„Baugutachter“ für das Projekt ATIZ

Charité-Universitätsmedizin Berlin, GB Technik und Betriebe

Die Charité beabsichtigt, mit dem Projekt Ambulanz-, Innovations- und Translationszentrum „ATIZ“ bislang über das Stadtgebiet verteilte Einheiten und Aktivitäten der Charité und des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung / Berlin Institut of Health in einem Ambulanz-, Translations- und Innovationszentrum zu bündeln und damit eine gemeinsame räumliche Struktur zu schaffen. Das Vorhaben betrifft die komplette Sanierung des ehemaligen OP/ITS-Komplexes (Gebäude 2724/2725), das im östlichen Bereich des Campusgeländes Charité Mitte liegt und 1982 endgültig fertiggestellt wurde. Das Konzept sieht eine Komplettsanierung der beiden Gebäude vor. Die Bauleistungen werden voraussichtlich in verschiedenen Vergabepaketen vergeben. Der zu beauftragende Baugutachter soll das baubegleitende Monitoring der Umsetzung des Projekts ATIZ vornehmen und somit maßgeblich zur Sicherung der Termin-, Qualitäts- und Kostenziele beitragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-01 Auftragsbekanntmachung
2018-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Charité beabsichtigt, mit dem Projekt Ambulanz-, Innovations- und Translationszentrum „ATIZ“ bislang über das Stadtgebiet verteilte Einheiten und Aktivitäten der Charité und des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung / Berlin Institut of Health in einem Ambulanz-, Translations- und Innovationszentrum zu bündeln und damit eine gemeinsame räumliche Struktur zu schaffen. Das Vorhaben betrifft die komplette Sanierung des ehemaligen OP/ITS-Komplexes (Gebäude 2724/2725), das im östlichen Bereich des Campusgeländes Charité Mitte liegt und 1982 endgültig fertiggestellt wurde. Das Konzept sieht eine Komplettsanierung der beiden Gebäude vor. Die Bauleistungen werden voraussichtlich in verschiedenen Vergabepaketen vergeben. Der zu beauftragende Baugutachter soll das baubegleitende Monitoring der Umsetzung des Projekts ATIZ vornehmen und somit maßgeblich zur Sicherung der Termin-, Qualitäts- und Kostenziele beitragen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité-Universitätsmedizin Berlin, GB Technik und Betriebe
Postanschrift: Charitéplatz 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vob@charite.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabeplattform.charite.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-02 📅
Datum des Beginns: 2018-11-06 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 104-237678
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen, stehen ausschließlich unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 2.7.2018, 23.59 zum Download zur Verfügung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Die Bewerber können Ihre Kontaktdaten hinterlassen, um über Änderungen informiert zu werden. Fragen/Hinweise sind über https://vergabeplattform.charite.de bis zum 19.6.2018, 11.00 einzureichen. Die Charité behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs vor. Jeder Bewerber ist bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über den Link zur Verfügung gestellte geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden. Enthalten die Bekanntmachung oder die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Mit dem Teilnahmeantrag sind neben den in Ziffer II.2.9 und Abschnitt III genannten nachfolgende Belege zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen. Der AG stellt zur Vorlage einzelner dieser Belege Formblätter im Vergabeverfahren zur Verfügung: — Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und zu Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, — ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (jedes Mitglied), — ggf. sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will: Namen dieses anderen Unternehmens und Angabe, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Belege zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für dieses andere Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, wie sie zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den Vorgaben im Vergabeverfahren für den Bewerber selbst vorzulegen wären. Zusätzlich: Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Der Bieter wird im Rahmen seines Angebots das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal (die Leistung erbringender verantwortlicher Baugutachter sowie ggf. eine Ersatzperson) zu benennen und dessen bzw. deren Qualifikation und die Erfahrung nachzuweisen haben. Für den die Leistung erbringenden verantwortlichen Baugutachter sowie ggf. eine Ersatzperson werden in der Angebotsphase als Mindeststandard folgende Nachweise beizubringen sein: — Nachweis eines Hochschulabschluss (z. B. Uni/FH Dipl.