fax: +49 211475-3989 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/index.jsp🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen überdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 143-327908 (2018-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Flughafen Düsseldorf GmbH plant den Neubau eines Parkhauses. Das etwa 2,4 ha große Baufeld am Kieshecker Weg befindet sich auf einer, mit...”
Kurze Beschreibung
Die Flughafen Düsseldorf GmbH plant den Neubau eines Parkhauses. Das etwa 2,4 ha große Baufeld am Kieshecker Weg befindet sich auf einer, mit unterschiedlichen Stoffen wieder verfüllten, ehemaligen Kiesgrube. Daher wird für die Gründung des Gebäudes eine Baugrundverbesserung in Form einer Rüttelstopfverdichtung erforderlich.
“Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist– ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen...”
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist– ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (www.subreport.de/E36375681) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel(.xlsoder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können über Subreport gestellt werden bis zum 1.6.2018. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem.§ 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant,Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmender jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmender Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hier durch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln - Spruchkörper Düsseldorf
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen überdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 068-160856 (2019-04-02)