-Ing., Master oder vergleichbarer Abschluss) der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Architektur sowie Nachweis, dass er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt ist in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beraten-der Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden sowie. — mindestens zehn Jahre Berufserfahrung nach Erwerb des Hochschulabschlusses, — Nachweis einschlägiger Erfahrung über mindestens eine persönliche Referenz, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt: — Die Referenz beinhaltet Leistungen des baubegleitenden Projektmonitorings für ein Bauprojekt, — die nicht vor dem 1.1.2015 abgeschlossen, — und innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz erbracht wurden, — Die Baukosten für das Bauprojekt (KG 200–600) müssen mindestens EUR 40 Mio. brutto betragen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe zunächst Ziff. II.1.4). Für das baubegleitende Monitoring der Umsetzung des Projekts ATIZ werden dem Baugutachter umfassende Prüfpflichten auferlegt: Bereits im Rahmen der Vergabeverfahren für die Vergabe der Bauleistungen soll er die eingereichten Angebote und die zugehörigen Vertragsentwürfe einer Prüfung hinsichtlich bereits erkennbarer Risiken unterziehen. Während der Bauphase nimmt der Baugutachter Termin- und Fortschrittskontrollen anhand von Meilensteinprüfungen und Soll-Ist-Abgleiche kritischer Parameter vor. Der Prüfungsmaßstab wird dabei von der Charité definiert, ist jedoch von dem Baugutachter zu ergänzen. Der Baugutachter hat solche Abweichungen, die von den weiteren am Projekt Beteiligten gemacht werden, am Maßstab des Planungssolls zu prüfen und zu bewerten. Er prüft das Bauprojekt fortlaufend auf Risiken, die für die Einhaltung der wesentlichen Projektziele, insbesondere der.
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Termin-, Qualitäts- und Kostenziele der Charité von Relevanz sind. Dazu zählen auch Risiken, die sich aus der Kooperation der Charité mit dem BIH nach Maßgabe des Kooperationsvertrags zwischen der Charité und dem BIH ergeben. Darüber hinaus können dem Baugutachter durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats gesonderte Prüfungen und entsprechende Berichtspflichten aufgetragen werden. Um seiner Prüftätigkeit nachkommen zu können, erhält der Baugutachter Zugriff auf Terminpläne und die durch die weiteren am Projekt Beteiligten erbrachten Planungsleistungen. Daneben erhält er Zugriff auf die ggf. noch einzurichtende Projektdatenbank und das Zutrittsrecht zur Baustelle. Darüber hinaus nimmt der Baugutachter an Vorstandssitzungen zu den Bauvorhaben (AG-Bau) und Bau- und Koordinationsbesprechungen teil, um einen umfassenden Überblick über die Projektumsetzung während der Bauphase zu erhalten. Die im Rahmen seiner Prüfpflichten gewonnenen Erkenntnisse nimmt der Baugutachter in einen an den Vorstand und Aufsichtsrat adressierten monatlichen Statusbericht auf. Er hat direkten Zugang zum Vorstand, berichtet diesem ggf. auch ad-hoc und informiert den Aufsichtsratsvorsitzenden oder den Aufsichtsrat außerhalb der regelmäßigen Berichtspflicht, sobald wesentliche Risiken oder Abweichungen erkannt werden. Dabei soll der Baugutachter mögliche Lösungswege aufzeigen und diese auch direkt dem Geschäftsbereich Technik und Betrieb vermitteln. Da der Berichtspflicht des Baugutachters große Bedeutung beigemessen wird und diesem auch eine zwischen den verschiedenen am Projekt Beteiligten vermittelnde Position zukommt, ist es für den Erfolg der zu erbringenden Leistung ausschlaggebend, dass der Baugutachter durch Autorität und Reputation überzeugt, persönlich ansprechbar ist sowie überzeugend und prägnant vortragen kann.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die angegebene Spanne entspricht dem aktuellen Projektterminplan, ist jedoch nicht als abschließend bestimmte Vertragslaufzeit zu verstehen. Der Leistungsbeginn ist unmittelbar nach der Zuschlagserteilung vorgesehen. Das Ende der Leistungspflicht ist vom weiteren Projektverlauf abhängig.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
a. Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als 6 Monate. Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bieter ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der Bewerber bestätigt, dass der beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt;
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b. soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber ist von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise von den Bewerbern abzufordern. Gegebenenfalls kann der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geführt werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Schriftlicher Nachweis einer bestehenden, alle Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
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In Höhe von 3 Mio. EUR beispielsweise nachgewiesen durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bewerber eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung einreichen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
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Mindeststandards:
Der Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ die Vorlage der Erklärung der Versicherung (jeweils bezüglich der Mindestdeckungssummen in genannter Höhe) ist Mindeststandard.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Vorlage von drei verschiedenen Referenzen über erbrachte Baugutachterleistungen, die den unten genannten Mindestanforderungen an die Wertbarkeit jeder einzelnen Referenz entsprechen, unter Mitteilung der nachfolgenden Informationen zu der jeweiligen Referenz. Der Auftraggeber zieht diese Referenzen zur Prüfung und Wertung der Eignung, insbesondere zur Auswahl der im weiteren Vergabeverfahren beteiligten Bewerber, nach den unter Ziffer II.2.9 sowie in der „Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ aufgeführten Regelungen heran.
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Mindestanforderungen an die Wertbarkeit jeder einzelnen Referenz:
Referenzen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen an die Wertbarkeit nicht erfüllen, werden nicht gewertet:
— Die Referenz beinhaltet Leistungen des baubegleitenden Projektmonitorings für ein Bauprojekt,
— die nicht vor dem 01.01.2015 abgeschlossen,
— und innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz erbracht wurden,
— die Baukosten für das Bauprojekt (KG 200–600) müssen mindestens EUR 40 Mio. brutto betragen.
Folgende Angaben sind jeweils zum Referenzprojekt sind zu machen:
a) Projektbezeichnung;
b) Name, Anschrift und Kontaktdaten des Auftraggebers der jeweiligen Referenz;
c) Ort;
d) Projektdauer- Dauer der Leistungserbringung (Beginn/Ende);
e) Baukosten (KG 200-600) (in EUR brutto);
f) Brutto-Grundfläche (BGF) in m
g) Art des Auftraggebers (Privat, öffentliche Hand oder Universitätsklinik);
h) Art des Referenzprojekts: Komplettsanierung von Hochbauten;
i) Art des Referenzprojekts: Innerstädtische Lage;
j) Art des Referenzprojekts: Bauaufgabe im Gesundheitswesen (z.B. Klinik, Forschungseinrichtungen o. ä.);
k) Art des Referenzprojekts: Schnittstellen laufender Klinikbetrieb;
l) Art des Referenzprojekts: Verschiedene Beteiligte auf Auftraggeberseite (z.B. Nutzer);
m) Art des Referenzprojekts: Verschiedene Bauunternehmen auf Auftragnehmerseite beteiligt;
n) im Referenzprojekt erbrachte Leistungen: baubegleitendes Projektmonitoring;
o) im Referenzprojekt erbrachte Leistungen: Controllingtätigkeiten zur Erreichung der Termin- und Kostenziele;
p) im Referenzprojekt erbrachte Leistungen: Aufzeigen von Risiken und möglicher Lösungsansätze;
q) im Referenzprojekt erbrachte Leistungen: Prüfung von Risiken, die sich aus Verpflichtungen des AG gegenüber weiteren Projektbeteiligten (z. B. Nutzern) ergeben;
r) im Referenzprojekt erbrachte Leistungen: Prüfung Übereinstimmung Bauausführung mit Planungssoll;
s) im Referenzprojekt erbrachte Leistungen: Mitwirkung Vergabeverfahren für Vergabe von Bauleistungen;
t) Name, Anschrift und Kontaktdaten des Ansprechpartner beim Referenzgeber;
u) Angabe des Unternehmens, das die Leistungen im Referenzprojekt erbringt/erbracht hat.
(insb. im Falle von Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe).
Der Auftraggeber behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und/oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche.
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Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften.
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Ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise von den Bewerbern abzufordern. Gegebenenfalls kann der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geführt werden.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einreichen.
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Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV), insb. 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV einreichen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem unter der angegebenen URL verfügbaren Informationsmemorandum.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen, bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in §§ 125 und 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziff. III.1.1) bis III.2.3) der Auftragsbekanntmachung und Ziff. III.2.2.2 bis III.2.2.4 des Informationsmemorandums ergeben, bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers unberücksichtigt. Der Auftraggeber fordert mindestens drei, maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Sollten weniger als drei Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sind nach der Eignungsprüfung des Auftraggebers mehr als drei Bewerber geeignet, so können vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen auch mehr als 3 Bewerber, maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In diesem Fall wird der AG die geeigneten Bewerber anhand der den Vergabeunterlagen beigefügten „Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese Wertung sind die 3 von dem Bewerber genannten Referenzen maßgeblich. Danach erhält jede einzelne, eingereichte Referenz Bewertungspunkte in den in der „Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ aufgeführten Unterkriterien, anhand derer die Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Projekt bewertet wird. Je Referenz kann dabei eine maximale Punktzahl von 26 Punkten erreicht werden. Bei Einreichung von drei Referenzen, die allesamt in jedem Kriterium die volle Punktzahl erhalten, kann eine Gesamtpunktzahl für den Wettbewerb von 78 Punkten erreicht werden. Die Einzelheiten zur Wertung ergeben sich aus der „Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“. Die Bewertung der Referenzen anhand der einzelnen Unterkriterien erfolgt durch den AG unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Wege einer Gesamtbetrachtung der vom Bewerber gemachten Angaben und Erläuterungen. Der AG behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur vorgesehenen Leistungsausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (die Leistung erbringender verantwortlicher Baugutachter)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation / Assessment (Strukturiertes Interview)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Gewichtung des Preises: 25 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://vergabeplattform.charite.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabeplattform.charite.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen, stehen ausschließlich unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 2.7.2018, 23.59 zum Download zur Verfügung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Die Bewerber können Ihre Kontaktdaten hinterlassen, um über Änderungen informiert zu werden. Fragen/Hinweise sind über https://vergabeplattform.charite.de bis zum 19.6.2018, 11.00 einzureichen. Die Charité behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs vor. Jeder Bewerber ist bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über den Link zur Verfügung gestellte geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden. Enthalten die Bekanntmachung oder die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind neben den in Ziffer II.2.9 und Abschnitt III genannten nachfolgende Belege zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen. Der AG stellt zur Vorlage einzelner dieser Belege Formblätter im Vergabeverfahren zur Verfügung:
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— Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und zu Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG,
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— ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (jedes Mitglied),
— ggf. sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will: Namen dieses anderen Unternehmens und Angabe, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Belege zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für dieses andere Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, wie sie zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den Vorgaben im Vergabeverfahren für den Bewerber selbst vorzulegen wären. Zusätzlich: Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
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Der Bieter wird im Rahmen seines Angebots das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal (die Leistung erbringender verantwortlicher Baugutachter sowie ggf. eine Ersatzperson) zu benennen und dessen bzw. deren Qualifikation und die Erfahrung nachzuweisen haben. Für den die Leistung erbringenden verantwortlichen Baugutachter sowie ggf. eine Ersatzperson werden in der Angebotsphase als Mindeststandard folgende Nachweise beizubringen sein:
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— Nachweis eines Hochschulabschluss (z. B. Uni/FH Dipl.-Ing., Master oder vergleichbarer Abschluss) der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Architektur sowie Nachweis, dass er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt ist in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beraten-der Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden sowie.
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— mindestens zehn Jahre Berufserfahrung nach Erwerb des Hochschulabschlusses,
— Nachweis einschlägiger Erfahrung über mindestens eine persönliche Referenz, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Die Referenz beinhaltet Leistungen des baubegleitenden Projektmonitorings für ein Bauprojekt,
— die nicht vor dem 1.1.2015 abgeschlossen,
— und innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz erbracht wurden,
— Die Baukosten für das Bauprojekt (KG 200–600) müssen mindestens EUR 40 Mio. brutto betragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Quelle: OJS 2018/S 104-237678 (2018-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: AF 8/18
Kurze Beschreibung:
Die Charité beabsichtigt, mit dem Projekt Ambulanz-, Innovations- und Translationszentrum „ATIZ“ bislang über das Stadtgebiet verteilte Einheiten und Aktivitäten der Charité und des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung/Berlin Institut of Health in einem Ambulanz-, Translations- und Innovationszentrumzu bündeln und damit eine gemeinsame räumliche Struktur zu schaffen. Das Vorhaben betrifft die komplette Sanierung des ehemaligen OP/ITS-Komplexes (Gebäude 2724/2725), das im östlichen Bereich des Campusgeländes Charité Mitte liegt und 1982 endgültig fertiggestellt wurde. Das Konzept sieht eine Komplettsanierung der beiden Gebäude vor. Die Bauleistungen werden voraussichtlich in verschiedenen Vergabepaketen vergeben. Der zu beauftragende Baugutachter soll das baubegleitende Monitoring der Umsetzung des Projekts ATIZ vornehmen und somit maßgeblich zur Sicherung der Termin-, Qualitäts- und Kostenziele beitragen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité – Universitätsmedizin Berlin
Postanschrift: Chariteplatz 1
Kontakt
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 209-478384
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 104-237678
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Angaben zum Wert des Auftrags unter Ziffer V.2.4), zum Gesamtwert des Auftrags Ziffer VII.1.6) und zum Wert der Preiserhöhung Ziffer VII.2.3) können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angabendenberechtigtengeschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe zunächst Ziff. II.1.4). Für das baubegleitende Monitoring der Umsetzung des Projekts ATIZ werden dem Baugutachter umfassende Prüfpflichten auferlegt: bereits im Rahmen der Vergabeverfahren für die Vergabe der Bauleistungen soll er die eingereichten Angebote und die zugehörigen Vertragsentwürfe einer Prüfunghinsichtlich bereits erkennbarer Risiken unterziehen. Während der Bauphase nimmt der Baugutachter Termin-und Fortschrittskontrollen anhand von Meilensteinprüfungen und Soll-Ist-Abgleiche kritischer Parameter vor.Der Prüfungsmaßstab wird dabei von der Charité definiert, ist jedoch von dem Baugutachter zu ergänzen. Der Baugutachter hat solche Abweichungen, die von den weiteren am Projekt Beteiligten gemacht werden, am Maßstab des Planungssolls zu prüfen und zu bewerten. Er prüft das Bauprojekt fortlaufend auf Risiken, die für die Einhaltung der wesentlichen Projektziele, insbesondere der.
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Termin-, Qualitäts- und Kostenziele der Charité von Relevanz sind. Dazu zählen auch Risiken, die sich aus der Kooperation der Charité mit dem BIH nach Maßgabe des Kooperationsvertrags zwischen der Charité und dem BIH ergeben. Darüber hinaus können dem Baugutachter durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats gesonderte Prüfungen und entsprechende Berichtspflichten aufgetragen werden. Um seiner Prüftätigkeit nach kommen zu können, erhält der Baugutachter Zugriff auf Terminpläne und die durch die weiteren am Projekt Beteiligten erbrachten Planungsleistungen. Daneben erhält er Zugriff auf die ggf. noch einzurichtende Projektdatenbankund das Zutrittsrecht zur Baustelle. Darüber hinaus nimmt der Baugutachter an Vorstandssitzungen zu den Bauvorhaben (AG-Bau) und Bau- und Koordinationsbesprechungen teil, um einen umfassenden Überblick über die Projektumsetzung während der Bauphase zu erhalten. Die im Rahmen seiner Prüfpflichten gewonnenen Erkenntnisse nimmt der Baugutachter in einen an den Vorstand und Aufsichtsrat adressierten monatlichen Statusbericht auf. Er hat direkten Zugang zum Vorstand, berichtet diesem ggf. auch ad-hoc und informiertden Aufsichtsratsvorsitzenden oder den Aufsichtsrat außerhalb der regelmäßigen Berichtspflicht, sobaldwesentliche Risiken oder Abweichungen erkannt werden. Dabei soll der Baugutachter mögliche Lösungswegeaufzeigen und diese auch direkt dem Geschäftsbereich Technik und Betrieb vermitteln. Da der Berichtspflicht des Baugutachters große Bedeutung beigemessen wird und diesem auch eine zwischen den verschiedenenam Projekt Beteiligten vermittelnde Position zukommt, ist es für den Erfolg der zu erbringenden Leistungausschlaggebend, dass der Baugutachter durch Autorität und Reputation überzeugt, persönlich ansprechbar ist sowie überzeugend und prägnant vortragen kann.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (die Leistungerbringender verantwortlicher Baugutachter)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation/Assessment (Strukturiertes Interview)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-26 📅
Name: KVL Bauconsult GmbH
Postanschrift: Spichernstraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10777
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://vergabeplattform.charite.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 209-478384 (2018-10-29)